Müller Gastronomie e.K.Liquidiert

Möhnesee

Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRA 6315
Vorher
Müller Gastronomie GmbH & Co. KG
Eingetragen
31.1.2007

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Müller Gastronomie GmbH & Co. KG

Möhnesee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 664,00 2.564,00
I. Sachanlagen 664,00 2.564,00
B. Umlaufvermögen 72.574,12 33.867,53
I. Vorräte 427,51 899,71
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 70.706,89 19.156,90
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.439,72 13.810,92
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 0,00 52.713,95
I. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten [Aktivseite] 0,00 52.713,95
Summe Aktiva 73.238,12 89.145,48

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 20.883,70 0,00
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 20.883,70 0,00
B. Rückstellungen 6.600,00 20.614,00
C. Verbindlichkeiten 45.754,42 68.531,48
Summe Passiva 73.238,12 89.145,48

Anhang

A. Allgemeine Angaben

I. Allgemeines

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Müller Gastronomie GmbH & Co. KG, zum Weiher 7c, 59519 Möhnesee (Arnsberg HRA 6315 ) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften ( §§ 264 ff. HGB ) in der Fassung des GmbHG aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§ 288, 326 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Gliederungsgrundsätze

Das Gliederungsschema der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht im Vergleich zum Vorjahr.

III. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

IV. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR800,00) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

2. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

3. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

4. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

B. Sonstige Angaben

Komplementärin der Gesellschaft ist die Müller Verwaltungs GmbH.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag i. H. v. TEUR 11,06.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 4,35.

Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 4,84.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Persönlich haftende Gesellschafterin

Firmenname Sitz Gezeichnetes Kapital
EUR
Müller Verwaltungs GmbH 59519 Möhnesee 25.000,00

Geschäftsführer der Komplementärin

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Müller Franz Georg Heimleiter Einzelvertretungsbefugnis

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß §286Abs.4HGB verzichtet.

II. Arbeitnehmer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich 5 Arbeitnehmer beschäftigt.

D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine nicht in der Bilanz ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des §251HGB.

I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §285 Nr. 3HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag keine.

E. Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Möhnesee , im Oktober 2024

________________________________

Müller Verwaltungs GmbH

Franz Georg Müller

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.10.2024.

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