Empacher GmbH
Rockenauer Straße 7, 69412 Eberbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helmut Wolfgang Empacher seit 10.3.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 5.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Erbengemeinschaft Helmut Wolfgang Empacher und Martha Eva Empacher | 95.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Empacher GmbHEberbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodel Die Empacher GmbH ist ein weltweit führendes und agierendes Unternehmen zur Herstellung und des Vertriebs von Ruderbooten und Zubehör. 1.2 Ziele und Strategien Die Bootswerft baut seit Jahren Spitzenboote, die auf internationalen Regatten, Weltmeisterschaften und Olympiaden eingesetzt werden. Höchste Qualität und Innovationen verbunden mit einem professionellen Regattaservice stehen im Fokus. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die Rahmenbedingungen können in den letzten Jahren als gut beurteilt werden, da ausreichend finanzielle Mittel für den Sport- und Kulturbereich zur Verfügung stehen. Der Rennruderbootsbau ist eine Marktnische, die stark durch die Anzahl der Kaderathleten bestimmt wird. 2.1.1 Entwicklung der Branche Aufgrund der seit Jahren hohen Präsenz im Spitzensport ist von einer weiterhin stabilen Geschäftslage auszugehen. 2.1.2 Geschäftsverlauf im Jahr 2023 Der Umsatz im vorolympischen Jahr lag ca. 3,8 % über dem Vorjahr, da zahlreiche Aufträge für die kommenden olympischen Spiele platziert und abgewickelt wurden. Daneben war der Auftragsbestand gut. Die Gesamtleistung aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie der aktivierten Eigenleistungen, ist über Vorjahresniveau. Das Carbongeschäft im Zusammenhang mit höherwertigen Booten nahm weiter deutlich zu und trug auch zu einem höheren Umsatz bei. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahrs beläuft sich vor Steuern auf TEUR 1.322 (Vj. TEUR 1.475) und hat damit das geplante Niveau nicht erreicht, da die Materialpreise deutlich über den Planpreisen lagen. Wir sind davon ausgegangen, dass der vergleichbare Jahresüberschuss vor Steuern 2023 leicht über dem Niveau des Jahres 2022 liegen wird. Tatsächlich wurde im Jahr 2023 ein Jahresüberschuss von TEUR 977 (Vj. TEUR 1.002) erzielt. Bereinigt man diesen um die Ertragsteuern, dann ergibt sich für 2023 ein Jahresüberschuss vor Steuern von TEUR 1.322, der um TEUR 153 unter dem bereinigten Jahresüberschuss vor Steuern 2022 und somit unter dem erwarteten Ergebnis für 2023 liegt, begründet hauptsächlich in den gestiegenen Materialpreisen. Aufgrund dieser Entwicklung des Jahresüberschusses vor Steuern gegenüber dem Jahresüberschuss vor Steuern des Vorjahres sowie unserer Ergebniserwartung für 2023 sind wir mit dem Geschäftsverlauf 2023 dennoch zufrieden. 2.1.3 Finanzielle Leistungsindikatoren Aufgrund einer sehr inhomogenen weltweiten Kundenstruktur sind kennzahlengesteuerte Soll-Ist-Vergleiche kaum möglich, sondern orientieren sich grundsätzlich an den Vorjahreswerten. Bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator ist für uns der Jahresüberschuss vor Steuern. 2.1.4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Als Produktionsunternehmen stellen unsere motivierten und qualifizierten Mitarbeiter den wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikator dar. 2.2 Darstellung der Lage der Gesellschaft 2.2.1 Ertragslage Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Veränderung der Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie aktivierten Eigenleistungen) hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 350 (3,0 %) erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus der positiven Entwicklung der Umsatzerlöse, diese haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 445 erhöht. Gegenläufig wurden Boote fertig gestellt und abverkauft, sodass sich eine Änderung der Bestandsveränderung von TEUR -113 ergibt. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um TEUR 187 erhöht, da sich Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen ergaben. Der Materialaufwand hat sich um TEUR 437 (14,1 %) erhöht. Die Erhöhung liegt damit absolut unterhalb der, der Umsatzerlöse. Relativ ist der Materialaufwand stärker angestiegen als die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr. Die Personalaufwendungen haben sich, bei mehr Mitarbeiten, erhöht (TEUR 288). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um TEUR 86 erhöht (3,7 %). Hauptsächlich ist dies auf Werbekosten und Ausgangsfrachten zurückzuführen. Die Abschreibungen haben sich geringfügig um TEUR 28 erhöht. Die Zinserträge haben sich um TEUR 103 erhöht, die Zinsaufwendungen haben sich um TEUR 46 vermindert. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten ausschließlich laufende Steuern. Der Jahresüberschuss von TEUR 977 liegt um TEUR 25 unter dem des Vorjahres und unter dem geplanten Niveau, insbesondere da die Materialpreise deutlich über den Planpreisen lagen. Der Jahresüberschuss vor Steuern beläuft sich auf TEUR 1.322. Im Vorjahr belief sich der Jahresüberschuss vor Steuern auf TEUR 1.475. Das bedeutet somit eine Verminderung um TEUR 153 gegenüber dem vergleichbaren Wert des Jahres 2022. Die Ertragslage ist von Jahresüberschüssen geprägt. 2.2.2 Finanzlage Langfristige Darlehen bestehen nicht, da das Unternehmen genügend Barmittel hat, um Investitionen ohne Fremdfinanzierung tätigen zu können. So erfolgt die Finanzierung der Geschäftstätigkeit aus dem Eigenkapital, den erhaltenen Anzahlungen, den flüssigen Mittel sowie aus dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Größere Investitionen in das Anlagevermögen wurden im Jahr 2023 nicht getätigt, so dass es lediglich Zugänge von TEUR 75 gab. Der positive Finanzmittelfonds besteht aus den flüssigen Mitteln und beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 7.560. Die flüssigen Mittel haben gegenüber dem Vorjahr um TEUR 421 zugenommen. Die Finanzlage ist als sehr gut zu bezeichnen. 2.2.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich um TEUR 404 und das Eigenkapital um TEUR 977 erhöht, so dass sich die Eigenkapitalquote um 4,1 %-Punkte auf 81,2 % erhöht hat. Beim Gesamtvermögen ist der Anstieg der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR 587 und der flüssigen Mittel um TEUR 421 hauptursächlich für die Zunahme, während eine Verminderung der sonstigen Vorräte um TEUR 587 dem entgegenwirkte. Die Erhöhung des Gesamtkapitals resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme des Eigenkapitals um TEUR 977. Gegenläufig wirkte die Verminderung der Rückstellungen für Pensionen um TEUR 215 sowie der Steuerrückstellungen um TEUR 219 sowie der sonstigen Verbindlichkeiten um TEUR 159. Die Vermögenslage stellt sich als robust dar. 2.2.4 Gesamtaussage Die Investitionsquote war in den vergangenen Jahren niedrig, was zu einer vergleichsweisen hohen Liquidität geführt hat. Hierdurch ist das Unternehmen in der Lage ohne Fremdmittel zu agieren. Aufgrund unserer Finanzierungsstrategie und den vorhandenen flüssigen Mitteln waren wir jederzeit in der Lage unsere finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich und zeitnah erfüllen zu können. 3. Zukunftsorientierte Angaben 3.1 Prognosebericht Für das Jahr 2024 liegt ein vorläufiger Jahresabschluss vor, aus dem sich ein Jahresüberschuss von TEUR 1.607 ergibt. Da in diesem vorläufigen Jahresabschluss 2024 jedoch noch die Bestandsveränderungen der gesamten Vorräte sowie die Anpassungen der Pensionsrückstellungen und Rückdeckungsversicherungen fehlen, ist dieses Ergebnis nicht aussagefähig und wird sich noch wesentlich verändern, so dass es nicht für eine belastbare Prognose herangezogen werden kann. Vergleichbar ist dagegen die Entwicklung der Umsatzerlöse. Diese haben sich gemäß dem vorläufigen Jahresabschluss 2024 gegenüber 2023 um 12,4 % deutlich erhöht und stehen damit einem erfolgreichen Geschäftsjahr 2024 nicht entgegen. Da es auch bei den Aufwendungen keine wesentlichen Veränderungen gegenüber 2023 gibt, erwarten wir für 2024 einen Jahresüberschuss vor Steuern deutlich über dem Niveau des Jahres 2023. Bezüglich unserer vorstehenden Ergebniserwartung weisen wir daraufhin, dass diese auf Annahmen und Erfahrungswerten beruht, so dass es zu Abweichungen zwischen den Erwartungs- und Ist-Werten kommen kann. Aus den Planabweichungen können sich sowohl Chancen, als auch Risiken ergeben. Prognosen sind in der Ruderbootsbranche allgemein mit großen Unsicherheiten behaftet. Es wurden im Bereich der Arbeitsvorbereitung Maßnahmen zur Produktivitätsverbesserung ergriffen, die sich im Jahr 2023 ausgewirkt haben und sich 2024 weiter auswirken sollten. Finanziell gegenläufig wird sich auch weiterhin der Facharbeitermangel mit steigenden Löhnen auswirken. 3.2 Risiken und Chancen der voraussichtlichen Entwicklung 3.2.1 Risikomanagement und Risiken Die für uns wichtigsten Märkte wurden durch Sponsoringrahmenverträge abgesichert. Folgegeschäfte in diesen Teilmärkten von Vereinen und Stützpunkten sind zu erwarten. Von verlustträchtigen Rahmenverträgen mit Verbänden wird Abstand genommen, auch wenn diese an den Wettbewerb gehen. Fachkräfte stellen für uns einen wichtigen Teil der Produktion hochwertiger Boote dar. Ohne diese, können Produktionsziele gefährdet werden. Materialmangel und die dadurch verursachten langen Lieferzeiten können den Geschäftsablauf behindern. Finanzierungszins und Währungsrisiken stellen derzeit kein Risiko für uns da. 3.2.2 Chancen Auf der anderen Seite liegt das Augenmerk darauf, den hohen Auftragsbestand von Kaufbooten primär abzuarbeiten. Durch weitere geplante Neuentwicklungen von Bootsformen und Teilen wird die Wettbewerbsfähigkeit abgesichert. Sowohl der Auftragsbestand als auch die Liquidität ist sehr gut. 3.2.3 Zusammenfassung Der Markt für den Rennruderbootsbau wird in naher Zukunft als gleichbleibend solide eingeschätzt, da der Spitzensport auf absehbare Zeit eine wichtige gesellschaftliche Position innehalten wird. Wir gehen davon aus, dass sich mittel- bis langfristig daran, auch trotz des Russland-Ukraine-Konflikts, grundsätzlich nichts ändern wird. Risiken, welche die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen können, lassen sich nicht gänzlich ausschließen. Es sind jedoch momentan keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden würden. Insgesamt überwiegen die Chancen die Risiken.
Eberbach, den 15. August 2025 Die Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Empacher GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 1.1 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten ab Euro 250,01 bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu Euro 250,00 wurden als sofortiger Aufwand verbucht. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die in den Finanzanlagen enthaltenen Genossenschaftsanteile wurden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Herstellkosten der unfertigen und fertigen Leistungen werden retrograd ermittelt. Ausgangspunkt sind die Verkaufspreise, die um einen entsprechenden Abschlag vermindert werden. Weiterhin wird der Fertigstellungsgrad sowie die Verwertbarkeit berücksichtigt. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten „Projected-Unit-Credit-Methode“ (PUC-Methode) unter Verwendung der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,82 % (Vj. 1,78 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Die ausschließlich der Erfüllung der Ansprüche aus Pensionsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Da kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln lässt, wurden für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Rückdeckungsversicherung folgende Bewertungsmethoden angewandt: Vergleichswertmethode. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs aktiver latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben zur Bilanz 3.1 Anlagespiegel für die einzelnen Posten des AnlagevermögensDie Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist dem Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang zu entnehmen.
3.2 Angaben zur Forderungen gegen Gesellschafter Die in den sonstigen Vermögensgegenstände enthaltenen Forderungen gegen Gesellschafter betragen T-Euro 2.390 (VJ T-Euro 2.144). 3.3 Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert DM 400.000,00. Es wurde zum amtlichen Umrechnungskurs von 1,95583 in Euro 204.516,75 umgerechnet. 3.4 Pensionsrückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro 3.710.438,00. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte durch ein versicherungsmathematisches Gutachten der Allianz Lebensversicherungs AG. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 0 % (Vj. 0 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde ebenfalls mit einer Rate von 0 % (Vj. 0%) berücksichtigt. Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 27.690,00 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB. 3.5 Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Der Zeitwert der verrechneten Rückdeckungsversicherungen liegt um T-Euro 1 über den Anschaffungskosten. Der Überschuss unterliegt einer Ausschüttungssperre.
3.6 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Personalrückstellungen T-Euro 467, für Gewährleistungen,T-Euro 61 für die Jahresabschlusserstellung und Prüfung T-Euro 85 für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen T-Euro 41, für unterlassene Instandhaltungen von T-Euro 43 und übrige von T-Euro 65. 3.7 Angaben zu Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit belaufen sich auf T-Euro 4 (Vj. T-Euro 3) sowie die Verbindlichkeiten aus Steuern auf T-Euro 48 (Vj. T-Euro 179). 3.8 Latente Steuern Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 30,0 % zugrunde gelegt. Die latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus Bilanzdifferenzen bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen sowie Urlaubsrückstellungen. Die aktiven latenten Steuern wurden nicht aktiviert. 3.9 Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse der Gesellschaft. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB bestehen aufgrund des Pachtverhältnisses mit der Firma Empacher GmbH & Co. KG. Der Pachtvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die jährliche Pacht beträgt T-Euro 764. 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.1 Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind solche aus der Währungsumrechnung in Höhe von T-Euro 0 (VJ T-Euro 0) enthalten. Periodenfremde Erträge in Höhe von T-Euro 246 (VJ T-Euro 31) betreffen die Auflösung von Rückstellungen. 4.2 Personalaufwand Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung von T-Euro 4 (VJ T-Euro 205) enthalten. 4.3 Sonstiger betrieblicher Aufwand In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind solche aus der Währungsumrechnung in Höhe von T-Euro 0 (VJ T-Euro 0) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind ferner unverändert zum Vorjahr keine außergewöhnliche Aufwendungen enthalten. 4.4 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den Zinserträgen sind solche aus verbundenen Unternehmen von T-Euro 95 (VJ T-Euro 19) enthalten. 4.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsaufwendungen sind die mit den Erträgen aus den Rückdeckungsversicherungen saldierten Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung von T-Euro 22 enthalten. 4.6 Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen ausschließlich laufende Steuern. 5. Sonstige Angaben 5.1 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
5.2 Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
5.3 Gewährte Bezüge für frühere Geschäftsführer bzw. deren Hinterbliebenen Für die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers sowie für eine Hinterbliebene eines ehemaligen Geschäftsführers nach § 285 Nr. 9a. und b. HGB wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 5.4 Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDer Jahresüberschuss beträgt Euro 977.117,88. Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Auf neue Rechnung werden Euro 977.117,88 vorgetragen. 5.5 Prüfungs- und Beratungsgebühren Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Angaben des § 285 Nr. 17 HGB von den größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 288 Abs. 2 HGB Gebrauch. 5.6 Geschäfte mit nahestehenden Personen Alle im Geschäftsjahr erfolgten Rechtsgeschäfte mit nahestehenden Personen wurden zu marktüblichen Konditionen getätigt. Der Gesellschaft sind hieraus keine Nachteile erwachsen. 5.7 Vorgänge von besonderer Bedeutung Als einen Vorgang von besonderer Bedeutung, über den nach § 285 Nr. 33 HGB hier zu berichten ist, sehen wir den Russland-Ukraine-Konflikt an. Der Russland-Ukraine-Konflikt hat sich aber vorerst nicht negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2023 ausgewirkt. Auf Grund des hohen Auftragsbestands musste bisher keine Kurzarbeit angemeldet werden. 5.8 Unterschrift der Geschäftsführung
Eberbach, 15. August 2025 gez. Helmut Empacher sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2025 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Empacher GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Empacher GmbH, Eberbach - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Empacher GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; - gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; - beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; - ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; - beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; - beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; - führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. • Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Waghäusel, 14. August 2025 B. Jakob, Wirtschaftsprüfer |
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