Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 231771
Vorher
CONDOMI Erfurt Produktionsgesellschaft m.b.H.Ansell Germany GmbH
Eingetragen
25.7.1990
Branche
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfGroßhandel mit pharmazeutischen ErzeugnissenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Artikeln, Krankenhaus-, Dental- und Altenpflegebedarf
Gegenstand
Design, Herstellung, Vertrieb von und Handel mit Gesundheits- und Sicherheitserzeugnissen zur Förderung des menschlichen Wohls sowohl im Bereich persönlicher und medizinischer Schutzausrüstung als auch sexueller Gesundheit und Wohlbefindens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Prokura
Vanessa Kerfant
seit 3.9.2024
Prokura
Augusto Accorsi
seit 20.12.2023
Geschäftsführer
Henrik Nielsen
seit 28.8.2019
Prokura
Werner Schwarzberger
seit 19.9.2018
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ansell GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023

Bilanz

Aktiva

30.6.2023
EUR
30.6.2022
EUR
A. Umlaufvermögen 3.783.186,90 3.923.500,40
I. Vorräte 0,00 198.887,85
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.783.186,90 3.724.612,55
B. Rechnungsabgrenzungsposten 34.184,94 32.551,73
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 11.784.873,93 12.956.566,54
Bilanzsumme, Summe Aktiva 15.602.245,77 16.912.618,67

Passiva

30.6.2023
EUR
30.6.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage 4.527.146,70 4.527.146,70
III. Verlustvortrag 17.583.713,24 19.375.842,41
IV. Jahresüberschuss 1.171.692,61 1.792.129,17
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 11.784.873,93 12.956.566,54
B. Rückstellungen 3.556.397,82 3.693.786,17
C. Verbindlichkeiten 12.045.847,95 13.218.832,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 15.602.245,77 16.912.618,67

Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023

1  Allgemeine Angaben

Ansell GmbH hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 231771 eingetragen.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 27.02.2017 wurde zunächst der Sitz der Ansell Germany GmbH nach München verlegt. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2017 wurde die unmittelbare Muttergesellschaft, die zu diesem Zeitpunkt die Firma "Ansell GmbH" führte und ihren Sitz in München hatte, auf die Gesellschaft verschmolzen (down-stream-merger). Die Verschmelzung erfolgte mit Wirkung zum 01.07.2016 zu Buchwerten. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft erfolgte am 03.03.2017. Im Anschluss an die Verschmelzung wurde in der Gesellschafterversammlung vom 01.03.2017 die Änderung der Firma von Ansell Germany GmbH in Ansell GmbH beschlossen.

Alleinige unmittelbare Gesellschafterin seit der Verschmelzung ist die Ansell Healthcare Europe N.V., Brüssel/Belgien.

Die Gesellschaft beachtet bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich der Bilanzierung, Bewertung und des Ausweises die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die Erstellung des Jahresabschlusses zum 30.06.2023 erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewendet. Die Gesellschaft erfüllt die Größenklassenmerkmale als kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB und hat die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB teilweise in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

2  Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert. Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig nach der linearen Methode abgeschrieben, wobei die Abschreibungsdauer der wirtschaftlichen Nutzungsdauer entspricht. Die Abschreibungen im Zugangsjahr erfolgen zeitanteilig. Geringwertige Anlage­güter (Einzelanschaffungskosten bis EUR 800) werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt. Soweit notwendig, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Die Nutzungsdauern werden im Wesentlichen in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften fest­gelegt.

Die Vorräte werden mit den Einstandspreisen unter Berücksichtigung von pauschal ermittelten Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen bewertet. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung fand Anwendung.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten bilanziert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Ausfall- und Kreditrisiken durch entsprechende Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in angemessener Höhe berücksichtigt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind unter Beachtung des § 250 Abs. 1 HGB ermittelt.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Sie sind nach § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Berechnung erfolgte mit einem Diskontierungszinssatz von 1,80 %, und einem Rententrend von 6,43 % unter Verwendung der Heubeck Richttafeln 2018 G. Der sich hierauf beziehende aktivierungspflichtige Wert der Rückdeckungsversicherung wird im Geschäfts- und Vorjahr sowohl für die Bilanz als auch für die Gewinn- und Verlustrechnung unter Verrechnung gem. § 246 Abs. 2 HGB ausgewiesen. Es wurden die Wertansätze gemäß Bestätigung der Versicherungsgesellschaft übernommen. Die Anschaffungskosten der Rück­deckungsversicherung entsprechen dem Zeitwert. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von TEUR 33. In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die passivierten Pensionsrückstellungen und der Zinsaufwand im Vergleich zur bisherigen Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von sieben Jahren niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB).

Auf Grund von Abweichungen zwischen Handels- und Steuerrecht ergeben sich Bilanzdifferenzen. Diese setzen sich sowohl aus permanenten als auch temporären Differenzen zusammen. Die Berechnung der latenten Steuern auf die temporären Differenzen erfolgte mit einem Steuersatz von 32,98 % (i. Vj. 32,98 %). Beim Ausweis von latenten Steuern wählte die Ansell GmbH den saldierten Ausweis ohne den Ausweis von Aktivüberhängen. Zum 30.06.2023 ergeben sich nur aktive latente Steuern, für die das handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen wurde.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Ver­pflichtungen. Bei der Bildung wurde die Vorschrift des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB beachtet. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Währungsumrechnung
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind mit den konzerneinheitlichen Umrechnungskursen zum 30. Juni 2023 bewertet, die sich nur unwesentlich von den durchschnittlichen Stichtagskursen unterscheiden. Bei der Währungs­umrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten wurde § 256a HGB angewendet.

3  Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2022/2023 ist in der Anlage zum Anhang dargestellt, die Bestandteil dieses Anhangs ist.

Vorräte
Die Vorräte beinhalten unterwegs befindlichen Waren in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 199).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Rest­laufzeit von weniger als einem Jahr.

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital beträgt TEUR°100 und wird in voller Höhe von der Ansell Healthcare NV, Brüssel, Belgien, gehalten.
Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurden die Marigold Industrial GmbH (München) und die Ansell Microgard GmbH (Leverkusen) auf die Ansell Germany GmbH, München, (vormals: CONDOMI Erfurt Produktionsgesellschaft m. b. H, Erfurt) verschmolzen (side-stream-merger). Alle Gesellschaften waren zum Zeitpunkt der Verschmelzung Tochtergesellschaften der ehemaligen Ansell GmbH, München. Die Verschmelzung der Marigold Industrial GmbH und der Ansell Microgard GmbH erfolgte mit Wirkung zum 01.01.2016 zu Buchwerten. Die Eintragungen der Verschmelzungen in das Handelsregister erfolgten auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2016 für die Marigold Industrial GmbH und für die Ansell Microgard GmbH am 09.06.2016.
Die bilanzielle Abbildung der Verschmelzung erfolgte auf der Grundlage der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen einer Verschmelzung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 42) vom 29.10.2012.
Ein positiver Differenzbetrag aus der Übernahme von Vermögensgegenständen und Schulden wurde in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB i. H. v. TEUR 974 eingestellt.
Die im Geschäftsjahr 2016/2017 durchgeführte weitere Verschmelzung (down-stream-merger) der ehemaligen Ansell GmbH, München, auf die ehemalige Ansell Germany GmbH, München (vormals Erfurt), führte zu einer weiteren Erhöhung der Kapitalrücklage i. H. v. TEUR 3.553 auf nunmehr TEUR 4.527.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag mit EUR 11.784.873,93 (i. Vj. EUR 12.956.566,54) einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus.
Mit Datum vom 8. November 2010 hat die europäische Teilkonzern-Muttergesellschaft Ansell Healthcare Europe N.V., Brüssel (Belgien), eine bis zum 30. Juni 2012 befristete Patronatserklärung in Höhe von EUR 5,0 Mio. abgegeben. Da die Erklärung ausgelaufen ist, hat zur Sicherung der Liquidität am 2. August 2012 die PD International Pty. Ltd., Richmond, Australien, eine unbegrenzte und unbefristete harte Patronatserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sich die PD International Pty. Ltd., die Gesellschaft (damals: Condomi Erfurt Produktionsgesellschaft mbH) so mit Liquidität auszustatten, dass die Unternehmensfortführung gegeben ist und die Gesellschaft jederzeit ihre fälligen finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die ausgewiesenen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für fünf Mitarbeiter gebildet, die zum 1. Oktober 1989 von Ansell Edmont Europe N.V., Belgien, übernommen worden sind. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherung in Höhe von TEUR 691 (i. Vj. TEUR 724) wurde mit dem Teilwert der Pensionsverpflichtungen von TEUR 1.296 (i. Vj. TEUR 1.234) verrechnet.

Die Steuerrückstellung des Geschäftsjahres betrifft die voraussichtlich zu erfüllende Verpflichtung für Steuernachzahlungen aus der Betriebsprüfung für die Jahre 2012 bis 2016 in Höhe von TEUR 140 (i. Vj. TEUR 0).

Sonstige Rückstellungen

Von den sonstigen Rückstellungen entfallen TEUR 597 (i. Vj. TEUR 668) auf Rückstellungen des Personalbereiches und TEUR 2.215 (i. Vj. TEUR 2.502) auf übrige Rückstellungen. Die Rückstellungen des Personalbereiches betreffen mit TEUR 114 (i. Vj. TEUR 104) die Urlaubsrückstellungen und mit TEUR 483 (i. Vj. TEUR 564) andere Personalkosten. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen mit TEUR 1.133 (i. Vj. TEUR 1.588) Rückstellungen für Bonusrückvergütungen an Kunden und mit TEUR 1.082 (i. Vj. TEUR 914) Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie für Prüfungs- und Beratungsleistungen.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben im Geschäfts- und Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 11.327 (i. Vj. TEUR 12.982). Diese resultieren mit TEUR°10.925 (i. Vj TEUR 14.547) aus dem Cash-Pool-Verkehr und mit TEUR 402 aus Verbindlichkeiten aus Liefer- und Leistungsbeziehungen (i. Vj mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 1.565 verrechnet).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern für Lohnsteuer des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 45 (i. Vj. TEUR 56) und aus Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 508 (i. Vj. Forderung TEUR 203) enthalten.

4  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse beinhalten die Handelsvertreterprovision für das Geschäft mit Industriehandschuhen von TEUR 3.921 (i. Vj. TEUR 3.894) sowie weitere Handelsvertreterprovisionen für das Geschäft mit Produkten der ehemaligen Marigold/Microgard von TEUR 403 (i. Vj. TEUR 432).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung von TEUR 6 (i. Vj. Erträge TEUR 2) enthalten.
Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen zum einen die Zuführung zur Pensionsrückstellung und zum anderen Aufwendungen für die Unterstützungskasse der leitenden Angestellten.
Darin enthalten sind auch der Aufwand für die Minderung der Rückdeckungsversicherung von TEUR 32 und der Aufwand aus der Erhöhung der Pensionsrückstellung von TEUR 90. Die für die Pensionsrückstellung entstandenen Aufzinsungsbeträge von TEUR 23 wurden unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen.
Im Geschäfts- und Vorjahr sind keine wesentlichen periodenfremden Erträge oder Aufwendungen angefallen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen mit TEUR 84 (i. Vj. TEUR 140) die laufenden Steuern des Geschäftsjahres und mit TEUR 140 die Steuernachzahlungen aus der Betriebsprüfung für die Jahre 2012 bis 2016.

5  Sonstige Angaben

Geschäftsführer
Francois le Jeune, Linkebeek, Belgien (bis 27. Oktober 2023)
Augusto Accorsi, Brüssel, Belgien (seit 27. Oktober 2023)  

Die Angabe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt unter Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB.
Gesellschafterin
Ansell Healthcare Europe N.V., Brüssel/Belgien

Im Jahresdurchschnitt wurden 2022/2023 30 (i. Vj. 36) Vertriebsmitarbeiter beschäftigt, davon 2 leitende Angestellte.
Sonstige Miet- und Leasing-Verpflichtungen sind gemäß § 285 Nr. 3a HGB wie folgt anzu­geben:


TEUR
Innerhalb eines Jahres fällig
140
Innerhalb der folgenden vier Jahre fällig
293
Nach Ablauf von fünf Jahren fällig
0

433

Von den Verpflichtungen entfallen TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) auf verbundene Unternehmen. Die Verpflichtungen enthalten keine betreffend die Altersversorgung.
Die Anteile der Ansell GmbH werden unmittelbar zu 100 % von der Ansell Healthcare Europe N.V., Brüssel/Belgien, gehalten. Mittelbar ist die Ansell GmbH 100%ige Tochtergesellschaft der Ansell Limited, Melbourne/Australien.
Die Ansell Limited, Melbourne/Australien, stellt einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Konzernunternehmen auf. Dieser Konzernabschluss wird in Melbourne/Australien veröffentlicht.

 

München, den 20.11.2023


gez. Augusto Accorsi

Anlagespiegel


Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Stand


Stand

01.07.2022
Zugänge
Abgänge
30.06.2023

EUR
EUR
EUR
EUR
 Anlagevermögen




I. Immaterielle Vermögensgegenstände




Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und

Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
18.984,92
0,00
0,00
18.984,92

18.984,92
0,00
0,00
18.984,92
II. Sachanlagen




Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
98.612,98
0,00
0,00
98.612,98
 
98.612,98
0,00
0,00
98.612,98

117.597,90
0,00
0,00
117.597,90

Abschreibungen

Stand


Stand

01.07.2022
Zugänge
Abgänge
30.06.2023

EUR
EUR
EUR
EUR
 Anlagevermögen




I. Immaterielle Vermögensgegenstände




Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
18.984,92
0,00
0,00
18.984,92

18.984,92
0,00
0,00
18.984,92
II. Sachanlagen




Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
98.612,98
0,00
0,00
98.612,98
 
98.612,98
0,00
0,00
98.612,98

117.597,90
0,00
0,00
117.597,90

                         Buchwerte

30.06.2023
30.06.2022

EUR
EUR
 Anlagevermögen


I. Immaterielle Vermögensgegenstände


Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00
0,00

0,00
0,00
II. Sachanlagen


Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0,00
0,00
 
0,00
0,00

0,00
0,00

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprü­fers


An die Ansell GmbH, München
Prü­fungs­ur­teil
Wir haben den Jahresabschluss der Ansell GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prü­fung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grund­sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prü­fung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prü­fungs­ur­teil
Wir haben unsere Prü­fung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprü­fer (IDW) festgestellten deutschen Grund­sätze ordnungsmäßiger Ab­schluss­prü­fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Ver­ant­wortung des Abschlussprü­fers für die Prü­fung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prü­fungs­ur­teil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grund­sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprü­fers für die Prü­fung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prü­fungs­ur­teil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprü­fer (IDW) festgestellten deutschen Grund­sätze ordnungsmäßiger Ab­schluss­prü­fung durchgeführte Prü­fung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

1. Während der Prü­fung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prü­fungs­ur­teil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prü­fung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prü­fungs­ur­teil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prü­fungs­ur­teil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grund­sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prü­fung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prü­fung feststellen.

München, den 19. April 2024

KPMG AG
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