GZ-Nord GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dominic Wilm Herbers seit 22.9.2010 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MFI GmbHAhausKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Konzernlagebericht zum Konzernabschluss per 31.12.2023der MFI GmbH1. Grundlagen des Konzerns Die Geschäftstätigkeit des MFI GmbH - Konzerns lag im Geschäftsjahr im Wesentlichen in der Produktion von Türen und Zargen sowie deren Vertrieb im B2B-Bereich. Das Produktportfolio umfasst dabei jegliche vom Markt geforderte Oberflächen, Ausführungen und technische Funktionen. Darüber hinaus wurden in geringem Umfang auch Speditionsleistungen erbracht. 2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wurde 2023 wesentlich beeinflusst durch die Folgen der globalen Krisen. Weiterhin belasten die Wirtschaft, gerade im produzierenden Gewerbe, Materialpreissteigerungen und Fachkräftemangel. Hinzu kommen ungünstige Finanzierungsbedingungen wie hohe Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Das Bruttoinlandsprodukt hat sich daher preisbereinigt mit einem Abstieg von 0,3 % negativ entwickelt. Dieser Abstieg hat sich allerdings unterschiedlich auf die Wirtschaftsbereiche ausgewirkt. Während vor allem die Dienstleistungsbereiche wie das Gastgewerbe oder die Unterhaltungsbrache die Wirtschaft stützen, ist es im Baugewerbe weiterhin zu einem Rückgang gekommen. Die aktuelle Prognose der deutschen Bundesbank für das kommende Jahr sieht ein weiterhin negatives Wachstum des realen Bruttoinlandproduktes von 0,2 % vor. Nominal konnten die Umsätze im Bauhauptgewerbe zwar gesteigert werden, preisbereinigt sank der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr jedoch um real 5,2 %. Die Ursachen dafür sind u. a. die nach wie vor hohen Baukosten, Fachkräftemangel, Finanzierungskosten sowie hohe Energie- und Logistikkosten. 3. Geschäftsverlauf des Konzerns 3.1. Umsatzentwicklung Der MFI GmbH - Konzern konnte von der Entwicklung der Marktsituation Abstand nehmen, sodass sich lediglich gegenüber dem Vorjahr die Umsätze der Gesellschaft insgesamt um 1,7 % verringert haben. Die Entwicklung innerhalb des Jahres verlief dabei weitgehend erwartungsgemäß und war im Vergleich zum Vorjahr von keinen besonderen saisonalen Einflüssen geprägt. Die Umsatzerlöse wurden weiterhin zum größten Teil im Inland sowie in Europa erzielt. 3.2. Produktion Die Auslastung der Produktion war im Vergleich zum Vorjahr auf einem moderat niedrigeren Niveau. Längerfristige Produktionsausfälle hat es nicht gegeben. Eine Verbesserung der Produktionsprozesse zur Effizienzsteigerung war auch 2023 Ziel. 3.3. Beschaffung Auf der Beschaffungsseite war die Rohstoffversorgung trotz einzelner Lieferengpässe jederzeit sichergestellt. Das Preisniveau ist gegenüber dem Vorjahr weiter gestiegen, was jedoch aufgrund der Weitergabe an die Kunden nicht zu einer Erhöhung der Materialaufwandsquote geführt hat. 3.4. Forschung und Entwicklung Auch im Jahr 2023 lag der Fokus der Entwicklungstätigkeiten auf den technischen und optischen Weiterentwicklungen der Produkte. Basis hierfür stellten die Marktanforderungen dar. Eigene Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung arbeiteten kontinuierlich daran, einen Wettbewerbsvorteil durch neue Entwicklungen und verbesserte Produkte zu generieren. 3.5. Investitionen Im Jahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von 8.824 TEUR vorgenommen, davon entfallen auf Sachanlagen 7.297 TEUR und auf immaterielle Vermögensgegenstände 1.527 TEUR. Bei den Sachanlageinvestitionen handelt es sich überwiegend um Ersatzinvestitionen. Der Zugang bei den immateriellen Vermögensgegenständen beruht hauptsächlich auf der Erweiterung des Konsolidierungskreises. 3.6. Personal Der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2023 beträgt 44.475 TEUR und ist im Verhältnis zur Gesamtleistung angestiegen. Im Jahresdurchschnitt waren innerhalb des Konzerns 800 Arbeitnehmer einschließlich Leiharbeitnehmer beschäftigt. 3.7. Finanzierung Die Finanzierung des MFI GmbH - Konzerns ist weiterhin auf eine langfristige Absicherung des Unternehmens ausgerichtet. Alle Darlehenstilgungen sind zeitgerecht durchgeführt worden. Dem Konzern standen jederzeit ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, um die eingegangenen Verpflichtungen und Kapitaldienste erfüllen zu können. Wie aus der Kapitalflussrechnung ersichtlich ist, haben sich die Finanzmittel gegenüber dem Vorjahr vermindert, was insbesondere auf die aus Eigenmitteln finanzierten Investitionen des Geschäftsjahres zurückzuführen ist. 3.8. Derivative Finanzinstrumente Innerhalb des MFI GmbH - Konzerns wurden keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Risiken aus Währung und Zinsposition des operativen Geschäftes eingesetzt. 4. Lage des Konzerns 4.1. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 erzielte der MFI GmbH - Konzern Umsatzerlöse in Höhe von 170.556 TEUR. Als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator kann das Konzernergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen und vor außerordentlichem Ergebnis (EBITDA) mit 23.176 TEUR herangezogen werden. Dieses hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 17,3 % vermindert, was neben dem rückläufigen Rohergebnis vor allem auf Kostensteigerungen in den Bereichen Personal sowie Instandhaltungen/Reparaturen und Fahrzeugkosten (Spedition) beruht. Das Jahresergebnis 2023 beträgt 10.721 TEUR. 4.2. Vermögens- und Finanzlage Das langfristig gebundene Vermögen entspricht zum Bilanzstichtag mit 54.717 TEUR einem Anteil am Gesamtvermögen von 48,9 % und liegt somit über dem Vorjahresniveau. Es ist bei einer Deckung zu deutlich über 100 % durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital fristenkongruent finanziert. Das kurzfristig gebundene Vermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.160 TEUR leicht vermindert. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die sonstigen Vermögensgegenstände einschließlich der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um 1.436 TEUR. Demgegenüber haben sich die Vorräte um 1.062 TEUR, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 101 TEUR und die liquiden Mittel um 1.434 TEUR vermindert. Das gesamte Fremdkapital (einschließlich Rückstellungen und passiver latenter Steuern) ist im Berichtsjahr um 5.233 TEUR zurückgegangen. Dies beruht insbesondere auf der Verminderung der Bankverbindlichkeiten und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die gesamten Bankverbindlichkeiten betrugen zum Jahresende 3.135 TEUR. Die Eigenkapitalquote des MFI GmbH - Konzerns ist um rund 4,8 Prozentpunkte gestiegen. Vor dem geschilderten Hintergrund ist die Geschäftsentwicklung insgesamt erwartungsgemäß verlaufen. Umsatzerlöse und EBITDA sind wie prognostiziert leicht bzw. deutlich rückläufig. 5. Voraussichtliche zukünftige Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken Die wirtschaftliche Situation fasst langsam wieder tritt. Es wird erwartet, dass der Konsum durch die sinkende Inflation, wie auch die Exporte durch erhöhte Auslandsnachfrage ansteigen und somit sich die Konjunktur wieder erholen kann. Allerdings werden die privaten Investitionen erst ab 2026 spürbare Wachstumsimpulse liefern. Die deutsche Bundesbank rechnet auch für 2024 mit einer leichten Abwärtsbewegung und prognostiziert für 2024 ein um 0,2 % sinkendes Bruttoinlandsprodukt. Branchenexperten gehen für das Bauhauptgewerbe von einem Umsatzrückgang von real 2,2 % aus. Besonders betroffen ist davon der Wohnbau mit einem Rückgang von 12 %. Die Anzahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in Deutschland sind im Januar bis August 2024 um 19,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Auf der Beschaffungsseite besteht einmal das Risiko von Lieferkettenunterbrechungen aufgrund der politischen Unsicherheiten, was sich negativ auf die Produktionsabläufe auswirken kann. Da wir erwarten, dass die Nachfrage insgesamt zurückgehen wird, sehen wir darin auch die Chance, dass sich die Materialverfügbarkeit wieder verbessern wird. Ein weiteres Risiko im Beschaffungsbereich ist die Energieversorgung sowie damit verbundene Energiekostensteigerungen. Durch die in den letzten Jahren erfolgten Investitionen in die eigene Stromgewinnung sehen wir uns hier gut aufgestellt. Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels besteht das Risiko, dass wichtige Positionen unbesetzt bleiben. Durch Investition in die Aus- und Weiterbildung haben wir die Chance, dem entgegenzuwirken und die Mitarbeiterzufriedenheit und Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Die Preissteigerungen haben wir weitestgehend, wenn auch mit zeitlichem Verzug, an unsere Kunden weitergeben können. Dem Risiko von Forderungsausfällen begegnen wir mit einem guten Debitorenmanagement in Kombination mit einer Warenkreditversicherung. Unter diesen Voraussetzungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 einen moderaten Rückgang der Umsatzerlöse. Wir prognostizieren einen moderat niedrigeren EBITDA als unseren bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator.
Ahaus, 04.02.2025 Die Geschäftsführung: gez. Dominic Herbers Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023MFI GmbH - Konzern, AhausAktiva
Passiva
Konzern - Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.-31.12.2023MFI GmbH - Konzern, Ahaus
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023der MFI GmbH, AhausHandelsregistereintrag: Abt. B Nr. 12763 Amtsgericht CoesfeldAllgemeine Hinweise Der Konzernabschluss der MFI GmbH, Ahaus, zum 31. Dezember 2023 wurde gemäß §§ 290 ff. HGB unter Beachtung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie nach den ergänzenden Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB sind in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung die folgenden Posten zusammengefasst worden: In der Bilanz sind die mit arabischen Ziffern versehenen Posten jeweils in der mit einer römischen Ziffer versehenen Oberposition in einer Summe ausgewiesen worden. Entsprechende Aufgliederungen und erforderliche Erläuterungen erfolgen im Anhang. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die mit Kleinbuchstaben versehenen Untergliederungen in den Posten "Materialaufwand" und "Personalaufwand" jeweils zusammengefasst worden. Ebenso wurden die Posten "Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens", "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sowie "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" in einer Summe im "Finanzergebnis" ausgewiesen. Erforderliche Aufgliederungen der zusammengefassten GuV-Posten werden im Anhang dargestellt. Nachstehender Anhang enthält die gesetzlich bestimmten Anhang-Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung gem. §§ 284, 313 HGB sowie sonstige Pflichtangaben gem. §§ 285, 314 HGB. Konsolidierungskreis und Konzernabschlussstichtag In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 sind neben der MFI GmbH alle Unternehmen einbezogen, an denen diese Anteile direkt oder indirekt (über die Tochtergesellschaft VFI GmbH) von mehr als 50 % hält. Der Kreis der in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Tochter- und Enkelunternehmen ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Im Berichtsjahr wurden die vollständigen Anteile an der UDIPAN GmbH erworben. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere der Vertrieb von Holzprodukten aller Art sowie der Einbau von Baufertigteilen. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften wurden zum Stichtag des Konzernabschlusses der MFI GmbH aufgestellt. Sie sind nach einheitlichen, den Vorschriften des HGB entsprechenden Bilanzierungsgrundsätzen erstellt worden. Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Konsolidierungsmethoden Bei der nach § 301 HGB vorzunehmenden Kapitalkonsolidierung ist für die zu konsolidierenden Unternehmen die Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 HGB) durch Verrechnung des Beteiligungsbuchwerts in der für Konsolidierungszwecke aufgestellten modifizierten Handelsbilanz (sogenannte HB II) mit dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital der Tochter- und Enkelunternehmen unter Abgrenzung latenter Steuern angewandt worden. Die Verrechnung wird auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt durchgeführt, zu dem das jeweilige Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Die sich aus der Kapitalkonsolidierung der unter II. genannten Gesellschaften im Zeitpunkt des Erwerbes ergebenden Unterschiedsbeträge werden, soweit sie nicht einzelnen Vermögensgegenständen und Schulden der Tochterunternehmen zugeordnet werden können, als Firmenwert erfasst. Die aus der Erstkonsolidierung entstehenden Firmenwerte werden über 10 Jahre abgeschrieben. Der in der Bilanz ausgewiesene Firmenwert ist vollständig im Geschäftsjahr aufgrund eines Zuganges zum Konsolidierungskreis entstanden. Bei der Schuldenkonsolidierung wurden die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen aufgerechnet. Eine Zwischengewinneliminierung wird gemäß § 304 Abs. 1 HGB für konzerninterne Lieferungen und Leistungen aus Absatzgeschäften vorgenommen. Soweit sich aus der Veräußerung bzw. Übertragung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zwischen einzelnen Tochterunternehmen des Konzerns wesentliche Buchgewinne bzw. Buchverluste ergeben haben, werden diese im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung zurückgenommen. In den Einzelabschlüssen der Tochter- und Enkelunternehmen zu hoch vorgenommene Abschreibungen werden auf die Abschreibungen, die sich aus den fortgeschriebenen Konzernherstellungs- bzw. Konzernanschaffungskosten ergeben, reduziert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in vollkonsolidierter Form erstellt. Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden die Innenumsätze mit den entsprechenden Aufwendungen aufgerechnet. Andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den konsolidierten Unternehmen sind mit den entsprechenden Aufwendungen der einbezogenen Gesellschaften verrechnet. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einheitlich für alle Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen maßgebend. Auf Konzernebene sind im Rahmen der HB II-Anpassungen neben anderen Korrekturen auch steuerlich motivierte Wertansätze eliminiert worden. Auf sich hieraus ergebende Unterschiedsbeträge wurden passive latente Steuern gebildet. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode (pro rata temporis) vermindert. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Firmenwerte werden über 10 Jahre linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beruht auf der Schätzung der durchschnittlichen Dauer der Verwertbarkeit der Kundenbeziehungen. Das Sachanlagevermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird um planmäßige Abschreibungen nach der linearen und degressiven Methode vermindert. Die Zugänge des Jahres 2023 werden linear abgeschrieben. Für Zugänge vor dem 01.01.2010 wird gemäß Artikel 67 Abs. 4 EGHGB die lineare und degressive Abschreibungsmethode mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen beibehalten. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, in dem die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Für Zugänge von geringwertigen Anlagegütern, deren Anschaffungskosten jeweils 800,00 € nicht übersteigen, erfolgt die vollständige Abschreibung. Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten, bei Ausleihungen abzüglich der Tilgungen, angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens dauerhaft über dem Wert liegt, der ihm am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Soweit die Gründe für vorgenommene Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen vorgenommen. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wird beachtet. Für Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen der Instandhaltungs- und Magazinbereiche erfolgt eine Festbewertung nach § 240 Abs. 3 HGB. Die unfertigen Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten nach dem Grad der Fertigstellung angesetzt. Die Herstellungskosten berücksichtigen die direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, die Fertigungslöhne und die Sondereinzelkosten der Fertigung. Daneben werden auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgt retrograd, d.h. ausgehend vom Verkaufspreis werden Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten sowie ein angemessener Gewinnanteil herausgerechnet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kredit- und Ausfallrisiko ist durch einen pauschalen Abschlag in Höhe von 4 % berücksichtigt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der Ausgaben des Berichtszeitraumes angesetzt, soweit dieser Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung, welche ausschließlich Restlaufzeiten von nicht mehr als einem Jahr besitzen, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Fremdwährungsumrechnung der einbezogenen, in fremder Währung aufgestellten Abschlüsse, erfolgt nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Danach werden alle Bilanzansätze mit Ausnahme des Eigenkapitals mit dem am Bilanzstichtag geltenden Stichtagskurs umgerechnet. Die Umrechnung des Eigenkapitals mit Ausnahme des Jahresergebnisses erfolgt mit dem historischen Kurs. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Jahresüberschuss werden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenzen wurden in den Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital eingestellt. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung aufgetretene Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam korrigiert. Latente Steuern werden für zeitliche, sich in der Zukunft voraussichtlich ausgleichende Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden sowie für bestehende steuerliche Verlustvorträge gebildet, soweit dies nach § 274 HGB zulässig ist. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines kombinierten Ertragssteuersatzes von rund 30 %, welcher Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag umfasst. Des Weiteren beziehen sich die latenten Steuern auf Unterschiedsbeträge aus der Umbewertung von Bilanzansätzen einer ausländischen Konzerngesellschaft zur einheitlichen Konzernbilanzierung, welche mit einem Steuersatz von 20 % bewertet wurden. Gemäß dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden die latenten Steuern saldiert ausgewiesen. Die Entwicklung ergibt sich wie folgt:
Die Veränderung der passiven latenten Steuern beinhaltet Kursdifferenzen i.H.v. 18 T€ aufgrund der Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Abschlüsse. V. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Vorräte Die Vorräte setzen sich aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in Höhe von 14.952.819,31 € (Vj.: 15.588.809,77 €), aus unfertigen Erzeugnissen in Höhe von 6.361.407,66 € (Vj.: 6.182.740,79 €) und aus fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von 5.320.386,17 € (Vj.: 5.924.817,21 €) zusammen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Es bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7.322.060,56 € (Vj.: 7.422.069,69 €) und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 4.111.066,84 € (Vj.: 2.684.465,93 €). Im Ausweis der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind keine Beträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Ebenfalls werden in den sonstigen Vermögensgegen-ständen keine antizipativen Positionen ausgewiesen. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist im gesonderten Eigenkapitalspiegel nach DRS 22 dargestellt. Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um andere Gewinnrücklagen im Sinne des § 266 Abs. 3 HGB. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betragen 895.555,57 € (Vj.: 3.836.190,84 €). Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 3.899.974,76 € (Vj.: 4.097.284,64 €) und wurden im Wesentlichen für Personalaufwendungen (2.192 T€), ausstehende Gutschriften und Rechnungen (622 T€), Jahresabschluss- und Prüfungskosten (106 T€), Garantieverpflichtungen (316 T€) sowie für Rechts- und Beratungskosten (164 T€) gebildet. Im Rahmen der sonstigen Rückstellungen werden Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen (124 T€), welche ratierlich angesammelt werden, mit dem Wert des Deckungsvermögens (83 T€) saldiert. Da es sich bei dem Deckungsvermögen um Sicherungskonten (Hinterlegungsguthaben) handelt, erfolgt der Ansatz mit dem Nominalwert. Aufgrund der angewendeten sogenannten "Nettomethode" ergibt sich kein Ertrag aus der Abzinsung der Rückstellung; der Zinsertrag aus dem Deckungsvermögen beläuft sich auf rund 1 T€. Verbindlichkeiten Die Zusammensetzung und Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 2.852.761,80 € (Vj.: 1.457.623,74 €) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 211.325,99 € (Vj.: 154.288,38 €) enthalten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen sowie aus Dienstleistungsverträgen betragen insgesamt 8.058 T€. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Aufgliederung der Umsatzerlöse nach regionalen Märkten
Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von Türen, Türelementen, Holz- und Stahlzargen. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 103 T€ enthalten. Die periodenfremden Erträge betragen 430 T€. Es handelt sich insbesondere um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 111 T€ und Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 85 T€. Materialaufwand Der Materialaufwand setzt sich aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren in Höhe von 72.672.073,21 € (Vj.: 75.550.921,00 €) und aus Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 3.151.623,82 € (Vj.: 3.727.500,87 €) zusammen. Personalaufwand Im Personalaufwand sind Löhne und Gehälter in Höhe von 37.114.550,03 € (Vj.: 36.129.943,14 €) und soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von 7.360.599,80 € (Vj.: 6.963.776,30 €) enthalten, wovon 20.835,07 € (Vj.: 24.040,28 €) für Altersversorgung enthalten sind. Abschreibungen Die Abschreibungen wurden auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen vorgenommen. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 297 T€ enthalten, im Wesentlichen für nachträgliche Gutschriften und Garantieleistungen sowie Warenlieferungen und Dienstleistungen aus Vorjahren. Finanzergebnis Das Finanzergebnis ergibt sich als Saldo aus Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von 20.500,00 € (Vj.: 20.250,00 €), Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von 1.301,23 € (Vj.: 3.452,25 €) sowie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 318.356,28 € (Vj.: 242.383,95 €). Steuern In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von 158.299,22 € enthalten. Angaben zur Kapitalflussrechnung In den Finanzmittelfonds werden nur Zahlungsmittel aufgenommen, die - falls vorhanden - um jederzeit fällige Bankkontokorrentschulden gekürzt werden. Die Zusammensetzung des Fonds ergibt sich unmittelbar aus der Kapitalflussrechnung. Die Kapitalflussrechnung wird nach der derivativen Methode ermittelt. Angaben zum Eigenkapitalspiegel Die Entwicklung des Eigenkapitals ist im gesonderten Eigenkapitalspiegel dargestellt. Sonstige Angaben Gesellschaftsorgane Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung durch
Im Jahresdurchschnitt waren innerhalb des Konzerns 800 Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 268 Angestellte und 532 gewerbliche Mitarbeiter einschließlich 19 Leiharbeitnehmern. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Gewinn der Muttergesellschaft in laufender Rechnung vorzutragen. Das 2023 vom Abschlussprüfer an die Konzernunternehmen berechnete Gesamthonorar teilt sich wie folgt auf:
Der vorliegende Konzernabschluss hat für folgende Konzerngesellschaften befreiende Wirkung im Sinne von § 264 b HGB, so dass diese von der Verpflichtung zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse nach den für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden Vorschriften befreit sind:
Hinsichtlich der Angaben gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6a) und 6b) HGB (Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführung) wird von der Schutzklausel des § 314 Abs. 3 S. 2 HGB Gebrauch gemacht.
Ahaus, den 04.02.2025 Die Geschäftsführung: gez. Dominic Herbers Der Jahresabschluss wurde am 04.02.2025 gebilligt. Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023der MFI GmbH, Ahaus
Ergänzende Angaben: Betrag, der den Gesellschaftern zum Bilanzstichtag zur Gewinnausschüttung zur Verfügung steht: 14.697.944,33 € (Vj.: 15.074.801,29 €). Aufgrund Gesetzes oder Satzung ergeben sich keine Ausschüttungssperren. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersDer Konzernlagebericht und der Konzernabschluss in der zur Offenlegung bestimmten Form entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Konzernlagebericht und Konzernabschluss erteilen wir den folgenden Bestätigungsvermerk: "An die MFI GmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der MFI GmbH und ihrer Tochtergesellschaften - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Eigenkapitalspiegel und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MFI GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Ahaus, den 04.02.2025 RWST
Wirtschaftsberatung GmbH
gez. Scherer, Wirtschaftsprüfer gez. Tieben, Wirtschaftsprüfer" |
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