Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 203073
Eingetragen
25.3.1993
Branche
Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Altmaterialien und Reststoffen
Gegenstand
ist der Handel mit unlegiertem und legiertem Stahlschrott, mit Neu- und Altmetallen, industriellen Abfälle und ähnlichen Waren und ferner die Bearbeitung dieser Waren durch schneiden, scheren, pressen, schreddern und sortieren. Der Gegenstand umfaßt außerdem den Transport und die Erfassung von Wertstoffen und Abfällen aller Art sowie die Durchführung von Abbrucharbeiten. Gegenstand ist desweiteren die Durchführung von Geschäften im nationalen und internationalen Güterverkehr. Gegenstand ist des Weiteren der Rückbau von Industrieanlagen sowie das Arbeiten in spannungsführenden elektrischen Anlagen und in kontaminierten Bereichen einschließlich der Asbestsanierung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Stolberg
seit 1.2.2021
Geschäftsführer
Rainer Geweniger
seit 21.4.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 4 angezeigt

Meuselwitz
50.000 €
50.00%
Germany
39.000 €
39.00%

Beteiligungen

NameAnteil
39.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Geweniger Recycling GmbH

Meuselwitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 3.626.436,98 3.095.368,15
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10.749,00 14.167,00
II. Sachanlagen 3.615.187,98 3.080.701,15
III. Finanzanlagen 500,00 500,00
B. Umlaufvermögen 3.167.676,00 3.668.709,24
I. Vorräte 1.515.989,30 1.562.974,65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.093.207,97 1.438.780,85
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 558.478,73 666.953,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 56.671,89 64.835,78
Bilanzsumme, Summe Aktiva 6.850.784,87 6.828.913,17

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 4.216.631,80 4.291.106,15
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
1. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt -39.000,00 -39.000,00
2. Ausgegebenes Kapital 61.000,00 61.000,00
II. Gewinnrücklagen 1.107,00 1.107,00
III. Gewinnvortrag 4.028.999,15 3.625.831,31
IV. Jahresüberschuss 125.525,65 603.167,84
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 206.987,00 216.043,00
C. Rückstellungen 914.821,36 1.032.438,04
D. Verbindlichkeiten 1.512.344,71 1.289.325,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 6.850.784,87 6.828.913,17

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Geweniger Recycling GmbH hat ihren Sitz in Meuselwitz / Thüringen und wird im Handelsregister B beim Amtsgericht Jena unter der Nr. HRB 203073 geführt.

1. Prüfungspflicht

Die Gesellschaft unterschreitet im Geschäftsjahr 2023 und im Vorjahr jeweils zwei der drei Größenklassenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB in der ab dem 17. April 2024 geltenden Fassung, welche entsprechend Art. 93 Abs. 2 EGHGB bereits auf Jahresabschlüsse für das nach dem 31. Dezember 2022 beginnende Geschäftsjahr angewendet werden darf, und zählt damit unter Anwendung der Regelungen des § 267 Abs. 4 HGB zum 31. Dezember 2023 zu den kleinen Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Es besteht daher keine gesetzliche Prüfungspflicht gemäß § 316 ff. HGB.

2. Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gliede­rungsvorschriften des § 266 HGB für die Bilanz und des § 275 HGB für die Ge­winn- und Ver­lust­rechnung wurden beachtet. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte vor Ergebnisverwendung.

Die bisherige Form der Darstellung wurde beibehalten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind teilweise im Anhang aufgeführt.

3. Inanspruchnahme von Erleichterungen nach dem HGB

Die gesetzlichen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses (§§ 274a, 276, 288, 326 HGB) wurden teilweise in An­spruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Sonderposten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr angewendet.

Der Ansatz der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um plan­mäßige Abschreibungen. Bis einschließlich 2009 wurden Investitionszulagen, entsprechend den steuerlichen Regelungen, sofort ergebniswirksam vereinnahmt. Ab dem Geschäftsjahr 2010 werden entstandene Ansprüche auf bzw. ausgezahlte Investitionszulagen sowie Investitionszuschüsse im handelsrechtlichen Jahresabschluss von den Anschaffungskosten der geförderten Vermögensgegenstände abgesetzt.

Die Abschreibungen wurden unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode über die jeweils steuerlich zulässigen Nutzungsdauern vorgenommen, die auch für Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses als zutreffend erachtet werden. Dabei wurde, soweit zutreffend, die Abschreibungstabelle für die Schrott- und Abbruchwirtschaft für entsprechende Investitionen in das Sachanlagevermögen zu Grunde gelegt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten in Höhe von bis zu EUR 800,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG vollständig abgeschrieben und im Jahr des Zugangs sogleich als Abgang dargestellt. Insoweit wurden auf Grund der insgesamt untergeordneten Bedeutung die steuerlichen Ansätze in die Handelsbilanz übernommen.

Darüber hinaus wurden für die bis 1998 getätigten Gebäudeinvestitionen Sonderabschreibungen nach § 4 Fördergebietsgesetz in dem gesetzlich zulässigen Rahmen in Anspruch genommen. Die Sonderabschreibungen werden in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 281 Abs. 1 HGB passivisch als Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen. Infolge der Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit und der Regelungen der §§ 247 Abs. 3, 270 Abs. 1 Satz 2 und 273 HGB a. F. ist der Ansatz der Sonderposten mit Rücklageanteil in der Handelsbilanz grundsätzlich nicht mehr zulässig. Gemäß Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB erfolgt eine Beibehaltung und Fortführung der Sonderposten entsprechend der bis einschließlich zum 31. Dezember 2009 geltenden Regelungen des Handelsgesetzbuches. Der Sonderposten wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr planmäßig in dem Umfang aufgelöst, in dem die handelsrechtlichen Abschreibungen die steuerrechtlichen Wertberichtigungen ersetzt haben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert.

Der Bilanzierung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren liegen die Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB zu Grunde, die bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen aus den durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt wurden. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Bilanzierung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Material- und Fertigungseinzelkosten sowie notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Beachtung der verlustfreien Bewertung. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Bankguthaben und Kassenbestände erfolgte zum Nennbetrag.

Bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist allen risikobehafteten Posten durch die Bildung angemessener Einzelwert­berichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist analog zu Vorjahren durch pauschale Abschläge in Höhe von 2 % der nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt.

Auf Grund der bestehenden sich umkehrenden Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz der Gesellschaft resultiert wie im Vorjahr insgesamt ein aktivischer Überhang latenter Steuern. Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsmöglichkeit des § 274a Nr. 4 HGB für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Eigene Anteile der Gesellschaft werden in Höhe ihres Nennbetrags offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der den Nennbetrag übersteigende Kaufpreis für den Erwerb der eigenen Anteile wurde mit dem Gewinnvortrag verrechnet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend den Vorschriften des § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wird das Abzinsungswahlrecht nicht in Anspruch genommen.

Die an den Pensionsberechtigten verpfändeten Vermögenswerte stellen auf Grund der Verpfändung Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB dar und wurden mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Die Bewertung der verpfändeten Vermögenswerte erfolgte zum Nennbetrag bzw. mit deren beizulegenden Zeitwert.

Die Verbindlichkeiten wurden in Höhe ihres Erfüllungsbetrags bilanziert. Unter Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesene Mietkauf­verbindlichkeiten werden in Höhe des Erfüllungsbetrags einschließlich Zinsen bilanziert. Korrespondierend erfolgt die Abgrenzung des Zinsanteils im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.

Im Übrigen sind die verschiedenen Bilanzposten zu Nennbeträgen ausgewiesen.

Fremdwährungsposten existieren nicht.
III. Angaben zur Bilanz

Für ein im Geschäftsjahr 2021 begonnenes und in 2023 abgeschlossenes Investitionsvorhaben wurden Investitionszuschüsse gewährt, welche in 2021 in Höhe von TEUR 74, im Vorjahr in Höhe von TEUR 167 sowie in 2023 in Höhe von TEUR 224 von den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögensgegenstände abgesetzt wurden.

Gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 2). Die Forderungen betreffen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 2) ein unbesichertes Kontokorrentdarlehen, das mit 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verzinst wird.

Gegen übrige Gesellschafter bestehen Forderungen aus einem unbesicherten Darlehen in Höhe von TEUR 50 sowie korrespondierenden Zinsansprüchen in Höhe von TEUR 2. Das Darlehen wurde mit einem Prozentpunkt über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verzinst. Die Darlehensforderungen weisen in Höhe von TEUR 50 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auf.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten unter anderem Umsatzsteuererstattungsansprüche (TEUR 29), welche im Folgejahr rechtlich entstehen.

Im Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 9) enthalten. Die Disagien betreffen Finanzierungskosten für Mietkaufverpflichtungen, die im Jahresabschluss in Höhe der Brutto-Rückzahlungsverpflichtung, inklusive Zinsen, bilanziert sind.

Die Gewinnrücklage resultiert aus der erstmaligen Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, insbesondere aus der in diesem Zusammenhang erfolgten Neubewertung langfristiger Rückstellungen.

Das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2023 wurde infolge der Auflösung der Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 9) durch steuerliche Wertansätze beeinflusst. Aus der weiteren Auflösung der Sonderposten in Folgejahren resultieren Erträge in Höhe von TEUR 207, die in Höhe des durchschnittlichen Ertragsteuersatzes der Gesellschaft von 30 % zu einer Steuerbelastung in Höhe von TEUR 62 führen werden.

Die Pensionsrückstellungen enthalten die Verpflichtung aus einer Pensionszusage. Der unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelte Erfüllungsbetrag beläuft sich auf TEUR 706. Die Berechnung erfolgte unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszins zum Abschlussstichtag beträgt 1,82 %, der Rententrend wurde in Höhe von 2,6 % p.a. angesetzt. Die Rückstellung wurde unter Berücksichtigung eines zehnjährigen Durchschnittszinssatzes berechnet. Der im Vergleich zur Bewertung unter Heranziehung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren resultierende Unterschiedsbetrag i. H. v. TEUR 7 ist gemäß § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt.

Zum Abschlussstichtag erfolgte eine Verrechnung der verpfändeten Vermögenswerte in Form von Kontokorrent- und Tagesgeldguthaben bei Banken sowie Wertpapierdepots in Höhe von TEUR 344 mit Pensionsrückstellungen.

Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sowie Art und Umfang der gewährten Sicherheiten sind im beigefügten Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 2 zum Anhang) dargestellt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 10) übrige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

IV. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB betreffen im Wesentlichen Grundstücksmietverträge sowie Leasingverträge für Kraftfahrzeuge und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die hieraus innerhalb der ordentlichen Kündigungsfristen bzw. Vertragslaufzeiten resultierenden finanziellen Verpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 50 sind für die Beurteilung der Finanzlage von untergeordneter Bedeutung.

Zum Abschlussstichtag besteht ein Bestellobligo für Anlagevermögen in Höhe von TEUR 225.

Weiterhin besteht eine bedingte Rückzahlungsverpflichtung im Falle der Nichteinhaltung der Förderbedingungen für durch die Thüringer Aufbaubank gewährte Investitionszuschüsse in Höhe von TEUR 465.

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 38 Arbeitnehmer.

Die Geschäftsführung erfolgte durch Herrn Rainer Geweniger, Meuselwitz OT Bünauroda, Ingenieur, und Herrn Steffen Stolberg, Magdeburg, Diplom-Kaufmann.

 

Meuselwitz, 11. Dezember 2024


Geweniger Recycling GmbH

gez. Rainer Geweniger

gez. Steffen Stolberg

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024 festgestellt.

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