Orange Mail
Service GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.348,00 |
6.319,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.177,00 |
1.452,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.171,00 |
4.867,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.239,96 |
44.432,39 |
| I.
Vorräte |
31.500,00 |
31.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.447,51 |
12.788,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.292,45 |
143,65 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
11.595,45 |
11.920,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
60.183,41 |
62.671,66 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
564,59 |
564,59 |
| III.
Verlustvortrag |
37.160,04 |
37.484,86 |
| davon
Verlustvortrag |
324,82 |
4.818,89 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
11.595,45 |
11.920,27 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
60.183,41 |
61.171,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
60.183,41 |
61.171,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
60.183,41 |
62.671,66 |
Anhang
2.1
Allgemeine Angaben
Einordnung der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist eine
"kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267
(1) HGB.
Sie ist nicht prüfungspflichtig nach den
Kriterien des HGB. Sie hat in ihrer Satzung auch keine
Prüfungspflicht festgelegt. Prüfungsauftrag durch
die Gesellschafterversammlung wurde nicht erteilt.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
a)
Gliederung
Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften
des 3. Buches des HGB §§ 264 ff
erstellt.
Dabei wurden die Gliederungsvorschriften
§ 266 HGB für die Bilanz und
§ 275 (2) HGB für die Gewinn- und
Verlustrechnung
für die "große" Kapitalgesellschaft
beachtet.
Auf die in § 266 (1) und 276 HGB vorgesehenen
Erleichterungen für "kleine" Kapitalgesellschaften
wurde verzichtet.
Die Gliederungen sowohl der Bilanz als auch der
Gewinn- und Verlustrechnung stimmen mit denen des Vorjahres
überein.
b)
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Gliederungsschemata
Die Gesellschaft hat hierzu keine Angaben zu machen.
c)
Bewertung
Die Wertansätze der Bilanz des Vorjahres zum 31.
Dezember 2010 wurden unverändert übernommen.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
zum 31. Dezember 2011 entspricht den Vorschriften der
§§ 252- 255 HGB.
2.3
Durchführung der Bewertung
Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wurde
wie folgt durchgeführt, beim:
a)
Anlagevermögen
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen wurden nach
gleichen Grundsätzen linear bzw. degressiv und mit den
entsprechenden AfA-Sätzen nach § 7 Abs.1 u. 2
EStG bemessen.
Für Anlagegüter bei denen die
Voraussetzungen gegeben sind, wurde die Bewertungsfreiheit
des § 6 (2) EStG in Anspruch genommen.
Die Finanzanlagen sind mit den bisher aufgewendeten
Anschaffungskosten bewertet.
b)
Umlaufvermögen - Vorräte
Die vorhandenen
| • |
Waren- und Materialvorräte
sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten
und
|
| • |
die fertigen Erzeugnisse mit den
Herstellungskosten, i. S. § 255 Abs. 2,
Sätze 2 u. 3 HGB
|
bewertet; höchstens jedoch mit dem ihnen am
Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert (§ 253
Abs. 3 HGB).
c)
Umlaufvermögen - Forderungen
Die Forderungen sind unter Würdigung ihrer
Einbringlichkeit bewertet.
Wertberichtigungen waren für einzelne und
für das allgemeine Ausfallwagnis zu bilden.
d)
Umlaufvermögen - andere Gegenstände
Die Ansprüche der Gesellschaft aus fälligen
Ansprüche gegen andere, sind voll einbringlich und mit
ihren Anschaffungskosten (Entstehungswert) bewertet.
e)
Umlaufvermögen - Geldbestände, Guthaben
Die ausgewiesenen Geldbestände stimmen nach
Angabe des Gesellschafters mit dem Inventurergebnis
überein.
Die Guthaben bei Kreditinstituten stimmen mit den
Tagesauszügen bzw. Saldenbestätigungen der Banken
überein. Sie bestehen ausschließlich bei
inländischen Instituten.
f)
Fremdkapital und Rückstellungen
Die Verbindlichkeiten sind sämtliche mit dem
Rückzahlungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)
bewertet. Von Kreditinstituten eingeräumte Kredite
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Die gemäß § 249 Abs. 1 Ziff. 1 u. 2
HGB gebildeten Rückstellungen decken die ungewissen
Verbindlichkeiten in voller Höhe ab. Sie sind mit der
notwendigen Sorgfalt ermittelt.
g)
Eigenkapital
gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital = Stammkapital in Höhe
von Euro 25.564,59
ist in voller Höhe einbezahlt.
2.4
Angaben nach § 285 HGB
a)
Vergütungen an Geschäftsführer, Ziff.
9
Die Angaben unterbleiben wegen § 286 (4) HGB.
b)
Anzahl der Mitarbeiter, Ziff. 7
Die anzurechnende Beschäftigtenzahl i. S. §
267 Abs. 1 Ziff. 3 HGB beträgt am Abschlussstichtag 0.
Diese Zahl entspricht auch den Verhältnissen an den
Quartalsenden.
3.
Erläuterungsteil
3.1
Rechtliche Verhältnisse
3.1.1
Sitz, Handelsregister, Geschäftsjahr
Die Gesellschaft ist am 21.06.2000 unter der
Frimenbezeichnung SCHWEBA Industrietechnik GmbH in Malsch
gegründet worden.
Der Gesellschaftsvertrag wurde am 11.05.2010 durch
das Notariat II Mannheim wie folgt geändert und
neu gefasst.
Die Gesellschaft betreibt ihre Handelsgeschäfte
unter der Bezeichnung
Orange Mail Service GmbH
und hat ihren Sitz in 68169 Mannheim,
Industriestraße 2L. Sie ist im Handelsregister B des
Amtsgericht Mannheim, unter der Nr. HRB 351911 eingetragen.
Das Geschäftsjahr 2011 umfasst die Zeit vom 1.
Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011.
3.1.2
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Tansportieren,
Versenden und Sortieren einschließlich der Zustellung
von Gegenständen jedweder Art, insbesondere von
Postkarten, Briefen, Päckchen und Paketen. Die
für die genehmigungspflichtigen Tätigkeiten
erforderlichen Lizenzen werden nach notarieller Beurkundung
bei den zuständigen Stellen eingeholt.
3.1.3
Stammkapital und Beteiligte
Das Stammkapital der Gesellschaft
beträgt
Euro 25.564,59.
Davon entfällt auf den Gesellschafter Herrn
Gerhard Back, Wilhelm-Busch-Straße 35, St. Leon-Rot,
100% = € 25.564,59.
3.1.4
Organe
Organe der Gesellschaft sind die
Gesellschafterversammlung und die
Geschäftsführung.
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung entscheidet, abgesehen
von gesetzlich geforderten Mehrheiten, mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird
die Gesellschaft von diesem allein vertreten. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann jedem
Geschäftsführer unabhängig von der Zahl der
bestellten Geschäftsführer
Einzelvertretungsbefugnis erteilen.
Während des Geschäftsjahres 2011 war Herr
Gerhard Back zum Geschäftsführer bestellt.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
3.1.5
Jahresabschluss und Prüfung
Der Geschäftsführer hat den Jahresabschluss
innerhalb der gesetzlichen Frist, also 3 Monate oder wenn
der Geschäftsgang dies zulässt, 6 Monate nach
Schluss des Geschäftsjahres zu erstellen. Der
Jahresabschluss, der nicht zu prüfen ist, ist der
Gesellschafterversammlung zur Feststellung lt. § 42a
(2) GmbHG binnen der ersten elf Monate des folgenden
Geschäftsjahres zur Beschlussfassung und Feststellung
vorzulegen.
Ergebnisverwendung
Über die Ergebnisverwendung wird in der
Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst. Der
Geschäftsführer kann bei Erstellung der
Jahresabschlüsse Vorschläge zur
Ergebnisverwendung machen und diese gemäß §
278 HGB im Jahresabschluss berücksichtigen.
3.1.6
Satzung
Die Satzung der Gesellschaft sieht neben den
gesetzlichen Vorbehalten keinen besonderen
Zustimmungsbedarf der Gesellschafterversammlung zu
Handlungen der Geschäftsführer vor.
3.1.7
Verbundene Unternehmen
Zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres
bestand keine direkte Verbindung zu einem anderen
Unternehmen i. S. des § 271 Abs. 2 HGB.
3.1.8
Unternehmen mit denen eine Beteiligungsverhältnis
besteht
Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen
beteiligt. Verbindungen im Sinn des § 271 Abs. 2 HGB
bestehen nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2012 festgestellt.
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