Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 6088
Eingetragen
16.11.2005
Branche
Großhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenEinzelhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
der Handel mit Elektrohaushaltsgeräten, Küchen- und Badmöbeln, Service und Installationsleistungen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Korb
seit 7.1.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Küstriner Vorland OT Gorgast
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Korb GmbH

Küstriner Vorland

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Bilanz

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 41.027,00 42.873,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 49.736,81 107.887,73
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.354,99 15.105,91
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 126.857,23 35.992,71
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.785,90 3.400,73
SUMME Aktiva 234.761,93 205.260,08

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag 44.523,68 25.205,54
III. Jahresüberschuss 56.677,28 23.118,14
IV. buchmäßiges Eigenkapital 127.200,96 74.323,68
B. RÜCKSTELLUNGEN 33.321,83 33.914,86
C. VERBINDLICHKEITEN 56.967,47 84.446,81
D. PASSIVE LATENTE STEUERN 17.271,67 12.574,73
SUMME Passiva 234.761,93 205.260,08

Anhang zum Geschäftsjahr 2023

Elektro- Korb GmbH, Hauptstraße 13, 15328 Küstriner Vorland

Registergericht: Frankfurt (Oder)

HRB 6088

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Einzelne Positionen

II. Verbindlichkeitenspiegel

III. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

E. Sonstige Angaben

I. Sonstige Pflichtangaben

II. Geschäftsführungsorgane

F. Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB auf.

2) Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

3) Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

7) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes

(§ 253I 1, III HGB9). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

4) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

5) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

7) Die Geringwertige Wirtschaftsgütermit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

8) Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§253 I 1 HGB).

9) Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

10) Forderungen und sonstige Vermögensgegenständewerden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferung und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnungen getragen.

11) Die Berechnung der latenten Steuernberuht auf temporären Differenzen

zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendeten Ertragssteuersatz liegt bei ca. 30,00 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 320 %.

12) Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

13) Verbindlichkeitenwerden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

14) Flüssige Mittelwerden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 i HGB).

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Einzelne Positionen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

Die sonstigen Rückstellungen betragen 26.782

davon entfallen auf:

Bundesanzeiger 50
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 4.800
Jahresabschluss- und Prüfungskosten 2023 5.000
Finanzbuchhaltung u. Lohnberechnung12/2023 1.900
Urlaubsrückstellung 1.300
Berufsgenossenschaft 4.700
Garantierückstellung 6.600

II. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 V I HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB)

Art der Verbindlichkeit RLZ bis 1 Jahr RLZ von 1-5 Jahre RLZ > 5 Jahre davon gesichert Summe
gegenüber Kreditinstituten 0,00 11.938,19 0,00 11.938,19 11.938,19
aus Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
aus Lieferungen und Leistungen 19.698,90 0,00 0,00 0,00 19.698,90
gegenüber Gesellschaftern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 14.619,43 0,00 0,00 0,00 14.619,43
Zusammen: 34.318,33 11.938,19 0,00 11.938,19 46.256,52

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten Annuitätendarlehen. Bei der Ermittlung der Restlaufzeit wurde ein unveränderter Zinssatz bis zum Tilgungsende unterstellt.

III. Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB für die in Verbindung mit § 268 VII HGB Angaben im Anhang zu machen und anzugeben sind:

Nr. 1. - die Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen, àkeine

Nr. 2. - dabei die Haftungsverhältnisse jeweils gesondert unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten àkeine

Nr. 3. - dabei Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen jeweils gesondert zu vermerken. àkeine.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

E. Sonstige Angaben

I. Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 11 (Vorjahr: 9) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 4 gewerbliche Arbeitnehmer und 7 Angestellte.

II. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Michael Korb geführt. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

F. Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung

Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 56.677,28 EUR soll mit Gewinnvortrag in Höhe von 44.523,68 EURO auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Geschäftsführer

Michael Korb

Feststellung des Jahresabschlusses

 

Gorgast, 20. Dezember 2024

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