Ansell
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
3.783.186,90 |
3.923.500,40 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
198.887,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.783.186,90 |
3.724.612,55 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
34.184,94 |
32.551,73 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
11.784.873,93 |
12.956.566,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.602.245,77 |
16.912.618,67 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.527.146,70 |
4.527.146,70 |
| III.
Verlustvortrag |
17.583.713,24 |
19.375.842,41 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.171.692,61 |
1.792.129,17 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
11.784.873,93 |
12.956.566,54 |
| B.
Rückstellungen |
3.556.397,82 |
3.693.786,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.045.847,95 |
13.218.832,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.602.245,77 |
16.912.618,67 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2022/2023
1 Allgemeine Angaben
Ansell GmbH hat ihren Sitz in München. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter
HRB 231771 eingetragen.
Mit Gesellschafterbeschluss vom 27.02.2017 wurde
zunächst der Sitz der Ansell Germany GmbH nach
München verlegt. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages
vom 27.02.2017 wurde die unmittelbare Muttergesellschaft,
die zu diesem Zeitpunkt die Firma "Ansell GmbH"
führte und ihren Sitz in München hatte, auf die
Gesellschaft verschmolzen (down-stream-merger). Die
Verschmelzung erfolgte mit Wirkung zum 01.07.2016 zu
Buchwerten. Die Eintragung der Verschmelzung in das
Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft
erfolgte am 03.03.2017. Im Anschluss an die Verschmelzung
wurde in der Gesellschafterversammlung vom 01.03.2017 die
Änderung der Firma von Ansell Germany GmbH in
Ansell GmbH beschlossen.
Alleinige unmittelbare Gesellschafterin seit der
Verschmelzung ist die Ansell Healthcare Europe N.V.,
Brüssel/Belgien.
Die Gesellschaft beachtet bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses hinsichtlich der Bilanzierung, Bewertung
und des Ausweises die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
und des GmbH-Gesetzes. Die Erstellung des
Jahresabschlusses zum 30.06.2023 erfolgt nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden werden gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewendet. Die Gesellschaft erfüllt
die Größenklassenmerkmale als kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1
HGB und hat die größenabhängigen
Erleichterungen nach § 288 HGB teilweise in
Anspruch genommen.
Für die
Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB angewendet.
2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten aktiviert.
Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich
begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer planmäßig nach der linearen
Methode abgeschrieben, wobei die Abschreibungsdauer der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer entspricht. Die
Abschreibungen im Zugangsjahr erfolgen zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegüter
(Einzelanschaffungskosten bis EUR 800) werden im
Anschaffungsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang
unterstellt. Soweit notwendig, werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert gemäß
§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen.
Die Nutzungsdauern werden im Wesentlichen in Anlehnung an
die steuerlichen Vorschriften festgelegt.
Die
Vorräte werden mit den Einstandspreisen unter
Berücksichtigung von pauschal ermittelten
Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen
bewertet. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung fand
Anwendung.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den
Nennwerten bilanziert. Bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen werden Ausfall- und Kreditrisiken durch
entsprechende Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in
angemessener Höhe berücksichtigt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten sind unter Beachtung des
§ 250 Abs. 1 HGB ermittelt.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen sind nach dem Teilwertverfahren
ermittelt. Sie sind nach § 253 Abs. 2 HGB
pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren ergibt. Die Berechnung erfolgte mit einem
Diskontierungszinssatz von 1,80 %, und einem
Rententrend von 6,43 % unter Verwendung der Heubeck
Richttafeln 2018 G. Der sich hierauf beziehende
aktivierungspflichtige Wert der
Rückdeckungsversicherung wird im Geschäfts- und
Vorjahr sowohl für die Bilanz als auch für die
Gewinn- und Verlustrechnung unter Verrechnung gem.
§ 246 Abs. 2 HGB ausgewiesen. Es wurden die
Wertansätze gemäß Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft übernommen. Die
Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherung
entsprechen dem Zeitwert. Aus der Abzinsung der
Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im
Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein
Unterschiedsbetrag von TEUR 33. In Höhe dieses
Unterschiedsbetrags sind die passivierten
Pensionsrückstellungen und der Zinsaufwand im
Vergleich zur bisherigen Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz von sieben Jahren
niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte
Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung
gesperrt (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB).
Auf Grund von Abweichungen zwischen Handels- und
Steuerrecht ergeben sich Bilanzdifferenzen. Diese setzen
sich sowohl aus permanenten als auch temporären
Differenzen zusammen. Die Berechnung der latenten Steuern
auf die temporären Differenzen erfolgte mit einem
Steuersatz von 32,98 % (i. Vj. 32,98 %).
Beim Ausweis von latenten Steuern wählte die Ansell
GmbH den saldierten Ausweis ohne den Ausweis von
Aktivüberhängen. Zum 30.06.2023 ergeben sich nur
aktive latente Steuern, für die das handelsrechtliche
Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen wurde.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Bei der Bildung wurde die Vorschrift
des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB beachtet.
Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Währungsumrechnung
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen sind mit den
konzerneinheitlichen Umrechnungskursen zum
30. Juni 2023 bewertet, die sich nur unwesentlich
von den durchschnittlichen Stichtagskursen unterscheiden.
Bei der Währungsumrechnung von Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten wurde
§ 256a HGB angewendet.
3 Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten
Anlageposten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr
2022/2023 ist in der Anlage zum Anhang dargestellt, die
Bestandteil dieses Anhangs ist.
Vorräte
Die Vorräte beinhalten unterwegs befindlichen
Waren in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 199).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Eigenkapital
Das
Gezeichnete Kapital beträgt TEUR°100 und
wird in voller Höhe von der Ansell Healthcare NV,
Brüssel, Belgien, gehalten.
Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurden die Marigold
Industrial GmbH (München) und die Ansell
Microgard GmbH (Leverkusen) auf die Ansell
Germany GmbH, München, (vormals: CONDOMI Erfurt
Produktionsgesellschaft m. b. H, Erfurt) verschmolzen
(side-stream-merger). Alle Gesellschaften waren zum
Zeitpunkt der Verschmelzung Tochtergesellschaften der
ehemaligen Ansell GmbH, München. Die
Verschmelzung der Marigold Industrial GmbH und der
Ansell Microgard GmbH erfolgte mit Wirkung zum
01.01.2016 zu Buchwerten. Die Eintragungen der
Verschmelzungen in das Handelsregister erfolgten auf Grund
des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2016 für die
Marigold Industrial GmbH und für die Ansell
Microgard GmbH am 09.06.2016.
Die bilanzielle Abbildung der Verschmelzung erfolgte
auf der Grundlage der IDW Stellungnahme zur
Rechnungslegung: Auswirkungen einer Verschmelzung auf den
handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 42) vom
29.10.2012.
Ein positiver Differenzbetrag aus der Übernahme
von Vermögensgegenständen und Schulden wurde in
die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2
Nr. 4 HGB i. H. v. TEUR 974
eingestellt.
Die im Geschäftsjahr 2016/2017
durchgeführte weitere Verschmelzung
(down-stream-merger) der ehemaligen Ansell GmbH,
München, auf die ehemalige Ansell Germany GmbH,
München (vormals Erfurt), führte zu einer
weiteren Erhöhung der Kapitalrücklage
i. H. v. TEUR 3.553 auf nunmehr
TEUR 4.527.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag mit EUR
11.784.873,93 (i. Vj. EUR 12.956.566,54) einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus.
Mit Datum vom 8. November 2010 hat die
europäische Teilkonzern-Muttergesellschaft Ansell
Healthcare Europe N.V., Brüssel (Belgien), eine bis
zum 30. Juni 2012 befristete Patronatserklärung
in Höhe von EUR 5,0 Mio. abgegeben. Da die
Erklärung ausgelaufen ist, hat zur Sicherung der
Liquidität am 2. August 2012 die PD International
Pty. Ltd., Richmond, Australien, eine unbegrenzte und
unbefristete harte Patronatserklärung abgegeben. Damit
verpflichtet sich die PD International Pty. Ltd., die
Gesellschaft (damals: Condomi Erfurt
Produktionsgesellschaft mbH) so mit Liquidität
auszustatten, dass die Unternehmensfortführung gegeben
ist und die Gesellschaft jederzeit ihre fälligen
finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Die ausgewiesenen Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für
fünf Mitarbeiter gebildet, die zum 1. Oktober
1989 von Ansell Edmont Europe N.V., Belgien,
übernommen worden sind. Der Zeitwert der
Rückdeckungsversicherung in Höhe von
TEUR 691 (i. Vj. TEUR 724) wurde mit dem
Teilwert der Pensionsverpflichtungen von TEUR 1.296
(i. Vj. TEUR 1.234) verrechnet.
Die
Steuerrückstellung des Geschäftsjahres
betrifft die voraussichtlich zu erfüllende
Verpflichtung für Steuernachzahlungen aus der
Betriebsprüfung für die Jahre 2012 bis 2016 in
Höhe von TEUR 140 (i. Vj. TEUR 0).
Sonstige Rückstellungen
Von den sonstigen Rückstellungen entfallen TEUR
597 (i. Vj. TEUR 668) auf Rückstellungen des
Personalbereiches und TEUR 2.215 (i. Vj.
TEUR 2.502) auf übrige Rückstellungen. Die
Rückstellungen des Personalbereiches betreffen mit
TEUR 114 (i. Vj. TEUR 104) die
Urlaubsrückstellungen und mit TEUR 483
(i. Vj. TEUR 564) andere Personalkosten. Die
übrigen Rückstellungen berücksichtigen mit
TEUR 1.133 (i. Vj. TEUR 1.588)
Rückstellungen für Bonusrückvergütungen
an Kunden und mit TEUR 1.082 (i. Vj. TEUR 914)
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie
für Prüfungs- und Beratungsleistungen.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben im
Geschäfts- und Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von
TEUR 11.327 (i. Vj. TEUR 12.982). Diese
resultieren mit TEUR°10.925 (i. Vj TEUR 14.547)
aus dem Cash-Pool-Verkehr und mit TEUR 402 aus
Verbindlichkeiten aus Liefer- und Leistungsbeziehungen (i.
Vj mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von
TEUR 1.565 verrechnet).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern für Lohnsteuer des
Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 45
(i. Vj. TEUR 56) und aus Umsatzsteuer in
Höhe von TEUR 508 (i. Vj. Forderung
TEUR 203) enthalten.
4 Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse beinhalten die
Handelsvertreterprovision für das Geschäft mit
Industriehandschuhen von TEUR 3.921 (i. Vj.
TEUR 3.894) sowie weitere Handelsvertreterprovisionen
für das Geschäft mit Produkten der ehemaligen
Marigold/Microgard von TEUR 403 (i. Vj.
TEUR 432).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
Erträge aus der Währungsumrechnung von
TEUR 6 (i. Vj. Erträge TEUR 2)
enthalten.
Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen
zum einen die Zuführung zur Pensionsrückstellung
und zum anderen Aufwendungen für die
Unterstützungskasse der leitenden Angestellten.
Darin enthalten sind auch der Aufwand für die
Minderung der Rückdeckungsversicherung von
TEUR 32 und der Aufwand aus der Erhöhung der
Pensionsrückstellung von TEUR 90. Die für die
Pensionsrückstellung entstandenen
Aufzinsungsbeträge von TEUR 23 wurden unter den
Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen.
Im Geschäfts- und Vorjahr sind keine
wesentlichen periodenfremden Erträge oder Aufwendungen
angefallen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen
mit TEUR 84 (i. Vj. TEUR 140) die laufenden Steuern
des Geschäftsjahres und mit TEUR 140 die
Steuernachzahlungen aus der Betriebsprüfung für
die Jahre 2012 bis 2016.
5 Sonstige Angaben
Geschäftsführer
|
Francois le Jeune,
Linkebeek, Belgien (bis 27. Oktober 2023)
Augusto Accorsi, Brüssel, Belgien (seit
27. Oktober 2023)
|
|
Die Angabe der
Geschäftsführerbezüge unterbleibt
unter Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB.
|
Gesellschafterin
|
Ansell Healthcare Europe
N.V., Brüssel/Belgien
|
Im Jahresdurchschnitt wurden 2022/2023 30 (i. Vj.
36) Vertriebsmitarbeiter beschäftigt, davon 2 leitende
Angestellte.
Sonstige Miet- und Leasing-Verpflichtungen sind
gemäß § 285 Nr. 3a HGB wie folgt
anzugeben:
|
TEUR
|
Innerhalb eines Jahres
fällig
|
140
|
Innerhalb der folgenden
vier Jahre fällig
|
293
|
Nach Ablauf von
fünf Jahren fällig
|
0
|
|
433
|
Von den Verpflichtungen entfallen TEUR 0
(i. Vj. TEUR 0) auf verbundene Unternehmen. Die
Verpflichtungen enthalten keine betreffend die
Altersversorgung.
Die Anteile der Ansell GmbH werden unmittelbar
zu 100 % von der Ansell Healthcare Europe N.V.,
Brüssel/Belgien, gehalten. Mittelbar ist die
Ansell GmbH 100%ige Tochtergesellschaft der Ansell
Limited, Melbourne/Australien.
Die Ansell Limited, Melbourne/Australien, stellt
einen Konzernabschluss für den kleinsten und
größten Kreis von Konzernunternehmen auf. Dieser
Konzernabschluss wird in Melbourne/Australien
veröffentlicht.
München, den
20.11.2023
gez.
Augusto Accorsi
Anlagespiegel
|
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
|
|
Stand
|
|
|
Stand
|
|
01.07.2022
|
Zugänge
|
Abgänge
|
30.06.2023
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und
|
|
Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
|
18.984,92
|
0,00
|
0,00
|
18.984,92
|
|
18.984,92
|
0,00
|
0,00
|
18.984,92
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
98.612,98
|
0,00
|
0,00
|
98.612,98
|
|
98.612,98
|
0,00
|
0,00
|
98.612,98
|
|
117.597,90
|
0,00
|
0,00
|
117.597,90
|
|
Abschreibungen
|
|
Stand
|
|
|
Stand
|
|
01.07.2022
|
Zugänge
|
Abgänge
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30.06.2023
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und
|
Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
|
18.984,92
|
0,00
|
0,00
|
18.984,92
|
|
18.984,92
|
0,00
|
0,00
|
18.984,92
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
98.612,98
|
0,00
|
0,00
|
98.612,98
|
|
98.612,98
|
0,00
|
0,00
|
98.612,98
|
|
117.597,90
|
0,00
|
0,00
|
117.597,90
|
|
Buchwerte
|
|
30.06.2023
|
30.06.2022
|
|
EUR
|
EUR
|
Anlagevermögen
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und
|
Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
|
0,00
|
0,00
|
|
0,00
|
0,00
|
II. Sachanlagen
|
|
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Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
0,00
|
0,00
|
|
0,00
|
0,00
|
|
0,00
|
0,00
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Ansell GmbH, München
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Ansell GmbH,
München, - bestehend aus der Bilanz zum
30. Juni 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis
zum 30. Juni 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
30. Juni 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum
30. Juni 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
geführt hat.
Grundlage für das
Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des
Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung
des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu
dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss
beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus
dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
1. Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern
resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können
jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung
sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
München, den 19. April 2024
|
|
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
|
Lucas
Wirtschaftsprüfer
|
Rahn
Wirtschaftsprüfer
|
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|