Herner
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
231.070,00 |
154.712,00 |
| I.
Sachanlagen |
249,00 |
375,00 |
| II.
Finanzanlagen |
230.821,00 |
154.337,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
137.626,70 |
211.216,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.444,68 |
8.382,38 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
132.182,02 |
202.833,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
368.696,70 |
365.928,20 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
366.812,20 |
362.774,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
73.965,88 |
73.965,88 |
| III.
Bilanzgewinn |
266.846,32 |
262.808,21 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
684,50 |
1.954,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
368.696,70 |
365.928,20 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
3) Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die
Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und
hinreichend gegliedert.
4) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden
5) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen
und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet.
4) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche
Regelungen mitberücksichtigt. Gesetzliche Abweichungen
zwischen Steuer- und Handelsbilanz bestehen nicht.
2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch
gemacht. Soweit die Voraussetzungen des § 6
Abs. 2 EStG (GWG-Abschreibung) und § 6 Abs. 2a
EStG (GWG-Sammelposten-Abschreibung) erfüllt waren,
wurden die steuerlichen Abschreibungen auch für
handelsrechtliche Zwecke angewendet.
5) Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
6) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
7) Die Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt
und sind mit den voraussichtlichen
Erfüllungsbeträgen ausreichend dotiert.
8) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
9) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zugunsten
Dritter bestehen nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft
durch Herrn Siegfried Herner geführt.
.........
Stuttgart, 02.12.2011
gez. Siegfried Herner
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2011 festgestellt.
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