Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 5045
Eingetragen
30.10.1991
Branche
Einzelhandel mit WohnmöbelnHerstellung von PolstermöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Polstern, Stoffen sowie Accessoires für den Einrichtungsbedarf.

Historie

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Management

NameRolle
Bodo Theunissen
seit 24.9.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Polster-Prinz GmbH

Bottrop

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.284,00 1.653,00
I. Sachanlagen 284,00 653,00
II. Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00
B. Umlaufvermögen 209.870,05 216.924,27
I. Vorräte 169.568,54 168.620,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.356,94 18.666,67
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.944,57 29.637,33
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.944,78 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 37.449,45 113.843,57
Bilanzsumme, Summe Aktiva 253.548,28 332.420,84

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.650,00 25.650,00
II. Verlustvortrag 138.319,35 227.746,58
III. Jahresüberschuss 75.219,90 88.253,01
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 37.449,45 113.843,57
B. Rückstellungen 0,00 5.000,00
C. Verbindlichkeiten 253.548,28 327.420,84
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 221.548,28 230.420,84
Bilanzsumme, Summe Passiva 253.548,28 332.420,84

Anhang für das Geschäftsjahr 2010


Polster-Prinz GmbH, Bottrop

I. Rechnungslegungsvorschriften

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Ergänzende Vorschriften aus dem Gesellschaftsvertrag waren nicht zu beachten. Es gelten die  Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

Die Gesellschaft ist in Höhe von Euro 37.449,45 (bilanziell) überschuldet. Der Jahresabschluss wurde aufgrund einer positiven Fortführungsprognose und ausreichender Liquidität unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, dass so genannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden. Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Einführung des BilMoG hat in der so genannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres geführt. Anpassungen im Rahmen der erstmaligen Anwendung waren entsprechend nicht erforderlich.

II. Gesellschaftsverhältnisse

Alleingesellschafter der Polster-Prinz GmbH ist Herr Bodo Theunissen.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig. Die Nutzungsdauer der wesentlichen Anlagekategorien stellen sich wie folgt dar:

 

Betriebs- und Geschäftsausstattungen: 3 bis 13 Jahre

Fahrzeuge: 3 Jahre


In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2010 auch in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2a EStG angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von Euro 150 im Jahr der Anschaffung werden voll abgeschrieben. Die Wirtschaftsgüter mit einem Wert von Euro 150 bis Euro 1.000 werden in einem Sammelposten aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben. Der Gesamtbetrag, der aufgrund der Anwendung dieser steuerlichen Vereinfachungsregel im handelsrechtlichen Jahresabschluss ausgewiesenen Wirtschaftsgüter, beläuft sich auf lediglich TEuro 1 (Vorjahr TEuro 1).

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert angesetzt. Soweit eine dauernde Wertminderung vorliegt, wird der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet und sind alle innerhalb eines Jahres fällig.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der Ausgaben angesetzt, sofern diese Aufwand des folgenden Geschäftsjahres darstellen.

Das gezeichnete Kapital von Euro 25.650,00 ist zum Nennwert angesetzt und voll eingezahlt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen Euro 190.568,05 (Vorjahr: Euro 219.460,34). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht (Vorjahr Euro 14.786,99).


IV. Sonstige Angaben  

1.   Geschäftsführung

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2010 Herr Bodo Theunissen, Bottrop, bestellt.

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer wird gemäß § 268 Abs. 4 HGB verzichtet.

 
2.   Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung hat vorgeschlagen, den Jahresüberschuss von Euro 75.219,90 mit dem Verlustvortrag von Euro 138.319,35 zu verrechnen und den sich daraus ergebenden Bilanzverlust  von Euro 63.099,45 auf neue Rechnung vorzutragen.


Bottrop, 4. Oktober 2011


Polster-Prinz GmbH


gez. Bodo Theunissen
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.10.2011 festgestellt.

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