brands'n mind innovation GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gabriele Gross seit 9.11.2020 | Vorstandsmitglied |
Martin Rebholz seit 1.2.2012 | Vorsitzender des Vorstands |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mediativ AGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Firma Mediativ AG wurde mit Vertrag vom 01. Dezember 2000 gegründet. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 21696 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart. Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in 70469 Stuttgart, Leitzstr. 56. Eine Änderung der Firmierung erfolgte lt. Beschluss vom 09.03.2018 von " das Mediativ AG" auf "Mediativ AG". Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Zur klaren und übersichtlichen Darstellung des Jahresabschlusses schien es zweckmäßig, einige Bilanzpositionen einzufügen bzw. deren Bezeichnung auf die betrieblichen Belange anzupassen (vgl. § 265 Abs. 6 HGB). Dies gilt insbesondere für den Anlagespiegel, aber auch für einige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. 2. Bewertung Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwerte Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 Euro wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Im Anlagespiegel (§ 268 Abs.2 HGB) wird die Fiktion unterstellt, dass im Jahr des Zugangs bereits wieder der Abgang erfolgt. Bei den Vorräten erfolgt die Bewertung der Warenbestände zu den Anschaffungskosten, ggfs. zu niedrigeren Teilwerten. Die eigenen Erzeugnisse wurden mit den Herstellungskosten bewertet. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Forderungen habe eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 312.357,49 Euro. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 292,329,49 Euro. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten usw. ergaben sich aus der Buchführung und stimmen mit den vorgelegten Unterlagen überein. Rechnungsabgrenzungsposten waren per 31. Dezember 2023 keine zu bilden. Das Eigenkapital ergibt sich aus der Position A der Bilanz. Weitere Hinweise ergeben sich aus Abschnitt B = Rechtliche Verhältnisse, sowie aus den Erläuterungen zur Bilanz. Das Stammkapital in Höhe von 70.000,00 Euro war am Bilanzstichtag voll einbezahlt. Der Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.03.2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 28.02.2023 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 10.000,00 Euro gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde am 30.04.2019 eingezahlt und durchgeführt. Die Eintragung erfolgte am 24.05.2019 im Handelsregister. Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung musste ein Agio i. H. v. 35.000,00 Euro geleistet werden, welches der Gesellschaft am 23.04.2018 zugeflossen ist. Der Ausweis des Agios erfolgte in der Position Kapitalrücklage. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Die Steuerrückstellungen beinhalten Steuern vom Einkommen und Ertrag, die am Bilanzstichtag noch nicht veranlagt waren. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Höhere Tageswerte lagen nicht vor. 4. Verbindlichkeiten
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Gesellschaft nimmt die Schutzklausel von § 286 Abs. 2 HGB in Anspruch. E. Sonstige Angaben 1. Angaben zur Belegschaft
2. Gesamtbezüge der Vorstände keine Angaben 3. Leitungsorgane Vorstände sind: Martin Rebholz Gabriele Groß 4. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Aufsichtsrat schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 50.813,49 auf neue Rechnung vorzutragen.
Mengen, den 28. Juni 2024 gez. Martin Rebholz, Vorstand gez. Gabriele Groß, Vorstand sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024 festgestellt. |
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