Emil Fahrer Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefanie Birgit Fahrer seit 16.3.2026 | Geschäftsführer |
Marc Carl Köser seit 7.8.2025 | Geschäftsführer |
Wolfgang Andreas Fahrer seit 4.3.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 40.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
WMS - Dienstleistungs GmbHAufgelöst | 100.00% |
Lebensfreude Investment GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 30.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EFA Tankstellenbetriebe GmbHEttlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtWirtschaftsbericht Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses 2023 Unser Unternehmen betreibt insgesamt 22 Tankstellen in Baden-Württemberg. Diese Tankstellen, die zum Teil in unserem Eigentum stehen, sind verpachtet. Mit weltweit tätigen Mineralölkonzernen haben wir langfristige Lieferabkommen vereinbart, die Garantiemargen vorsehen. Die EFA GmbH hat 2023 ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt. Wie in den Vorjahren wurden hohe Investitionen in die Tankstellen und Tankshops getätigt, um diese attraktiv zu halten. Das Unternehmensziel des maßvollen, im Wesentlichen selbstfinanzierten Wachstums, wird wie im Vorjahr, weiterverfolgt. Lage des Unternehmens Die Vermögenslage unseres Unternehmens hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich geändert und kann als stabil bezeichnet werden. Unsere Kapitalstuktur ist ausgewogen. Die Eigenkapitalquote liegt zum Bilanzstichtag bei 40%. Die Finanzlage unseres Unternehmens kann als solide bezeichnet werden. Verbindlichkeiten werden innerhalb der Zahlungsfrist beglichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziel vereinnahmt. Bezüglich der Ertragslage des Unternehmens ist darauf hinzuweisen, dass Lieferverträge mit großen Mineralölgesellschaften geschlossen sind und somit die Versorgung gesichert. Die Energiekosten sind auch durch Verträge die nächsten 2 Jahre gesichert und voraussichtlich günstiger als aktuell. Der Rohertrag im Jahr 2023 lag mit 12,90 % über dem Rohertrag des Vorjahres von 9,42 %. Forderungen werden in der Regel innerhalb der Zahlungsziele vereinnahmt. Zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken des Unternehmens Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens 5 Standorte wurden bereits erfolgreich mit der eigenen Bäckerei der Firma Hatz GmbH umgesetzt. Sie erhöhen die Attraktivität des Standortes und somit auch die Umsatzpacht für das Unternehmen. Eine weiterer Standort ist bereits in der Planung und wird demnächst umgebaut. Wir beobachten sehr genau den Markt in seiner Energieentwicklung. Ein zweiter Standort mit Tesla wurde eröffnet und die Entwicklung des ersten Standortes in der Region des eFuels HVO 100 Diesel erfolgreich umgesetzt. Ein dritter Standort wird in den nächsten Wochen dazukommen. Weiterhin werden 2027 3 Standorte mit Schnellladesäulen ausgestattet. Das Geschäftsfeld Vermietung und Verpachtung von Immobilien und Wohnungen setzt sich weiter fort. Ab dem 01.06.2025 kommen weitere 21 Wohneinheiten hinzu. Eine weitere Immobile mit ebenfalls 21 Wohneinheiten steht kurz vor dem Baubeginn. Wir sehen im Immobilienbereich langfristig weiterhin große Chancen. Deshalb haben wir uns entschlossen, das Geschäftsfeld mit der Wohnbebauung und Grundstücksvermarktung aufrecht zu erhalten und zu verstärken. Risikobericht Umweltrisiken werden durch den hohen technischen Standard der EFA Tankstellen minimiert. Beschaffungsrisiken sind auf Grund bestehender Lieferverträge minimiert. Die Gesellschaft hat keine Währungsrisiken zu tragen. Wir nehmen die aktuelle Wirtschaftskrise als geringes Risiko wahr, da wir nicht mit Konsum- oder Luxusgütern handeln, sondern mit Gütern des täglichen Bedarfs, auf die in der heutigen Zeit kaum jemand verzichten kann. Deutlich gravierender sind die Entscheidungen durch die Politik. Die Veränderung des Energiemarkts hinsichtlich fossiler Brennstoffe und der auch öffentlichen Diskussion über den Klimawandel führen zu einer Verschärfung und einer großen Verunsicherung. Leider gibt es hierzu keine klare Strategie und immer kurzfristige Schnellschüsse seitens der Politik, die es für ein Unternehmen teilweise schwer machen dies erfolgreich umzusetzen Wir nehmen die Herausforderungen an, bzgl. des Klimawandels versuchen sofern es geht "grünen Strom" einzusetzen. Das Risiko von Forderungsausfällen ist bei Tankkunden durch die vorherrschenden Zahlungsarten Bar und Kreditkarten-Karten recht gering. Bei Pächtern und Mietern wird das Risiko des Forderungsausfalls durch Kautionen begrenzt. Im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz sehen wir uns gut aufgestellt, da wir an diesen Stellen von externen Dienstleistern betreut werden und eine Cyberversicherung abgeschlossen haben. Prognosebericht Wir gehen weiterhin von einer stabilen Ertragslage aus. Natürlich müssen wir die Versorgungslage mit traditionellem Brennstoff aufrechterhalten und dennoch regenerative Energien fördern und in unser Geschäftsfeld integrieren. Wir werden gezwungen sein, schneller zu reagieren und uns weiter zu entwickeln, weg vom klassischen Sprithandel, hin zum Energiehändler. Der Markt scheint sich aber langsam zu beruhigen und die gestiegenen und überhöhten Preise in der Wirtschaft und Energie bröckeln auch langsam wieder. Die weiter voran getriebene Digitalisierung und Automatisierung aller Prozesse fördert eine konstante Weiterentwicklung. Eine veränderte Altersstruktur der Mitarbeiter ist die Herausforderung in den nächsten Jahren. Grundsätzlich müssen wir den Markt höchst sensibel, kritisch und flexibel beobachten. Jedoch sehen wir uns gut gewappnet und flexibel genug, den künftigen Herausforderungen im Tankstellengeschäft zu begegnen und diese gut zu bewältigen. Durch die Erweiterung unserer Geschäftsfelder erhoffen wir langfristig weiters Wachstum für unser Unternehmen. Zweigniederlassungsbericht Zweigniederlassungen sind keine geplant.
Ettlingen, den 28. März 2025 EFA Tankstellenbetriebe GmbH Wolfgang Fahrer Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum 31. Dezember 2023Allgemeine Angaben Die EFA Tankstellenbetriebe GmbH mit Sitz in 76275 Ettlingen ist im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 360347 eingetragen. Der Jahresabschluss der EFA Tankstellenbetriebe GmbH zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetz und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, erfolgten Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die enthaltenen Risiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht wertberichtigt sind, haben eine Laufzeit geringer als ein Jahr. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagenspiegel für die einzelnen Posten des AnlagevermögensDie Entwicklung der Posten des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ergibt sich aus dem Anlagespiegel. Hinsichtlich der Beteiligungen unterbleiben die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB entsprechend § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von T€ 306 (Vj.: T€ 316). In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind Darlehensforderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von T€ 3.110 (Vj.: T€ 2.654) ausgewiesen. Diese Forderungen und Darlehensforderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 IV HGB). Die sonstigen Vermögensgegenstände mit Laufzeit bis 1 Jahr über T€ 1.750 resultieren aus dem Verkauf einer Beteiligung im Jahr 2023, welche im Jahr 2024 vollständig bezahlt wurde. Es bestehen zwei verzinslichen Darlehen gegenüber dem Geschäftsführer zum Jahresende in Höhe von 4.003 T€ (Vj.3.609 T€), sowie 2.859 T€ (Vj. 0,00 T€). Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): Als Rechnungszins wurden 1,82 % (10-Jahres-Durchschnitt) angesetzt, als Sterbetafeln kamen die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck zum Ansatz. Der Renten- und Anwartschaftstrend wurde mit jeweils 0,0 % berücksichtigt. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen betragen zum Bilanzstichtag 283.071,00 €. Diesen standen Rückdeckungsversicherungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 272.035,63 € gegenüber, welche zu saldieren waren. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren wurde zum 31.12.2023 nicht ermittelt. Daher kann die Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB nicht angegeben werden. Im Posten sonstige Rückstellungen sind Rückstellungen für Prämien der Mitarbeiter in Höhe von T€ 58, sowie Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von 87 T€ berücksichtigt. Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden, Abtretung von Bausparverträgen und Mietforderungen sowie Bürgschaften gesichert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte sowie Bankbürgschaften. Bankbürgschaften u.a. zur Absicherung von Lieferantenkrediten wurden gegeben von der Sparkasse Karlsruhe über insgesamt T€ 1.480 sowie von der R & V Versicherung über T€ 400 Desweiteren wurde von der Sparkasse Karlsruhe eine Mietkautionsbürgschaft über T€ 60 gegeben. Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftunsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB): Verpflichtungen aus der Übertragung von Wechseln in Höhe von T€ 1.223. Das Risiko der Inanspruchnahme schätzen wir aufgrund des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten sowie einer persönlichen Bürgschaft als gering ein (§ 285 Nr. 27 HGB). Die EFA GmbH hat gegenüber der Sparkasse Karlsruhe Bürgschaften übernommen, über T€ 5.200 für die Emil Fahrer GmbH & Co. KG (Gesellschafterin) und über T€ 1.650 für die Hatz Bäckereibetriebe GmbH (Beteiligungsunternehmen). Die EFA GmbH hat gegenüber der Volksbank pur eG Bürgschaften übernommen, über T€ 1.000 für die Hatz Bäckereibetriebe GmbH (Beteiligungsunternehmen). Das Risiko der Inanspruchnahme schätzen wir aufgrund des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein (§ 285 Nr. 27 HGB). Sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr.3a HGB: Im Geschäftsjahr sind Aufwendungen für langfristige Miet- und Pachtverhältnisse in Höhe von T€ 1.053 angefallen. Im Geschäftsjahr sind Aufwendungen aus Leasingverträgen für Betriebsanlagen und Geschäftsausstattung in Höhe von T€ 911 angefallen. Für die zukünftigen Jahre ist mit ähnlichen Aufwendungen zu rechnen. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 12 Mitarbeiter. Während des Geschäftsjahres 2023 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt (§ 285 Nr. 10 HGB): • Wolfgang Fahrer, Kaufmann, einzelvertretungsberechtigt • Sina Fahrer, Kauffrau, einzelvertretungsberechtigt (nicht mehr Geschäftsführer seit 06.11.2023) Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr beträgt T€ 15 und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen (§ 285 Nr. 17 HGB). Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten (§285 Nr. 33 HGB). ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung, vor das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Ettlingen, den 28. März 2025 EFA Tankstellenbetriebe GmbH Wolfgang Fahrer Geschäftsführung Bericht des AufsichtsratsDie Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat. sonstige Berichtsbestandteile
Wolfgang Fahrer, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die EFA Tankstellenbetriebe GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der EFA Tankstellenbetriebe GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der EFA Tankstellenbetriebe GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Bruchsal, den 8. Juli 2025 Albert Bittrolff, Wirtschaftsprüfer |
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