movizon GmbH
Celler Straße 5, 31275 Lehrte, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Gerhard Bednarzik seit 15.8.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
movizon GmbHLehrteJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben Die movizon GmbH (vormals GS FLEETCONTROL GmbH mit Sitz in Lehrte und Eintragung im Handelsregister B beim Amtsgericht Hildesheim unter HRB 205599, im Folgenden "Gesellschaft" genannt, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Im Anhang der Gesellschaft wurden die Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB und § 274a Nr. 1 HGB in Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden angewandt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert (§ 275 Abs. 2 HGB). Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen auf alle Zugänge des Anlagevermögens werden pro rata temporis bei monatsgenauer Ermittlung vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zu Grunde: Immaterielle Vermögensgegenstände: 3 bis 5 Jahre Sachanlagen: 3 bis 7 Jahre In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800 EUR nicht übersteigen. Die Bewertung der unfertigen Leistungen und Erzeugnissen erfolgt zu Herstellungskosten oder zu dem niedrigeren beizulegenden Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Nennbeträgen bewertet. Erkennbaren Risiken wird durch vorweggenommene Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen werden i. H. des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Erlös bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. C. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Dritten haben in Höhe von 80 TEUR eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten haben in Höhe von 70 TEUR eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 562 TEUR mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von 340 TEUR mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen zum Stichtag nicht. D. Sonstige Angaben Anzahl der Mitarbeiter Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 12 Arbeitnehmer beschäftigt. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen am Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige wesentliche Verpflichtungen finanzieller Art gem. § 285 Nr. 3a HGB, die nicht aus der Bilanz hervorgehen und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen vor allem aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 43 TEUR, davon 29 TEUR mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr und 14 TEUR zwischen einem und fünf Jahren. Die genannten Verpflichtungen bestehen sämtlich gegenüber Dritten. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Sven Wosny. E. Sonstige Angaben Die Gesellschaft ist derzeit ohne Unterstützungsmaßnahmen seitens der Gesellschafter nicht in der Lage, aus eigener Kraft die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Zahlungsmittel zu erwirtschaften. Insofern besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, so dass das Unternehmen daher möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Lehrte, den 10. Juli 2022 Sven Wosny
Lehrte, den 10. Juli 2022 gez. Die Geschäftsleitung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. August 2022 |
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