Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 351911
Vorher
SCHWEBA Industrietechnik GmbHOrange Mail Service GmbHSPIESS Rührwerke und Getriebe GmbH
Eingetragen
10.5.2002
Branche
Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und AntriebselementenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Konstruktion , die Planung und der Vertrieb von Rührwerken und Getrieben der Marke SPIESS, Dienstleistungen im Bereich Bürotätigkeiten und ähnlichem, Beratungsleistungen sowie Montagearbeiten bei Kunden.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dominik Back
seit 5.3.2025
Geschäftsführer
Luisa Back
seit 5.3.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Dominik Back
St. Leon-Rot
50.00%
Luisa Back
St. Leon-Rot
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Orange Mail Service GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 4.348,00 6.319,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.177,00 1.452,00
II. Sachanlagen 3.171,00 4.867,00
B. Umlaufvermögen 44.239,96 44.432,39
I. Vorräte 31.500,00 31.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.447,51 12.788,74
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.292,45 143,65
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 11.595,45 11.920,27
Bilanzsumme, Summe Aktiva 60.183,41 62.671,66

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 564,59 564,59
III. Verlustvortrag 37.160,04 37.484,86
davon Verlustvortrag 324,82 4.818,89
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 11.595,45 11.920,27
B. Rückstellungen 0,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 60.183,41 61.171,66
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 60.183,41 61.171,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 60.183,41 62.671,66

Anhang

 
2.1 Allgemeine Angaben
 
Einordnung der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist eine "kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 (1) HGB.
Sie ist nicht prüfungspflichtig nach den Kriterien des HGB. Sie hat in ihrer Satzung auch keine Prüfungspflicht festgelegt. Prüfungsauftrag durch die Gesellschafterversammlung wurde nicht erteilt.

2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
 
a) Gliederung
Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften des 3. Buches des HGB §§ 264 ff
erstellt.
Dabei wurden die Gliederungsvorschriften
§ 266 HGB für die Bilanz und
§ 275 (2) HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung
für die "große" Kapitalgesellschaft beachtet.
Auf die in § 266 (1) und 276 HGB vorgesehenen Erleichterungen für "kleine" Kapitalgesellschaften wurde verzichtet.

Die Gliederungen sowohl der Bilanz als auch der Gewinn- und Verlustrechnung stimmen mit denen des Vorjahres überein.

b) Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Gliederungsschemata
Die Gesellschaft hat hierzu keine Angaben zu machen.

c) Bewertung
Die Wertansätze der Bilanz des Vorjahres zum 31. Dezember 2010 wurden unverändert übernommen.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten zum 31. Dezember 2011 entspricht den Vorschriften der §§ 252- 255 HGB.

2.3 Durchführung der Bewertung
 
Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wurde wie folgt durchgeführt, beim:

a) Anlagevermögen
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen wurden nach gleichen Grundsätzen linear bzw. degressiv und mit den entsprechenden AfA-Sätzen nach § 7 Abs.1 u. 2 EStG bemessen.
Für Anlagegüter bei denen die Voraussetzungen gegeben sind, wurde die Bewertungsfreiheit des § 6 (2) EStG in Anspruch genommen.

Die Finanzanlagen sind mit den bisher aufgewendeten Anschaffungskosten bewertet.

b) Umlaufvermögen - Vorräte
Die vorhandenen

Waren- und Materialvorräte sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und

die fertigen Erzeugnisse mit den Herstellungskosten, i. S. § 255 Abs. 2, Sätze 2 u. 3 HGB

bewertet; höchstens jedoch mit dem ihnen am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert (§ 253 Abs. 3 HGB).

c) Umlaufvermögen - Forderungen
Die Forderungen sind unter Würdigung ihrer Einbringlichkeit bewertet.
Wertberichtigungen waren für einzelne und für das allgemeine Ausfallwagnis zu bilden.

d) Umlaufvermögen - andere Gegenstände
Die Ansprüche der Gesellschaft aus fälligen Ansprüche gegen andere, sind voll einbringlich und mit ihren Anschaffungskosten (Entstehungswert) bewertet.

e) Umlaufvermögen - Geldbestände, Guthaben
Die ausgewiesenen Geldbestände stimmen nach Angabe des Gesellschafters mit dem Inventurergebnis überein.
Die Guthaben bei Kreditinstituten stimmen mit den Tagesauszügen bzw. Saldenbestätigungen der Banken überein. Sie bestehen ausschließlich bei inländischen Instituten.

f) Fremdkapital und Rückstellungen
Die Verbindlichkeiten sind sämtliche mit dem Rückzahlungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) bewertet. Von Kreditinstituten eingeräumte Kredite sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Die gemäß § 249 Abs. 1 Ziff. 1 u. 2 HGB gebildeten Rückstellungen decken die ungewissen Verbindlichkeiten in voller Höhe ab. Sie sind mit der notwendigen Sorgfalt ermittelt.

g) Eigenkapital

gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital = Stammkapital in Höhe von  Euro 25.564,59
ist in voller Höhe einbezahlt.

2.4 Angaben nach § 285 HGB
 
a) Vergütungen an Geschäftsführer, Ziff. 9
Die Angaben unterbleiben wegen § 286 (4) HGB.

b) Anzahl der Mitarbeiter, Ziff. 7
Die anzurechnende Beschäftigtenzahl i. S. § 267 Abs. 1 Ziff. 3 HGB beträgt am Abschlussstichtag 0. Diese Zahl entspricht auch den Verhältnissen an den Quartalsenden.

3. Erläuterungsteil
 
3.1 Rechtliche Verhältnisse
 
3.1.1 Sitz, Handelsregister, Geschäftsjahr
 
Die Gesellschaft ist am  21.06.2000 unter der Frimenbezeichnung SCHWEBA Industrietechnik GmbH in Malsch gegründet worden.
Der Gesellschaftsvertrag wurde am 11.05.2010 durch das Notariat  II Mannheim wie folgt geändert und neu gefasst.

Die Gesellschaft betreibt ihre Handelsgeschäfte unter der Bezeichnung

Orange Mail Service GmbH

und hat ihren Sitz in 68169 Mannheim, Industriestraße 2L. Sie ist im Handelsregister B des Amtsgericht Mannheim, unter der Nr. HRB 351911 eingetragen.

Das Geschäftsjahr 2011 umfasst die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011.

3.1.2 Gegenstand des Unternehmens
 
Gegenstand des Unternehmens ist das Tansportieren, Versenden und Sortieren einschließlich der Zustellung von Gegenständen jedweder Art, insbesondere von Postkarten, Briefen, Päckchen und Paketen. Die für die genehmigungspflichtigen Tätigkeiten erforderlichen Lizenzen werden nach notarieller Beurkundung bei den zuständigen Stellen eingeholt.

3.1.3 Stammkapital und Beteiligte
 
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt                                                Euro    25.564,59.

Davon entfällt auf den Gesellschafter Herrn Gerhard Back, Wilhelm-Busch-Straße 35, St. Leon-Rot, 100% = € 25.564,59.

3.1.4 Organe
 
Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.

Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung entscheidet, abgesehen von gesetzlich geforderten Mehrheiten, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft von diesem allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer unabhängig von der Zahl der bestellten Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis erteilen.

Während des Geschäftsjahres 2011 war Herr Gerhard Back zum Geschäftsführer bestellt.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

3.1.5 Jahresabschluss und Prüfung
 
Der Geschäftsführer hat den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Frist, also 3 Monate oder wenn der Geschäftsgang dies zulässt, 6 Monate nach Schluss des Geschäftsjahres zu erstellen. Der Jahresabschluss, der nicht zu prüfen ist, ist der Gesellschafterversammlung zur Feststellung lt. § 42a (2) GmbHG binnen der ersten elf Monate des folgenden Geschäftsjahres zur Beschlussfassung und Feststellung vorzulegen.

Ergebnisverwendung
Über die Ergebnisverwendung wird in der Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst. Der Geschäftsführer kann bei Erstellung der Jahresabschlüsse Vorschläge zur Ergebnisverwendung machen und diese gemäß § 278 HGB im Jahresabschluss berücksichtigen.

3.1.6 Satzung
 
Die Satzung der Gesellschaft sieht neben den gesetzlichen Vorbehalten keinen besonderen Zustimmungsbedarf der Gesellschafterversammlung zu Handlungen der Geschäftsführer vor.

3.1.7 Verbundene Unternehmen
 
Zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres bestand keine direkte Verbindung zu einem anderen Unternehmen i. S. des § 271 Abs. 2 HGB.

3.1.8 Unternehmen mit denen eine Beteiligungsverhältnis besteht
 
Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen beteiligt. Verbindungen im Sinn des § 271 Abs. 2 HGB bestehen nicht.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2012 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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