ZEISST
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
926,00 |
1.236,00 |
| I.
Sachanlagen |
926,00 |
1.236,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.388,11 |
49.698,26 |
| I.
Vorräte |
4.021,98 |
4.451,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.860,98 |
8.207,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.505,15 |
37.039,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
224,28 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.538,39 |
50.934,26 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.181,31 |
22.424,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-4.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
20.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
9.924,61 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
21.243,30 |
-9.924,61 |
| B.
Rückstellungen |
8.287,90 |
9.204,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.069,18 |
19.305,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.069,18 |
19.305,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.538,39 |
50.934,26 |
Anhang
I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der
§§ 246 bis 251 und §§ 252 bis 256 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz-
und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
der §§ 268 bis 274 a und §§ 279 bis 283
HGB erstellt.
Die Gliederung der Bilanz und die Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften
der §§ 266 und 275 HGB sowie den ergänzenden
Vorschriften der § 42 GmbHG, wobei die Gewinn- und
Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt
wurde. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten
angesetzt und bei Abnutzbarkeit um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und bei Abnutzbarkeit um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen für das Sachanlagevermögen werden
linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen. Die Zugänge bei den beweglichen
Anlagegütern werden mit der zeitanteiligen
Abschreibung des ersten Jahres der Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Für Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens 2009 mit Einzelanschaffungskosten
zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurde entsprechend den
steuerlichen Vorschriften in 2009 ein Sammelposten gebildet
und über fünf Jahre aufgelöst. Nach §
252 Abs. 2 HGB wird diese Bewertung handelrechtlich
übrnommen.
Wirtschaftgüter des Anlagevermögens 2010
mit Einzelanschaffungskosten von nicht mehr als EUR 410,00
werden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Nach § 252 Abs. 2 HGB wird diese
Bewertung handelrechtlich übrnommen.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten (Nennwert) bewertet. Erkennbare
Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Kassenbestand und Bankguthaben werden zum Nennwert
bewertet.
Steuerrückstellungen berücksichtigen die
für das Geschäftsjahr noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind
in Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. dem
höheren Rückzahlungsbetrag angesetzt.
II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Anlagevermögen
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen
2 TEUR (Vj. 1 TEUR).
Stammkapital
Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00.
III. ERGÄNZENDE ANGABEN
Angaben zur Geschäftsführung
Während des Geschäftsjahres 2010 war
Herr Ralph Mühlbacher
zum Geschäftsführer bestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im
Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Datum der Feststellung
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde mit Datum
vom
festgestellt.
München, im April 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2011 festgestellt.
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