Hoppe
Security GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
180.686,00 |
103.587,00 |
| I.
Sachanlagen |
180.686,00 |
103.587,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
341.193,59 |
318.036,21 |
| I.
Vorräte |
2.098,68 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
333.221,82 |
301.078,92 |
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.499,00 |
12.499,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.873,09 |
16.957,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.607,03 |
8.251,79 |
| Aktiva |
525.486,62 |
429.875,00 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
82.491,01 |
68.435,74 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
42.047,80 |
-1.847,74 |
| III.
Jahresüberschuss |
27.943,21 |
57.783,48 |
| B.
Rückstellungen |
23.587,42 |
63.111,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
419.408,19 |
298.327,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
419.408,19 |
298.327,55 |
| Passiva |
525.486,62 |
429.875,00 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der
Hoppe Security GmbH
Bremen
für das Geschäftsjahr 2022 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009
(BilMoG) sowie den ergänzenden Bestimmungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft stellt eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB dar.
Von einzelnen größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach
§ 288 sowie § 274a HGB wurde Gebrauch
gemacht. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde -
wie durch § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB ermöglicht -
verzichtet.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem für
große Kapitalgesellschaften geltenden Schema
gemäß § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Von der
gesetzlichen Möglichkeit eine verkürzte Bilanz
aufzustellen, wurde kein Gebrauch gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist die
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt worden.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Grundsätze
Die Buchführung und Bilanzierung erfolgt nach
handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen im Sinne einer
Einheitsbilanz.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
nach den maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften
der §§ 252 ff. HGB unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
und Bilanzierung vollständig angesetzt und bewertet.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren
Anlagevermögens wurden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßig
lineare Abschreibungen, angesetzt.
Die voraussichtlichen Nutzungsdauern der abnutzbaren
Vermögensgegenstände wurden in
Übereinstimmung mit den steuerlich zulässigen
Höchstsätzen nach Maßgabe der von der
Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen
geschätzt.
Geringwertige Anlagegüter wurden sofort in
voller Höhe gewinnmindernd abgeschrieben.
Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit ihrem jeweiligen Nennwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände und
flüssige Mittel
Die sonstigen Vermögensgegenstände und die
flüssigen Mittel wurden nominal bewertet.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital, der Vortrag auf neue
Rechnung und der Bilanzgewinn sind jeweils zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Die für ungewisse Verbindlichkeiten gebildeten
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Wertaufhellende Informationen nach dem Bilanzstichtag
wurden berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten
Rückstellungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für
das Geschäftsjahr 2022.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Zusätzliche Erläuterungen zur Bilanz
Entwicklung des Anlagevermögens
Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf die
Darstellung im Nettoanlagespiegel (Blatt 12) verwiesen.
Forderungen
Gegenüber der alleinigen
Gesellschaftergeschäftsführerin Nicole Hoppe
bestehen zum Bilanzstichtag unverzinsliche kurzfristige
Forderungen in Höhe von EUR 16.223,72.
Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen
Forderungen haben grundsätzlich eine Laufzeit von
weniger als einem Jahr.
Stammkapital, Stammeinlagen
Die Stammeinlage ist in Höhe von EUR 12.500,00
nicht eingezahlt worden.
Gesellschafterbeschluss, Ergebnisverwendung
Aufgrund des Gesellschafterbeschlusses vom 19. Juli
2022 wurde des Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
ordnungsgemäß festgestellt.
Nach Vorschlag der Geschäftsführung wird
der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 auf
neue Rechnung vorgetragen.
Verbindlichkeiten
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
IV. Sonstige Angaben
HaftungsverhältnisseHaftungsverhältnisse
im Sinne des § 251 HGB bestanden am Abschlussstichtag
nicht.
Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2022 neben der unten genannten
Geschäftsführerin insgesamt 73 Arbeitnehmer und
Aushilfen.
Geschäftsführungsorgan
Zur alleinigen Geschäftsführerin war im
Geschäftsjahr
Frau Nicole Hoppe, Angestellte,
bestellt.
Bremen, 19. Juli 2022
gez.
Nicole Hoppe
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2024
festgestellt.
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