Produkt und
Design GmbH
Wiesmoor
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.400,76 |
19.018,06 |
| I.
Sachanlagen |
4.062,00 |
3.679,30 |
| II.
Finanzanlagen |
15.338,76 |
15.338,76 |
| B.
Umlaufvermögen |
117.655,76 |
114.364,09 |
| I.
Vorräte |
109.917,00 |
108.457,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.753,20 |
2.647,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.985,56 |
3.259,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.618,00 |
1.663,26 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.902,12 |
84.378,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
142.576,64 |
219.424,27 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Kapitalrücklage |
42.664,44 |
42.664,44 |
| III.
Verlustvortrag |
152.607,90 |
158.524,62 |
| IV.
Jahresüberschuss |
80.476,74 |
5.916,72 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.902,12 |
84.378,86 |
| B.
Rückstellungen |
2.873,50 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
139.703,14 |
217.924,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
142.576,64 |
219.424,27 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nut-zungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden ebenfalls linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll als
Betriebsausgaben abgezogen; solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten zwischen € 150 und € 410
wurden entsprechend § 6 II EStG im Geschäftsjahr
voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB). Darlehen werden zum
Nennwert ausgewiesen. Eine Wertberichtigung war nicht
erforderlich.
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens wird in einem Anlagespiegel
dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Soweit im Vorjahr unter "in Arbeit befindliche
Aufträge" ein Ausweis erfolgte, ist dieser nun
umgegliedert in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
da die Leistung zum Abschlussstichtag schon erbracht war.
Die
geleisteten Anzahlungen sind zum Nennwert
ausgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: € 0,00).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 670,80 (Vorjahr: € 670,80). Die Restlaufzeit
beträgt mehr als 1 Jahr.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Das
Stammkapital beträgt € 25.564,60. Es ist
mit dem Nennwert angesetzt.
Der
Jahresüberschuss beträgt € 80.476,74.
Im Vorjahr betrug der Jahresüberschuss €
5.916,72.
Die
Kapitalrücklagen betragen € 42.664,44. Sie
sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Geschäftsjahr
wurden € 0,00 zugeführt. Im Vorjahr wurden EUR
0,00 zugeführt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen betragen €
2.500,00 (im Vorjahr € 1.500,00). Davon entfallen auf
Jahresabschlusskosten € 1.500,00 (im Vorjahr €
1.500,00) und auf Aufbewahrungskosten von
Geschäftsunterlagen € 1.000,00 (im Vorjahr €
0,00). Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
: € 900,00 (Vorjahr: € 0,00).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285
Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
|
Restlaufzeit
|
Summe
|
|
bis 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
|
€
|
€
|
€
|
€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
27.470,01
|
0,00
|
0,00
|
27.470,01
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
5.000,00
|
0,00
|
102.587,97
|
107.587,97
|
Sonstige
|
4.645,16
|
0,00
|
0,00
|
4.645,16
|
Summe
|
37.115,17
|
0,00
|
102.587,97
|
139.703,14
|
II. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
III. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch:
Frau Renate Schemmann
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Wiesmoor, den 30.06.2011
gez. Renate Schemmann, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2011 festgestellt.
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