Handelsgesellschaft Renn mbH
Geilenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
239.568,00 |
327.304,00 |
| I.
Sachanlagen |
239.568,00 |
327.304,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
386.623,10 |
425.678,57 |
| I.
Vorräte |
2.521,01 |
2.521,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
299.473,35 |
360.986,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
84.628,74 |
62.171,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
617,35 |
521,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
626.808,45 |
753.503,99 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
333.524,65 |
298.070,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
291.976,32 |
250.943,67 |
| III.
Jahresüberschuss |
15.548,33 |
21.127,05 |
| B.
Rückstellungen |
156.262,64 |
180.294,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
137.021,16 |
275.138,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
626.808,45 |
753.503,99 |
Anhang
Vorbemerkung:
Im Jahr 2018 fand eine steuerliche
Betriebsprüfung für die Jahre 2014 bis 2016
statt. Die Feststellungen der Betriebsprüfung wurden
anerkannt. Die Feststellungen der Betriebsprüfung sind
in einer Prüferbilanz zum 31.12.2016 dokumentiert.
Soweit Bilanzpositionen in dieser Prüferbilanz von dem
festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2016 abweichen,
werden diese Änderungen in die Handelsbilanz zum
31.12.2016 übernommen.
Der im Rahmen der steuerlichen Betriebsprüfung
zum 31.12.2016 gebildete steuerliche Ausgleichsposten in
Höhe von 19.905,60 € wurde dem Gewinnvortrag zum
31.12.2016 zugeführt.
1. Allgemeine Angaben
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht:
Firmenname laut Registergericht:
Handelsgesellschaft Renn mbH
Firmensitz laut Registergericht: Geilenkirchen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Aachen
Register-Nr.: 9466
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss 2016 ist nach den Vorschriften
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
weitgehend auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für
große Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des HGB.
Die größenabhängigen Erleichterungen
gem. § 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind vornehmlich im Anhang aufgeführt.
Im Einzelnen wurden die folgenden Grundsätze und
Methoden angewendet:
a) Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte unter Anwendung der
handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Grundschema in § 275 HGB.
b) Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb
zu dienen. Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden nur insoweit bilanziert, als sie entgeltlich
erworben wurden.
Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249
HGB gebildet.
c) Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Im Einzelnen sind die Positionen wie folgt bewertet
worden:
-
|
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibung
|
-
|
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens;
Ingangsetzungskosten
|
|
Anschaffungskosten
vermindert um die planmäßige Abschreibung
|
-
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
Nennbetrag
|
-
|
Verbindlichkeiten
|
|
Rückzahlungsbetrag
|
-
|
Rückstellungen
|
|
Nach üblicher kaufmännischer
Schätzung mit dem Betrag der voraussichtlichen
Verpflichtung unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach den
Bewertungsvorschriften des BilMoG und BilRUG
bewertet.
|
3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Restlaufzeiten der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände betragen
unter einem Jahr.
|
In den sonstigen
Vermögensgegenständen sind verzinsliche
Forderungen gegenüber dem
Geschäftsführer in Höhe von
€ 241.973,69 (im Vorjahr:
€ 225.467,05) aus einem
Immobilieninvestment des Geschäftsführers
in Italien enthalten, dessen Verkauf in naher Zukunft
geplant und aus dessen Verkaufserlöse die
Position auszugleichen ist. Die Beträge werden
mit 3 % verzinst. Für die
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden zum
Umstellungsstichtag 01. 01. 2010 die
Bewertungsmethoden des BilMoG angewandt und ab 2016
die Vorschriften des BilRUG beachtet. Die
Pensionsverpflichtungen sind in einem
versicherungsmathematischen Gutachten nach der
PUC-Methode unter Anwendung der Richttafeln Heubeck
2005 G ermittelt. Als Rechnungszins sind 4,01 % (4,07
% im Vorjahr) zugrunde gelegt. Dadurch ermittelt sich
ein Erfüllungsbetrag gemäß § 249
Abs. 1 Satz 1 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz
3 HGB von 140.188 € und ein Zinsaufwand von
5.405 € aus der
Pensionsverpflichtung zum Bilanzstichtag.
Der Erfüllungsbetrag nach dem
7-Jahresdurchschnittszinssatz von 3,24 % beträgt
148.935 €. Damit ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag zum Erfüllungsbetrag nach dem
10-Jahresdurchschnittszinssatz in Höhe von
8.747 €. In gleicher Höhe besteht nach
§ 253 Abs. 6 S. 2 HGB eine
Ausschüttungssperre.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe
von € 15,947,28 (Vorjahr:
€ € 6.538,92) und
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
in Höhe von € 693,85 (Vorjahr:
€ 736,32).
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Geschäftsführer bzw. der Gesellschafterin
in Höhe von € 55.250,55 (im Vorjahr:
€ 22.876,18). Die Beträge werden mit
3 % verzinst.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind
wie folgt:
bis zu einem Jahr: € 137.021,16 (Vorjahr:
€ 225.954,49)
über einem Jahr: € 38.446,51
(Vorjahr: € 49.184,39)
mehr als 5 Jahre: €
8.295,56 (Vorjahr: € 13.429,39)
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4. Sonstige Angaben
a)
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Geschäftsführung
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Dipl.-Ing.
Lothar Renn, Geilenkirchen
(alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit).
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b)
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Arbeitnehmer
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Während
des abgelaufenen Geschäftsjahres waren
durchschnittlich nach den Quartalsendständen
(ohne Geschäftsführer) 2,75 Angestellte
sowie 4,75 Aushilfen beschäftigt.
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c)
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Sonstige
finanzielle Verpflichtungen
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Es bestehen
zum Bilanzstichtag Leasing- bzw.
Mietkaufverträge über zwei Kraftfahrzeuge
und einen Traktor.
Die Kfz-Leasing- und Mietkaufverträge
beinhalten Leasing- bzw. Mietkaufraten für 2016
von rund 15.000 € und für 2017 von
rund 12.400 €; die Verträge enden
spätestens in 2018.
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4. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt folgende
Ergebnisverwendung vor:
|
€
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Der
Jahresüberschuss beträgt
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15.548,33
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Bei einem Gewinnvortrag
von
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291.976,32
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ergibt sich ein
Bilanzgewinn von
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307.524,65,
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der auf neue Rechnung
vorgetragen werden soll.
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Geilenkirchen, den 10.09.2018
(gez. Lothar Renn, Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.09.2018 festgestellt.
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