Seiltgen
GmbH
Moers
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 15.11.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
15.11.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
74.049,14 |
77.143,85 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
72.997,86 |
76.645,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
301,07 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.051,28 |
498,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
74.049,14 |
77.143,85 |
Passiva
|
|
15.11.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
74.049,14 |
74.323,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
48.759,34 |
48.849,34 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
274,79 |
90,00 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
1.422,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
1.397,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
1.397,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
74.049,14 |
77.143,85 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen
des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt.
In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach
§ 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden folgten den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln und vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
erfasst und werden linear entsprechend ihrer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Beginnend ab dem Geschäftsjahr 2010 werden
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
zwischen Euro 150,00 und Euro 410,00 im Zugangsjahr sofort
in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im
Anlagespiegel als Abgang behandelt. Geringwertige
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Euro 150,00 werden im
Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten über € 410,00 werden über
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die in den Vorjahren gebildeten Sammelposten für
bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit
einem Wert zwischen € 150,00 und € 1.000,00
werden über ihre Restlaufzeiten abgeschrieben.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs und
Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zu Bilanzposten
Erläuterungen zur Bilanz erschienen uns nicht
erforderlich, da die Bilanzposten detailliert gegliedert
sind und sich besondere berichtswürdige Vorkommnisse
nicht begeben haben.
Sonstige Pflichtangaben
Im Rahmen der sonstigen Pflichtangaben nach
§§ 285 und 288 S. 1 HGB werden folgende
Erläuterungen gegeben:
Die Benennung der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates
stellt sich per 15.11.2018 wie folgt dar:
Geschäftsführer:
Horst-Wilhelm Seiltgen
Gezeichnet:
Horst-Wilhelm Seiltgen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2020 festgestellt.
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