Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 61773
Eingetragen
27.10.2009
Branche
Architekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungArchitekturbüros für HochbauArchitekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Gegenstand
Gestaltung, Planung und Beratung in Architektur, Städtebau, raumbildendem Ausbau und Produktdesign.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

67269 Grünstadt
12.500 €
50.00%
67269 Grünstadt
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Culturebridge Architects GmbH

Grünstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 7.009,00 1.793,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.258,00 0,00
II. Sachanlagen 2.751,00 1.793,00
B. Umlaufvermögen 52.903,87 11.690,65
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.569,68 1.345,43
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 43.334,19 10.345,22
Bilanzsumme, Summe Aktiva 59.912,87 13.483,65

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 40.025,18 5.189,84
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Bilanzgewinn 27.525,18 -7.310,16
B. Rückstellungen 14.339,11 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 5.548,58 6.293,81
Bilanzsumme, Summe Passiva 59.912,87 13.483,65

Anhang


Anhang für das Geschäftsjahr 2010
  

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Be-wertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bi-lanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Hierdurch hat sich keine Änderung bezüglich der bisherigen Form der Darstellung ergeben Bewertungsmethoden mussten insoweit nicht angepasst werden.

Die Gesellschaft stellt gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB keinen Lagebericht auf.

  

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.






Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis zu 410 € werden aufgrund des bestehenden Wahlrechtes im Zugangsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen. 
 
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt.

Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256,1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).


Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

  

III. Angaben zur Bilanz


Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 30,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: T€ 0).

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: T€ 0).

Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des Jahresergebnisses. Der Bilanzverlust des Vorjahres beträgt EUR 7.310,16.

Das Stammkapital beträgt 25.000,00 EUR.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr betragen 3.302,95 EUR.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer fünf Jahre betragen 0,00 EUR.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind betragen 0,00 EUR.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 1.111,02 (Vorjahr: T€ 2).


  

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
  

V. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Frau Anja Hennecke-Honigmann, Architektin
Herr Christian Hennecke, Architekt

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.



Ergebnisverwendungsvorschlag:


Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von 27.525,18 € auf neue Rechnung vorzutragen.


Grünstadt, den 23.11.2011
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2011 festgestellt.

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