Ginkgo
Pflegedienste GmbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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171.687,00
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209.510,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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73.075,75
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74.146,26
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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139.313,68
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31.282,74
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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4.954,17
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7.926,67
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D. Sonstige Aktiva
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0,00
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634,05
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Summe Aktiva
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389.030,60
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323.499,72
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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58.589,33
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62.084,95
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III.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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92.298,72
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-3.495,62
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B. Rückstellungen
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20.160,78
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2.800,00
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C. Verbindlichkeiten
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192.981,77
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237.110,39
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Summe Passiva
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389.030,60
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323.499,72
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ANHANG
Firma: "Ginkgo" Pflegedienste GmbH, Margarete Kieltyka,
Nerscheiderweg 37, 52076 Aachen
Finanzamt: Aachen-Stadt
Steuernummer: 201/5962/4590
Anhang zur Bilanz/ Gewinn- und Verlust- Rechnung
zum 31.12.2020
A. Die beiliegende Bilanz wurde nach den Vorschriften
des Körperschaftsteuergesetzes
erstellt.
B. Die Geschäftsführerin der GmbH ist Frau
Margarete Kieltyka, Oberforstbacher-Str. 276,
52076 Aachen.
C. Die Firma Ginkgo Pflegedienste GmbH wird im
Bundesanzeiger unter der Nummer
HRB 21367 geführt.
D. Der Gewinn des Kalenderjahres 2020 soll, lt.
einstimmigem Beschluß, vorgetragen
werden.
E. Die Gesellschafterin hat der Gesellschaft Darlehn
zur Verfügung gestellt.
Zum 31.12.20 ergeben sich folgende Beträge:
EUR 3.023,19
Diese Beträge sind in der Bilanz als
Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern
ausgewiesen.
F. Jahresabschluß
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet.
Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte
unter Beachtung der handelsrechtlichen
und steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften.
Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der
Gewinnermittlungsvorschriften
des § 5 Abs. 1 EStG und des
Körperschaftsteuergesetzes erstellt.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen
des EStG.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs. bzw. Herstellungskosten
abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare
Anlagevermögen zu Anschaffungskosten
bewertet.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahl-
rechten sind nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen
Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten
Erläuterungsbericht zu den einzelnen
Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Aachen, den 29. Dezember
2021
gez.
Margarete Kieltyka
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 29. Dezember 2021
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