Werkzeug
Sondermann GmbH
Lennestadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.977,51 |
74.112,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
18.976,51 |
19.235,51 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
54.876,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
211.016,93 |
192.161,85 |
| I.
Vorräte |
7.326,00 |
8.531,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
194.197,31 |
176.628,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.493,62 |
7.002,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
314,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
229.994,44 |
266.588,98 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
120.504,45 |
128.551,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.376,45 |
10.376,45 |
| III.
Gewinnvortrag |
93.174,66 |
121.249,42 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
8.046,66 |
28.074,76 |
| B.
Rückstellungen |
19.115,00 |
72.624,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
90.374,99 |
65.413,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
229.994,44 |
266.588,98 |
Anhang
Anhang zum 31. Dezember 2010
der Werkzeug-Sondermann GmbH, Lennestadt
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Werkzeug-Sondermann
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der
Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) vom 29. Mai
2009 aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Folgende ergebniswirksame Anpassungen haben sich aus
der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ergeben:
- Aufgrund der handelsrechtlichen Vorschriften ergibt
sich gegenüber der Teilwertberechnung nach § 6a
EStG zum 31. Dezember 2010 eine um Euro 8.310 höhere
Pensionsrückstellung.
- Der Anpassungsbetrag aus der Neubewertung der
Pensionsrückstellung wurde mit 1/15 (Euro 554) im
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 ergebniswirksam
erfasst.
Die Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des
§ 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von dem im Handelsgesetzbuch für
kleine Kapitalgesellschaften vorgesehenen Aufstellungs- und
Offenlegungserleichterungen macht die Gesellschaft für
Zwecke der Aufstellung teilweise und für Zwecke der
Offenlegung in vollem Umfang Gebrauch. Ein Lagebericht ist
gem. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB nicht erstellt worden.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt unter Berücksichtigung ihrer Verwertbarkeit
am Bilanzstichtag bewertet. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden alle erkennbaren
Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen angemessen Rechnung
getragen.
Die liquiden Mittel sowie die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten und die Posten des Eigenkapitals
wurden zum Nominalwert bilanziert.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach der PUC-Methode
(Anwartschaftsbarwertverfahren - Projected Unit Credit
Method) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die
Berechnung berücksichtigt:
- durchschnittlicher Marktzins von 5,15 %
für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen
Bundesbank bekanntgemacht wurde,
- Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0%
nach den Erfahrungswerten für die Vergangenheit,
- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2005G".
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro
67.062 (im Vorjahr: Euro 67.062) enthalten.
Aufgrund der erstmaligen Anwendung der
Bewertungsvorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01. Januar 2010
ergibt sich ein einmaliger Zuführungsbedarf in
Höhe von Euro 8.310. Von der Übergangsregelung
gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, den Betrag bis
spätestens bis zum 31. Dezember 2024 in jedem
Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel
anzusammeln, wurde Gebrauch gemacht.
Demgemäß wurde 1/15, also Euro 554 den
Pensionsrückstellungen zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010
beträgt Euro 7.756.
Die Pensionsrückstellung ist durch eine
Lebensversicherung rückgedeckt. Die Versicherung ist
an den Pensionsbegünstigten für den Insolvenzfall
verpfändet worden. Da somit Deckungsvermögen
besteht, wird nach § 246 Abs 2 S. 2 HGB das
Deckungsvermögen (Euro 210.149) mit der
Rückstellung (Euro 327.309) saldiert.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 90.375
(Vorjahr: Euro 65.414).
In der Position Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in
Höhe von Euro 74 (Vorjahr: Euro 2.442) und aus Steuern
in Höhe von Euro 14.465 (Vorjahr: Euro 15.050)
enthalten.
Sonstige Pflichtangaben
Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer ist Matthias Sondermann,
Gummersbach bestellt. Er ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Eine entsprechende Eintragung
in das Handelsregister ist erfolgt.
Lennestadt, den 29. Februar 2012
gez. Matthias Sondermann (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.02.2012 festgestellt.
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