MSS-Soft
GmbH
Duisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.756,00 |
2.304,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.756,00 |
2.304,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.408,06 |
8.230,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.591,43 |
5.707,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
703,33 |
478,33 |
| 1.
als sonstige Forderungen ausgewiesene eingeforderte
ausstehende Einlagen |
3.750,00 |
3.750,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.816,63 |
2.522,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.000,00 |
172,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
66.164,06 |
10.707,24 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
40.729,57 |
4.448,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-6.250,00 |
-6.250,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
18.750,00 |
18.750,00 |
| II.
Verlustvortrag |
14.301,20 |
481,01 |
| III.
Jahresüberschuss |
36.280,77 |
-13.820,19 |
| B.
Rückstellungen |
1.728,52 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.705,97 |
5.258,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
66.164,06 |
10.707,24 |
Anhang
MSS-Soft GmbH, Duisburg
zum 31. Dezember 2007
1.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme und
Umsatzerlösen zu den kleinen
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB. Sie macht bei der Aufstellung des Anhangs von den
Erleichterungen des § 288 Satz 2 HGB Gebrauch und wird
bei der Offenlegung die Erleichterungen der §§
327,267 HGB in Anspruch nehmen, d. h. den Anhang gem.
§ 327 HGB ohne die Angaben nach § 285 Nr. 2, 5,
8a und 12 HGB veröffentlichen.
Der Jahresabschluss der MSS-Soft GmbH ist nach den
für sie geltenden Bilanzierung- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung des Jahresabschlusses folgt den
Vorschriften der §§ 266 - 278 HGB.
2.
Abgaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der
Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von 410,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Die Entwicklung der Anschaffung- und
Herstellungskosten und Abschreibungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand ist mit dem Nominalbetrag
angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Betriebsausgaben für das nächste Wirtschaftsjahr.
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 EUR.
Es ist zum Nennbetrag bewertet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag bilanziert.
Es wurde eine Rückstellung für Abschluss-
und Prüfungsgebühren und für
Nebenkostennachzahlungen gebildet.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Duisburg, den 01. Dezember 2008
MSS-Soft GmbH
Bünjamin Sütcü
Geschäftsführer
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