TERNIG-SUPPORTS GmbH
Großrosseln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.059,00 |
12.839,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.059,00 |
12.839,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
131.996,20 |
127.812,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.424,96 |
36.816,43 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
95.571,24 |
90.996,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
389,00 |
427,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
135.444,20 |
141.078,54 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
100.626,67 |
97.955,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
72.955,91 |
64.316,39 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.670,76 |
8.639,52 |
| B.
Rückstellungen |
28.068,00 |
29.728,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.749,53 |
13.394,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
135.444,20 |
141.078,54 |
Anhang
I.
Angaben zum Unternehmen (§ 264 Abs. 1a HGB)
Firmenname laut Registergericht: TERNIG-SUPPORTS
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Großrosseln
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Saarbrücken
Register-Nr.: 13462
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Ternig-Supports GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Gemäß § 267 HGB handelt es sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung erstellt und
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
III.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung (§
285 Satz 1 Nr. 24 HBG) erfolgte nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem
Teilwertverfahren. Dabei wurde ein Rechnungszins von 2,71 %
verwendet. Die Berechnung erfolgte nach den "Heubeck
Richtlinien 2018G". Für die Ermittlung des
Rückstellungsbetrages wurden keine zukünftigen
Gehaltssteigerungen und Rentenanpassungen vorgenommen.
Der sich aus dem Ansatz unterschiedlicher
durchschnittlicher Marktzinssätze ergebene
Unterschiedsbetrag stellt sich wie folgt dar (§ 253
Abs. 6 HGB):
|
|
EUR
|
Zinssatz
|
7 Jahre
|
169.217,00
|
|
10 Jahre
|
155.919,00
|
|
|
13.298,00
|
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden (§ 285 Satz 1 Nr. 25 HGB)
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
155.919,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
145.567,00
|
Pensionsrückstellung
|
10.352,00
|
Verrechnete Aufwendungen
|
12.443,00
|
Verrechnete Erträge
|
13.652,00
|
Zinsertrag
|
1.209,00
|
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag unter
Berücksichtigung erwarteter Preis- und
Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten wurden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
IV.
Angaben zur Bilanz
1.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Forderungen und Verbindlichkeiten:
Sachverhalte
|
2019
|
|
EUR
|
Forderungen
|
6.311,18
|
2.
Verbindlichkeitenspiegel
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten
der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
zum 31.12.2019
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Summe
|
6,75
|
6,75
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
zum 31.12.2018
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Summe
|
13,30
|
12,06
|
1,24
|
0,00
|
V.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
VI.
Sonstige Angaben
1.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
(§ 285 Satz 1 Nr. 7 HGB)
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 1.
2.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer (§ 285 Satz 1 Nr. 9c
HGB)
Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer
vergebenen Krediten wird berichtet:
An Mitglieder der Geschäftsführung wurden
Vorschüsse / Kredite gezahlt in Höhe von 6.311,18
EUR. Der Betrag wird mit 3 % p.a. verzinst.
Unterschrift der Geschäftsführung
Großrosseln, den 13.05.2020
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.05.2020 festgestellt.
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