Polster-Prinz GmbH
Bottrop
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.284,00 |
1.653,00 |
| I.
Sachanlagen |
284,00 |
653,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
209.870,05 |
216.924,27 |
| I.
Vorräte |
169.568,54 |
168.620,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.356,94 |
18.666,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.944,57 |
29.637,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.944,78 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
37.449,45 |
113.843,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
253.548,28 |
332.420,84 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.650,00 |
25.650,00 |
| II.
Verlustvortrag |
138.319,35 |
227.746,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
75.219,90 |
88.253,01 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
37.449,45 |
113.843,57 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
5.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
253.548,28 |
327.420,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
221.548,28 |
230.420,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
253.548,28 |
332.420,84 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
Polster-Prinz GmbH, Bottrop
I. Rechnungslegungsvorschriften
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Ergänzende
Vorschriften aus dem Gesellschaftsvertrag waren nicht zu
beachten. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt. Aufwendungen und Erträge werden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
Die Gesellschaft ist in Höhe von Euro 37.449,45
(bilanziell) überschuldet. Der Jahresabschluss wurde
aufgrund einer positiven Fortführungsprognose und
ausreichender Liquidität unter Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts, dass so genannte
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden
"BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden. Von der Möglichkeit einer vorzeitigen
Anwendung wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG hat in der so
genannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010
zu keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen von
Bilanzposten des Vorjahres geführt. Anpassungen im
Rahmen der erstmaligen Anwendung waren entsprechend nicht
erforderlich.
II. Gesellschaftsverhältnisse
Alleingesellschafter der Polster-Prinz GmbH ist Herr
Bodo Theunissen.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig. Die
Nutzungsdauer der wesentlichen Anlagekategorien stellen
sich wie folgt dar:
| • |
Betriebs- und
Geschäftsausstattungen: 3 bis 13 Jahre
|
| • |
Fahrzeuge: 3 Jahre
|
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2010 auch in
den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2a EStG
angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu
einem Wert von Euro 150 im Jahr der Anschaffung werden voll
abgeschrieben. Die Wirtschaftsgüter mit einem Wert von
Euro 150 bis Euro 1.000 werden in einem Sammelposten
aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben. Der
Gesamtbetrag, der aufgrund der Anwendung dieser
steuerlichen Vereinfachungsregel im handelsrechtlichen
Jahresabschluss ausgewiesenen Wirtschaftsgüter,
beläuft sich auf lediglich TEuro 1 (Vorjahr TEuro 1).
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
zum Nennwert angesetzt. Soweit eine dauernde Wertminderung
vorliegt, wird der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere
beizulegende Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bewertet und sind alle innerhalb eines Jahres fällig.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der Ausgaben angesetzt, sofern diese Aufwand des
folgenden Geschäftsjahres darstellen.
Das gezeichnete Kapital von Euro 25.650,00 ist zum
Nennwert angesetzt und voll eingezahlt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen Euro
190.568,05 (Vorjahr: Euro 219.460,34). Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
bestehen nicht (Vorjahr Euro 14.786,99).
IV. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2010 Herr Bodo Theunissen, Bottrop,
bestellt.
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführer wird gemäß § 268
Abs. 4 HGB verzichtet.
2. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung hat vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss von Euro 75.219,90 mit dem
Verlustvortrag von Euro 138.319,35 zu verrechnen und den
sich daraus ergebenden Bilanzverlust von Euro
63.099,45 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bottrop, 4. Oktober 2011
Polster-Prinz GmbH
gez. Bodo Theunissen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.10.2011 festgestellt.
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