WBM-Projektbau GmbH
Neuwied
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
110,00 |
220,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
109,00 |
219,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
312.736,81 |
411.026,51 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
11.475,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.257,87 |
1.646,61 |
| III.
Wertpapiere |
101.615,95 |
111.507,61 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
197.862,99 |
286.397,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
312.846,81 |
411.246,51 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
199.055,06 |
247.569,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.677,51 |
30.677,51 |
| II.
Gewinnvortrag |
216.892,16 |
20.458,72 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
48.514,61 |
-196.433,44 |
| B.
Rückstellungen |
57.475,00 |
117.843,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
56.316,75 |
45.833,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
56.316,75 |
45.833,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
312.846,81 |
411.246,51 |
Anhang
I. Bilanzierung und Bewertung
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der WBM Projektbau GmbH zum 31.
Dezember 2011 ist erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ( BilMoG ) vom 25. Mai
2009 für kleine Kapitalgesellschaften ( § 267
Abs. 1 HGB ) aufgestellt.
Die Gesellschaft hat gem. §§ 264, 266, 247a
und 288 HGB von den Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Die Vorjahreszahlen der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden entsprechend ausgewiesen. Eine
Anpassung der Vorjahreszahlen aufgrund der erstmaligen
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes war gem.
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht vorzunehmen.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
verrechnet worden, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, die
Rückstellungen /Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung wurden
beachtet. Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden
grundsätzlich beibehalten. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
- Die Bewertung des
Anlagevermögen erfolgte zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen.
Die planmäßigen Abschreibungen basieren
grundsätzlich auf betriebsindividuellen
Nutzungsdauern. Für selbständig
nutzungsfähige und bewegliche Wirtschaftsgüter
mit Einzelanschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 bis
EUR 1.000,-- wurde entsprechend der steuerlichen
Vorschriften ein Sammelposten gebildet.
-
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten
( Nennwert ) einschließlich Umsatzsteuer
angesetzt, sofern den Vermögenswerten am
Abschlussstichtag kein niedriger Wert beizulegen ist.
Allgemeine Wertberichtigungen/ pauschale Wertberichtigungen
werden für das allgemeine Kreditrisiko, für
Skonti sowie Zinsverluste gebildet.
Einzelwertberichtigungen waren zum Bilanzstichtag
nicht zu bilden.
- Die Bewertung der
flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert.
-
Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Die Höhe der Rückstellung entspricht dem
Betrag, der zur Abdeckung des Risikos benötigt wird
oder der voraussichtlich zu leisten ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1
HGB abgezinst.
- Die Bewertung der
Verbindlichkeiten erfolgt nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB zu ihren Erfüllungsbeträgen.
II. Informationen zum Jahresabschluss
Von den
Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres Euro
56.316,74 fällig,Verbindlichkeiten
zwischen einem und fünf Jahren und über
fünf Jahre bestehen nicht.
III. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erfolgt durch:
- Ralf Mohr
Der Geschäftsführung wurden keine
Vorschüsse und Kredite gewährt.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs
bestehen Eigentumsvorbehalte
an den bezogenen Waren.
3. Ergebnisverwendung
Auf der Gesellschafterversammlung vom 02. April 2012
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
4. Offenlegung
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde
gemäß §§ 325 ff. HGB am 02. Januar
2012 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Neuwied, den 2. April 2012
Ralf Mohr
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2012 festgestellt.
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