MCE
Aschersleben GmbH
Aschersleben
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 31.07.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.7.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.021.816,48 |
1.153.558,72 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
1.020,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.021.810,48 |
1.152.538,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.536.238,90 |
1.298.292,32 |
| I.
Vorräte |
1.268.870,60 |
1.134.191,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
206.319,58 |
107.379,87 |
| davon
gegen Gesellschafter |
|
694,05 |
| III.
Wertpapiere |
200,00 |
200,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
60.848,72 |
56.521,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.267,12 |
7.541,79 |
| Aktiva |
2.584.322,50 |
2.459.392,83 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.7.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.266.111,88 |
1.539.352,88 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.131.612,63 |
3.131.612,63 |
| III.
Verlustvortrag |
1.692.259,75 |
1.692.259,75 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
273.241,00 |
|
| B.
Rückstellungen |
119.900,00 |
130.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.198.310,62 |
789.839,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
771.912,57 |
307.015,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
426.398,05 |
482.824,32 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
655.369,70 |
250.513,70 |
| Passiva |
2.584.322,50 |
2.459.392,83 |
Anhang für
das Rumpfwirtschaftsjahr
vom 31.07.2022 bis 31.12.2022
der
MCE Aschersleben GmbH
Güstener Straße 18, 06449 Aschersleben,
eingetragen unter HRB 28562 beim Amtsgericht Stendal
A. Allgemeine Angaben
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der MCE
Aschersleben GmbH, Aschersleben, für das
Rumpfwirtschaftsjahr vom 31.07.2022 bis 31.12.2022 wurden
die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238
ff., 264ff. HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des GmbHG
angewandt. Die Gesellschaft ist i. S. d. § 267 Abs. 2
HGB eine sog. kleine Kapitalgesellschaft.
Von den eingeräumten
größenabhängigen
Aufstellungserleichterungen für den Anhang (§ 288
Abs. 2 HGB) macht die Gesellschaft Gebrauch.
B. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
nach HGB
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter der
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Das aus immateriellen Wirtschaftsgütern und dem
Sachanlagevermögen bestehende abnutzbare
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich linearer
Normalabschreibungen angesetzt. In Übereinstimmung mit
den steuerlichen Vorschriften werden im Jahr des Zugangs
die Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 800,00 sofort abgeschrieben.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit ihren
jeweiligen Anschaffungskosten bewertet. In dieser Position
werden in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung
auch Ersatzteile für Anlagegüter ausgewiesen, die
erst nach Inbetriebnahme als Sachanlagevermögen
abgeschrieben werden.
Die
unfertigen Erzeugnisse sind auf Basis von
Einzelkalkulationen, die teilweise auch auf
standardisierten Kosten unter Zugrundelegung aktueller
Betriebsabrechnungen beruhen, zu Herstellungskosten
bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren
Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und
Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen
berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen wurden nicht
in die Herstellungskosten einbezogen.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit ihrem beizulegenden Wert angesetzt, indem ausgehend vom
Nennwert möglichen Ausfallrisiken mit einer 1%-igen
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen wurde.
Sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
ihren jeweiligen Nominalwerten angesetzt. Die
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
werden mit ihren Nominalwerten angesetzt und betreffen die
Muttergesellschaft (€ 2.122,61).
Die
Kassen- und Bankbestände wurden mit ihren
Nennwerten bewertet.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält die
periodengerecht abzugrenzenden transitorischen
Betriebskosten.
Das voll eingezahlte
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen berücksichtigen
stichtagsgerecht die vorhersehbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen und wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbeträgen bewertet.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber verbundenen
Unternehmen sowie sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit
ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung werden im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem
Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste
aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden
stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei
Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger
berücksichtigt.
E. Sonstige Angaben
Das Bilanzergebnis wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Die Gesellschaft beschäftigte am Bilanzstichtag
neben dem Geschäftsführer 34 Arbeitnehmer.
Am Bilanzstichtag bestand für geplante
Investitionen kein Bestellobligo. Die
Leasingverpflichtungen betrugen im Rumpfwirtschaftsjahr
T€ 19. Für die folgende Bilanz sind Belastungen
von T€ 45 zu erwarten, sofern keine
Leasingverlängerungsoptionen wahrgenommen und/oder
neue Leasinggegenstände angeschafft werden.
Der Geschäftsführer der MCE Aschersleben
GmbH, Herr Matthias Schröder, hat am 01.04.2021 beim
Amtsgericht Magdeburg die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MCE
Aschersleben GmbH beantragt.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom
01.09.2021 wurde unter der Geschäfts-Nr. 340 IN 122/21
(351) das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der MCE Aschersleben GmbH gemäß §§ 2,
3, 11, 16 ff. InsO eröffnet, die Eigenverwaltung
gemäß §§ 270 ff. InsO angeordnet und
Frau Rechtsanwältin Karina Schwarz zur Sachverwalterin
bestellt. Durch die Restrukturierung der ertrags- und der
finanzwirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft
ist von der Fortführung des Unternehmens auszugehen.
Am 26.07.2022 wurde das Verfahren beim Amtsgericht
Magdeburg gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben.
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Jan van Meever, Meerkerk, Niederlande. Er ist von allen
Beschränkungen des § 181 BGB befreit und
alleinvertretungsberechtigt. Auf die Angabe der
GF-Bezüge wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 4 HGB
verzichtet.
Aschersleben, den 12. Juli 2024
GF Jan van
Meever
MCE Aschersleben GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.09.2024
festgestellt.
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