Seitz
Stahlbau GmbH
Herforst
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.307.997,43 |
1.424.658,12 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
44.075,00 |
73.869,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.191.236,00 |
1.282.603,00 |
| III.
Finanzanlagen |
72.686,43 |
68.186,12 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.851.786,13 |
2.411.909,25 |
| I.
Vorräte |
76.024,54 |
185.801,93 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
6.959.375,46 |
8.627.520,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
518.169,63 |
1.000.701,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
182.885,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.257.591,96 |
1.225.406,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.000,00 |
5.000,00 |
| Aktiva |
3.164.783,56 |
3.841.567,37 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.548.918,16 |
1.522.162,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
55.000,00 |
55.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.493.918,16 |
1.467.162,30 |
| davon
Gewinnvortrag |
334.276,66 |
1.132.533,08 |
| B.
Rückstellungen |
550.723,86 |
897.492,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.065.141,54 |
1.421.912,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
896.670,77 |
1.040.045,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
168.470,77 |
381.867,49 |
| Passiva |
3.164.783,56 |
3.841.567,37 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE HINWEISE
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff. und §§
264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die
Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Bilanz in diesem Anhang gemacht.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der
§§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter
der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
B.
ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie
der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer
um die planmäßigen Abschreibungen vermindert
(§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Das
Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit
abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung
vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter
Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255
HGB).
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um die
planmäßige Abschreibung auf der Grundlage
handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze
vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs.
1 und 3 HGB).
Die
Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt. Für bestimmte Vorräte
werden die Werte mit Hilfe zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des
Niederstwertprinzips ermittelt (§§ 253 Abs. 1 und
4, 255, 256 HGB).
Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen
Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden
beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden
neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten,
Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie
Abschreibungen entsprechend
berücksichtigt (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2
HGB).
Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen
Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen
sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht.
Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten,
Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie
den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).
In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h.
es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen
Abschläge für noch anfallende Kosten und
angemessenen Gewinn vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwert-berichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften, die unterlassenen
Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten
sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie
für Gewährleistungen ohne rechtliche
Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser
Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB
zwingend beachtet.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Fremdwährungen wurden grundsätzlich zu
Entstehungskursen bewertet (§ 256a HGB).
C.
SONSTIGE ANGABEN
§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB
|
Gesamt-
betrag
€
|
Rest-
laufzeit
bis zu 1 Jahr
€
|
Rest-
laufzeit
1 bis 5 Jahre
€
|
Rest-
laufzeit
über 5 Jahre
€
|
Verbindlichkeiten
|
1.065.141,54
|
1.065.141,54
|
0,00
|
0,00
|
davon gesichert
€
|
Art der Sicherheit
|
0,00
|
|
§ 285 Nr. 9 c HGB
Forderungen aus Vorschüssen und Krediten
bestanden am Bilanzstichtag gegenüber Mitgliedern
folgender Organe:
|
Summe
€
|
davon im
Geschäftsjahr zurückgezahlt
€
|
Zinssatz
%
|
Rest-
laufzeit
|
Seitz Invest OHG
|
136.662,00
|
48.046,15
|
1,90
|
unter 1 Jahr
|
PJS GmbH & Co. KG
|
76.393,51
|
|
0
|
Unter 1 Jahr
|
Haftungsverhältnisse wurden eingegangen
zugunsten von Mitgliedern der Geschäftsführung,
des Aufsichtsrates, Beirates in Höhe von € 0,00.
Bürgschaftsverpflichtungen
Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs- und
Bürgschaftsverpflichtungen für
Sicherheitseinbehalte wurden zum Bilanzstichtag in
Höhe von insgesamt € 0,00 eingegangen.
§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch folgende
Personen wahrgenommen:
Herr Peter Seitz, Ingenieur
geb. am 26.02.1982
Am Neuen Weiher 26, 54662 Herforst
Herr Jochen Seitz, Ingenieur
geb. am 17.06.1984
Beilinger Straße 16, 54662 Herforst
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des
§ 181 BGB befreit.
§ 285 Nr. 11 HGB - Verbundene Unternehmen
Die Seitz Stahlbau GmbH ist 100 %-iges
Mutterunternehmen der Seitz charpente métallique Lux
S.àr.l. 100 %-iges Mutterunternehmen der Seitz
Stahlbau GmbH ist die Seitz Holding GmbH. 100 %-iges
Mutterunternehmen der Seitz Holding GmbH ist die PJS GmbH
& Co. KG.
Zwischen verbundenen Unternehmen bestehen
nachfolgende Forderungen und Verbindlichkeiten:
Forderungen
Seitz Holding GmbH vgl. Angaben zu § 285
Nr. 9 c HGB
PJS GmbH & Co. KG vgl. Angaben zu § 285
Nr. 9 c HGB
Verbindlichkeiten
Seitz Stahlbau Verwaltung
GmbH € 32.823,98
Seitz Holding GmbH € 168.470,77
Die 100 %-ige Gesellschafterin der Seitz Stahlbau
Verwaltung GmbH ist die PJS GmbH & Co. KG. Die Seitz
Holding GmbH hält 100 % der Anteile an der Seitz
Stahlbau GmbH.
§ 285 Nr. 24 HGB -
Pensionsrückstellungen oder ähnlichen
Verpflichtungen
Die Pensionsverpflichtungen wurden im Berichtsjahr
durch Abfindungszahlungen abgelöst und bestehen
demzufolge nicht mehr.
§ 285 Nr. 27 HGB - Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Sonstige Anmerkungen
Durch die gebotene Auflösung der
Pensionsverpflichtungen entstand im Berichtsjahr ein
außerordentlicher Ertrag von:
€ 399.754,30
sonstige Berichtsbestandteile
Herforst, den 07.10.2024
gez.
Peter Seitz
gez.
Jochen Seitz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.10.2024
festgestellt.
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