n+1 Verwaltung GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Hennig seit 8.9.2016 | Prokura |
Jörg Neuroth seit 27.5.2003 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
p3 presentation GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
AnhangGliederung I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2. Eigenkapital 3. Verbindlichkeiten 4. Haftungsverhältnisse IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Geschäftsführung I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der p3 presentation GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Sie ist unverändert gegenüber dem Vorjahr. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde auf eine Aufstellung des Lageberichts verzichtet. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer (§§ 253 I 1, III i.V.m. 255 I HGB). Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 III 3 HGB). Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen zwei und 14 Jahren) angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis EUR 410 wurde von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung gebrauch gemacht. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255 II 2 HGB) bewertet, sofern nicht nach § 253 IV HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind (niedrigerer beizulegender Wert, §§ 253 IV i.V.m. 255 IV HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt (§ 253 I 2, 2. HS HGB). Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden (§ 253 II 1, 4 HGB). Die Rückstellung für Gewährleistung wurde pauschal ermittelt. Hierbei wurde ein einheitlicher Prozentsatz von 0,25 % auf den garantiebehafteten Jahresumsatz angewandt. Der daraus resultierende Ergebniseffekt beträgt TEUR 3 (VJ TEUR 5). Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 I 2 HGB). Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern) aufgestellt, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten TEUR 37 (VJ TEUR 36) Forderungen gegen Gesellschafter. 2. Eigenkapital Als gezeichnetes Kapital ist das Stammkapital in Höhe des Nennbetrages ausgewiesen. Laut Gesellschaftsvertrag wurde dabei das Stammkapital auf EUR 25.000,00 (Vorjahr EUR 25.000,00) festgesetzt. Hiervon wurden die noch nicht eingeforderte ausstehende Einlage in Höhe von EUR 2.250,00 abgezogen. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres von EUR 192.384,04 (Vorjahr Jahresfehlbetrag EUR -7,64) soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 3. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Haftungsverhältisse Außer den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine zu vermerkenden Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus weiteren Bürgschaften, aus Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen sowie keine Haftungsrisiken aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens -unverändert- geführt durch den Geschäftsführer Jörg Neuroth, Kaufmann, Köln
Köln, den 11. April 2016 Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
Köln, den 11. April 2016 gez. Jörg Neuroth Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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