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NBL - Bau GmbHGeraJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 19.06.2011BilanzNBL Bau GmbH Bauunternehmen, Gera zum 19. Juni 2011AKTIVA
Anhang des Jahresabschlusses zum 19. Juni 2011, Offenlegungsfassung gem. § 326 HGBA. Bilanzierungs-, Bewertungs- und UmrechnungsmethodenDer Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 01.01.2011 19.06.2011 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Es waren die gesetzlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB anzuwenden. Insbesondere waren die allgemeinen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie die besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 268-274a) HGB zu beachten. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die rechnungslegungsbezogenen Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die NBL Bau GmbH wendet die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) abgesehen von den verpflichtend bereits für das Geschäftsjahr 2009 vorgeschriebenen Erweiterungen der Anhangangaben ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2010 an. Anpassungen der Bilanzierung waren durch die Anwendung des BilMoG nicht erforderlich. Die Gesellschaft hat ihren Gewerbebetrieb 2005 abgemeldet und die werbende Tätigkeit eingestellt. Die Bilanzierung erfolgte deshalb nicht mehr unter der Annahme der Unternehmensfortführung sondern unter dem Gesichtspunkt der Einstellung des Geschäftsbetriebes. Soweit die geschätzten tatsächlich erzielbaren Veräußerungserlöse für Gegenstände des Anlagevermögens wesentlich unter den fortgeführten Buchwerten am Bilanzstichtag lagen, wurden in Vorjahren außerplanmäßige Abschreibungen auf die entsprechenden Anlagegegenstände vorgenommen. Eine Umgliederung vom Anlagevermögen in Umlaufvermögen wurde jedoch nicht vorgenommen. Die Forderungen und die innerhalb eines Jahres fälligen sonstigen Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände mit einem Restfälligkeitszeitraum zum Bilanzstichtag von mehr als einem Jahr, sind mit dem Barwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden Berechnungsverfahren gewählt, die mit den steuerlichen Vorschriften in Einklang stehen. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gesellschaft ist überschuldet. Für Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 807.715,19 besteht ein Rangrücktritt des Gläubigers hinter alle übrigen Schuldner der Gesellschaft. Für weitere Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 374.324,18 wurden Sicherheiten außerhalb des Gesellschaftsvermögens abgegeben. Für einen etwaigen Rückgriffsanspruch des Sicherheitengebers wurde ebenfalls ein Rangrücktritt hinter alle anderen Gläubiger der Gesellschaft erklärt. B. Erläuterung des Jahresabschlusses1. Bilanz zum 19. Juni 2011 Der Jahresabschluss enthält kein Anlagengitter Von dem Erleichterungswahlrecht gemäß § 268 Abs.2 HGB wurde insofern Gebrauch gemacht. Auf das Anlagevermögen wurden folgende Abschreibungen verrechnet:
Die Bilanz wurde in der für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen verkürzten Form aufgestellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - mit Ausnahme des Anspruches auf die Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens gemäß § 37 KStG in Höhe von EUR 12.716,17 (Vj. EUR 14.939,00) - innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig. Der Anspruch wurde mit dem Barwert unter Ansatz eines Zinssatzes von 5,5 % angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen dienen den Aufwandsabgrenzungen des Geschäftsjahres. Soweit Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber denselben Personen oder Gesellschaften bestehen sind diese Ansprüche unsaldiert in der Bilanz wiedergegeben, weil teilweise Unterschiede in den Fristigkeiten besten und die Ansprüche bzw. Verbindlichkeiten teilweise bestritten sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren aus dem Lieferungs-, Leistungs- und Verrechnungsverkehr. Die Forderungen und Verbindlichkeiten an Gesellschafter betreffen zugleich Salden gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Im Jahresabschluss zum 19.06.2011 sind nachfolgende Salden gegenüber Beteiligungsunternehmen und Gesellschaftern enthalten (In Klammern die Vorjahreswerte): Forderungen 270.730,05 EUR (270.730,05 EUR) Verbindlichkeiten 807.715,19 EUR (805.199,88 EUR) Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit Ausnahme eines Betrages von 807.715,19 EUR (Vj. 805.199,88 EUR) für den ein Rangrücktritt durch den Schuldner hinter alle übrigen Schuldner der Gesellschaft abgegeben wurde innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig. C. Sonstige AngabenMitglieder der Geschäftsführung Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im Berichtsjahr von Herrn Franz Schimpel, Betriebswirt, geführt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Beteiligungen
Die ESG GmbH Energie Systeme Gera wurde am 19.01.2011 gelöscht. Vorschlag über die Gewinnverwendung:Keine Aufnahme in den Anhang in Anwendung der Schutzvorschrift nach § 325 Abs.1 S.1 HGB. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Die Gesellschaft hat am 19.06.2011 die Liquidation beschlossen. Die Eintragung der Liquidation in das Handelsregister der Gesellschaft erfolgte unter dem 24.06.2011. Liquidator ist Franz Schimpel.
Gez. Franz Schimpel, Liquidator |
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