Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 25501
Eingetragen
22.5.2007
Branche
Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und LeuchtenGroßhandel mit TabakwarenGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Der Handel (Im- und Export) von Waren aller Art, vorwiegend von LED-Leuchtmitteln und Produkten, ausgenommen erlaubnispflichtiger.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Peng Zhou
51.00%
49.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Peng Zhou
Guangdong Province (China)
12.750 €
51.00%
Peter Ossa
Essen
12.250 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HiPower Opto-Elektronik GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 118,00 699,00
I. Sachanlagen 118,00 699,00
B. Umlaufvermögen 95.154,02 29.633,48
I. Vorräte 1.637,35 2.761,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.684,13 9.519,77
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 69.832,54 17.352,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.236,08 36,08
Summe Aktiva 96.508,10 30.368,56

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 27.773,60 13.564,04
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 11.435,96 17.014,34
III. Jahresüberschuss 14.209,56 5.578,38
B. Rückstellungen 3.326,00 1.900,00
C. Verbindlichkeiten 64.758,50 13.912,50
D. Rechnungsabgrenzungsposten 650,00 992,02
Summe Passiva 96.508,10 30.368,56

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs- abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150,00 € bis 1.500,00 €) wurden gemäß § 6 Absatz 2a EStG ein sog. Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wird über 5 Jahre linear abgeschrieben.

Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Flüssige Mittel wurden zu Nennwerten bewertet.

Als Aktive Rechnungsabgrenzung wurden transitorische Abgrenzungsposten ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Gliederung und die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind aus dem Jahresabschluss ersichtlich.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 54.721,07 €

davon entfallen auf:

a) Steuern 27.861,24 €

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 €

c) gegenüber Gesellschaftern 6.233,23 €

Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten sind aus dem Jahresabschluss ersichtlich.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Ossa Peter Geschäftsführer
(bis 31.07.2018)
Alleinvertretung
Köppen Nicole Geschäftsführerin
(ab 01.08.2018)
Alleinvertretung

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Verlustvortrag
-11.435,96
Jahresüberschuss
14.209,56
Bilanzgewinn
2.773,60

wie folgt zu verwenden:

Vortrag auf neue Rechnungen
2.773,60

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

Essen, 13. August 2019

Nicole Köppen

Auf der Gesellschafterversammlung wurde der nachfolgende Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses gefasst:

Der Jahresüberschuss beträgt 14.209,56 €

Einschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortrages ergibt sich ein Betrag in Höhe von 2.773,60 €, der zu verwenden ist.

Auf neue Rechnung werden 2.773,60 € vorgetragen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.8.2019.

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