Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 31885
Eingetragen
10.5.1995
Branche
Herstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Ausbauelementen aus MetallGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Hallen-, Metall- und Stahlbau.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jochen Seitz
seit 11.5.2015
Geschäftsführer
Peter Seitz
seit 11.5.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
55.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Seitz Stahlbau GmbH

Herforst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.307.997,43 1.424.658,12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 44.075,00 73.869,00
II. Sachanlagen 1.191.236,00 1.282.603,00
III. Finanzanlagen 72.686,43 68.186,12
B. Umlaufvermögen 1.851.786,13 2.411.909,25
I. Vorräte 76.024,54 185.801,93
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 6.959.375,46 8.627.520,07
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 518.169,63 1.000.701,16
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 182.885,64
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.257.591,96 1.225.406,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.000,00 5.000,00
Aktiva 3.164.783,56 3.841.567,37

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.548.918,16 1.522.162,30
I. Gezeichnetes Kapital 55.000,00 55.000,00
II. Bilanzgewinn 1.493.918,16 1.467.162,30
davon Gewinnvortrag 334.276,66 1.132.533,08
B. Rückstellungen 550.723,86 897.492,42
C. Verbindlichkeiten 1.065.141,54 1.421.912,65
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 896.670,77 1.040.045,16
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 168.470,77 381.867,49
Passiva 3.164.783,56 3.841.567,37

Anhang

A.  ALLGEMEINE HINWEISE

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz in diesem Anhang gemacht.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

B.  ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um die planmäßigen Abschreibungen vermindert (§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).

Das Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255 HGB).

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung auf der Grundlage handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB).

Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für bestimmte  Vorräte  werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt (§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).

Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten  sowie  Abschreibungen  entsprechend  berücksichtigt  (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB).

Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht. Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten, Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).

In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwert-berichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, die unterlassenen Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB zwingend beachtet.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Fremdwährungen wurden grundsätzlich zu Entstehungskursen bewertet (§ 256a HGB).

C.  SONSTIGE ANGABEN

§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB


Gesamt-
betrag


Rest-
laufzeit
bis zu 1 Jahr

Rest-
laufzeit
1 bis 5 Jahre

Rest-
laufzeit
über 5 Jahre

Verbindlichkeiten
1.065.141,54
1.065.141,54
0,00
0,00
davon gesichert

Art der Sicherheit

0,00



§ 285 Nr. 9 c HGB
Forderungen aus Vorschüssen und Krediten bestanden am Bilanzstichtag gegenüber Mitgliedern folgender Organe:


Summe


davon im
Geschäftsjahr zurückgezahlt

Zinssatz

%
Rest-
laufzeit

Seitz Invest OHG
136.662,00
48.046,15
1,90
unter 1 Jahr
PJS GmbH & Co. KG
76.393,51

0
Unter 1 Jahr



Haftungsverhältnisse wurden eingegangen zugunsten von Mitgliedern der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates, Beirates in Höhe von € 0,00.

Bürgschaftsverpflichtungen
Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs- und Bürgschaftsverpflichtungen für Sicherheitseinbehalte wurden zum Bilanzstichtag in Höhe von insgesamt € 0,00 eingegangen.

§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:
Herr Peter Seitz, Ingenieur
geb. am 26.02.1982
Am Neuen Weiher 26, 54662 Herforst
Herr Jochen Seitz, Ingenieur
geb. am 17.06.1984
Beilinger Straße 16, 54662 Herforst
Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

§ 285 Nr. 11 HGB - Verbundene Unternehmen
Die Seitz Stahlbau GmbH ist 100 %-iges Mutterunternehmen der Seitz charpente métallique Lux S.àr.l. 100 %-iges Mutterunternehmen der Seitz Stahlbau GmbH ist die Seitz Holding GmbH. 100 %-iges Mutterunternehmen der Seitz Holding GmbH ist die PJS GmbH & Co. KG.

Zwischen verbundenen Unternehmen bestehen nachfolgende Forderungen und Verbindlichkeiten:

Forderungen
Seitz Holding GmbH vgl. Angaben zu § 285 Nr. 9 c HGB
PJS GmbH & Co. KG vgl. Angaben zu § 285 Nr. 9 c HGB

Verbindlichkeiten
Seitz Stahlbau Verwaltung GmbH € 32.823,98
Seitz Holding GmbH € 168.470,77

Die 100 %-ige Gesellschafterin der Seitz Stahlbau Verwaltung GmbH ist die PJS GmbH & Co. KG. Die Seitz Holding GmbH hält 100 % der Anteile an der Seitz Stahlbau GmbH.

§ 285 Nr. 24 HGB -  Pensionsrückstellungen  oder  ähnlichen Verpflichtungen
Die Pensionsverpflichtungen wurden im Berichtsjahr durch Abfindungszahlungen abgelöst und bestehen demzufolge nicht mehr.

§ 285 Nr. 27 HGB - Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Anmerkungen
Durch die gebotene Auflösung der Pensionsverpflichtungen entstand im Berichtsjahr ein außerordentlicher Ertrag von:
      € 399.754,30

sonstige Berichtsbestandteile

 

Herforst, den 07.10.2024

gez. Peter Seitz

gez. Jochen Seitz


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.10.2024 festgestellt.

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