VIDPLAN
Vermessungstechnik GmbH
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.295,00 |
1.729,36 |
| I.
Sachanlagen |
1.295,00 |
1.729,36 |
| B.
Umlaufvermögen |
40.863,09 |
35.956,90 |
| I.
Vorräte |
5.800,00 |
10.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.956,16 |
16.125,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.106,93 |
9.331,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
678,66 |
678,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
42.836,75 |
38.364,92 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.675,48 |
12.670,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.400,00 |
26.400,00 |
| II.
Verlustvortrag |
13.729,20 |
10.495,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
4,68 |
-3.234,01 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.661,27 |
24.194,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
42.836,75 |
38.364,92 |
Anhang
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Die Form des Jahresabschlusses weicht gegenüber
der Vorjahresdarstellung nicht ab.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach den für kleine
Kapitalgesellschaften i. S. § 267 HGB geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden.
Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für
kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht
an anderer Stelle gemacht werden können.
Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die
alternativ im Anhang oder in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung zu machen sind, erfolgt die Angaben im
Anhang.
Der Anlagespiegel einschließlich der Angaben zu
den Abschreibungen des Geschäftsjahres, die
Ergebnisverwendung und die Angaben zu den
Gewinnrücklagen sind im Anhang dargestellt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der VIDPLAN Vermessungstechnik
GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen
Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang
bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 01.
Januar 2010 anzuwenden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen
waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
größer 150,00 bis 1.000,00 Euro wurden im
Zugangsjahr aktiviert und planmäßig
abgeschrieben.
Die Bewertung Vorräte erfolgte zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des
Niederwertprinzip.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
größer als 5 Jahre bestehen zum 31.12.2013 in
Höhe von 22.724,58 Euro.
Haftungsverhältnisse bestehen zum 31.12.2013
für die VIDPLAN Vermessungstechnik GmbH nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer: Benno Hemmen
Unterschrift der Geschäftsführung:
Oldenburg, 12.12.2014
gez. Benno Hemmen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2014 festgestellt.
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