HERBORT
AGROSYSTEMS GmbH i. L.
Evessen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 04.03.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
4.3.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
157.983,09 |
162.264,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
157.983,09 |
162.264,61 |
Passiva
|
|
4.3.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
154.370,79 |
155.693,79 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
1.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.112,30 |
4.670,82 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.112,30 |
4.670,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
157.983,09 |
162.264,61 |
Anhang
zum Jahresabschluss zum 4. März 2014
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 4. März 2014 der HERBORT
AGROSYSTEMS GmbH i. L. wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB.
A. Bilanz
I. Informationen zur Gliederung
Für die Bilanz wurde das gesetzliche
Gliederungsschema gemäß § 266 Abs. 2
HGB nach den für große Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften angewandt.
Zusammenfassungen von einzelnen Posten erfolgten
nicht. Die ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden fallen
nicht unter mehrere Posten der Bilanz, so dass eine
Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten nicht
auszuweisen ist. Geschäftszweigbedingte
Abweichungen vom handelsrechtlichen Gliederungsschema waren
nicht notwendig.
II. Informationen zu den einzelnen Posten
1. Anlagevermögen
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Die
Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sind am
Bilanzstichtag vollständig abgeschrieben.
2. Umlaufvermögen
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu ihrem Nennwert
angesetzt.
Forderungen
gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe
von EUR 148.911,00 (EUR 152.866,00) und haben eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die
sonstigen Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen EUR 1.695,55
(EUR 1.695,55). Die übrigen sonstigen
Vermögensgegenstände in Höhe von EUR
1.112,34 (EUR 5.214,28) haben Restlaufzeiten bis zu
einem Jahr.
3. Eigenkapital
Das
gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.564,59 und
ist am Bilanzstichtag in voller Höhe eingezahlt.
Der
Gewinnvortrag zum 4. März 2014 beträgt EUR
130.129,20 und wird zusammen mit dem
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -1.323,00 auf
neue Rechnung vorgetragen.
4. Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und
sind zum Erfüllungsbetrag bewertet. Mit der
Rückstellungsbildung wird den tatsächlichen
Verhältnissen Rechnung getragen.
5. Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt und haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
B. Gewinn- und Verlustrechnung
I. Informationen zur Gliederung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
gesetzliche Gliederungsschema gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) nach den
für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften angewandt. Zusammenfassungen von
einzelnen Posten erfolgten nicht.
Geschäftszweigbedingte Abweichungen vom
handelsrechtlichen Gliederungsschema waren nicht notwendig.
In der Bilanz sowie in der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde gemäß § 265 Abs. 2
HGB zu jedem Posten der entsprechende Betrag des Vorjahres
angegeben.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr weist die
Gesellschaft periodenfremde Erträge in Höhe von
EUR 85,80 (EUR 495,38) aus. Die periodenfremden
Aufwendungen beziffern sich auf EUR 0,56 (EUR 34,31). Die
Höhe der periodenfremden Aufwendungen und Erträge
sind für die Beurteilung der Ertragslage der
Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung.
C. Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Es besetehen keine Verbindlichkeiten aus der Begebung
und Übertragung von Wechseln, Wechsel- und
Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungen.
Andere sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden
am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer der HERBORT AGROSYSTEMS
GmbH i. L. ist Herr Adrianus Jacobus Gerardus Ploeger.
Beschäftigte
Am Abschlussstichtag waren im Unternehmen keine
Arbeitnehmer beschäftigt.
Sonstiges
Die Schutzklausel der §§ 285 Nr. 4 HGB, 286
Abs. 2 HGB (Aufgliederung der Umsatzerlöse) wird in
Anspruch genommen.
Mit Gesellschafterbeschluss vom 5. März 2014 ist
die Gesellschaft aufgelöst. Das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2014 bis zum 4. März 2014 stellt ein
Rumpfwirtschaftsjahr wegen Liquidation dar.
Die Bilanz zum 4. März 2014 stellt gleichzeitig
die Liquidationseröffnungsbilanz auf den 5. März
2014 dar.
Das anschließende Wirtschaftsjahr bildet den
Zeitraum vom 5. März 2014 bis zum 4. März 2015.
Die Liquidation ist am 4. März 2015
beendet.
Evessen, den 10. März 2015
gez. A. G. J. Ploeger
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2015 festgestellt.
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