Fliesen-Heilmann GmbH
Beerfelden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
37.422,75 |
36.235,86 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.747,25 |
10.235,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
497,25 |
8.697,85 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.675,50 |
26.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
37.422,75 |
36.235,86 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.938,75 |
35.577,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.577,26 |
9.496,88 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.361,49 |
1.080,38 |
| B.
Rückstellungen |
484,00 |
650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
8,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
8,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
37.422,75 |
36.235,86 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis zum
31. Dezember 2010
Fliesen Heilmann
Geschäftsführungs GmbH
A.
Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum 31.12.2010 als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresschlusses in Anspruch genommen.
B.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
abgesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bank veröffentlichten Abzinsungssätze
verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
| Gezeichnetes
Kapital |
25.000,00
Euro |
| Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen |
0,00 Euro |
| Eingefordertes
Kapital |
0,00 Euro |
Angabe zu Verbindlichkeiten
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
0,00 Euro |
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren |
0,00 Euro |
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten:
| Ausleihungen |
0,00 Euro |
| Forderungen |
9.000,00 Euro |
| Verbindlichkeiten |
0,00 Euro |
E. Sonstige
Angaben
Komplementär
Die Fliesen Heilmann Geschäftsführungs GmbH
mit Sitz in 64743 Beerfelden ist unbeschränkt
haftender Gesellschafter der Fliesen-Heilmann GmbH &
Co. KG mit Sitz in 64743 Beerfelden.
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Bernd Heilmann
Beerfelden, den 16. Januar 2012
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Unterschrift
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2012 festgestellt.
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