Elektro-Meyer GmbH
Rheda-Wiedenbrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.648,00 |
28.413,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,50 |
2,50 |
| II.
Sachanlagen |
37.645,50 |
28.410,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
570.938,88 |
504.633,90 |
| I.
Vorräte |
252.740,98 |
253.902,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
205.210,05 |
132.736,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
112.987,85 |
117.994,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.602,37 |
2.664,03 |
| Aktiva |
612.189,25 |
535.710,93 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
234.718,88 |
203.935,37 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
208.718,88 |
177.935,37 |
| davon
Gewinnvortrag |
177.935,37 |
146.724,20 |
| B.
Rückstellungen |
85.671,68 |
26.628,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
291.798,69 |
305.147,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
291.798,69 |
305.147,14 |
| Passiva |
612.189,25 |
535.710,93 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Elektro Meyer GmbH hat ihren Sitz in
Rheda-Wiedenbrück und ist beim Amtsgericht
Gütersloh im Handelsregister, Abteilung B, unter der
Nummer HRB 5866 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs
werden die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB
vollständig in Anspruch genommen.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die
Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1
Satz 4 HGB verzichtet.
Bei der Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften gemäß § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie
die Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern
der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig
vorgenommen.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der
Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet,
wobei neben den direkt zurechenbaren
Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und
Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen
berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen
Verwaltung wurden nicht aktiviert.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten
Posten ist durch die Bildung angemessener
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das
allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge
berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe, des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten TEUR 0
Forderungen gegen Gesellschafter.
Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von
TEUR 177 enthalten.
Verbindlichkeiten
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
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|
bis zu
1 Jahr
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mehr als
1 Jahr
|
mehr als
5 Jahre
|
Gesamt-
betrag
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zum 31.12.2023
|
zum 31.12.2023
|
zum 31.12.2023
|
zum 31.12.2023
|
Verbindlichkeiten
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
|
(Vorjahr)
|
- gegenüber
Kreditinstituten
|
0
|
0
|
0
|
0
|
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(0)
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(0)
|
|
(0)
|
- erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
|
236
|
0
|
0
|
236
|
|
(236)
|
(0)
|
|
(236)
|
- aus Lieferungen und
Leistungen
|
30
|
0
|
0
|
30
|
|
(42)
|
(0)
|
|
(42)
|
- sonstige
|
25
|
0
|
0
|
25
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(27)
|
(0)
|
|
(27)
|
Gesamt
|
291
|
0
|
0
|
291
|
|
(305)
|
(0)
|
|
(305)
|
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Mitarbeiter
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 11 Mitarbeiter beschäftigt.
Rheda-Wiedenbrück, den
27.11.2024
gez.
Martin Großerohde
gez.
Michael Krane
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2024
festgestellt.
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