Geweniger
Recycling GmbH
Meuselwitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.626.436,98 |
3.095.368,15 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.749,00 |
14.167,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.615.187,98 |
3.080.701,15 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.167.676,00 |
3.668.709,24 |
| I.
Vorräte |
1.515.989,30 |
1.562.974,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.093.207,97 |
1.438.780,85 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
558.478,73 |
666.953,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
56.671,89 |
64.835,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
6.850.784,87 |
6.828.913,17 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.216.631,80 |
4.291.106,15 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-39.000,00 |
-39.000,00 |
| 2.
Ausgegebenes Kapital |
61.000,00 |
61.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.107,00 |
1.107,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
4.028.999,15 |
3.625.831,31 |
| IV.
Jahresüberschuss |
125.525,65 |
603.167,84 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
206.987,00 |
216.043,00 |
| C.
Rückstellungen |
914.821,36 |
1.032.438,04 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.512.344,71 |
1.289.325,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
6.850.784,87 |
6.828.913,17 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Geweniger Recycling GmbH hat ihren Sitz in
Meuselwitz / Thüringen und wird im Handelsregister B
beim Amtsgericht Jena unter der Nr. HRB 203073
geführt.
1. Prüfungspflicht
Die Gesellschaft unterschreitet im Geschäftsjahr
2023 und im Vorjahr jeweils zwei der drei
Größenklassenmerkmale des
§ 267 Abs. 1 HGB in der ab dem 17.
April 2024 geltenden Fassung, welche entsprechend Art. 93
Abs. 2 EGHGB bereits auf Jahresabschlüsse für das
nach dem 31. Dezember 2022 beginnende
Geschäftsjahr angewendet werden darf, und zählt
damit unter Anwendung der Regelungen des
§ 267 Abs. 4 HGB zum 31. Dezember 2023
zu den kleinen Kapitalgesellschaften i. S. v.
§ 267 Abs. 1 HGB. Es besteht daher
keine gesetzliche Prüfungspflicht gemäß
§ 316 ff. HGB.
2. Anwendung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Die Gliederungsvorschriften des
§ 266 HGB für die Bilanz und des § 275
HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurden beachtet. Die Aufstellung des Jahresabschlusses
erfolgte vor Ergebnisverwendung.
Die bisherige Form der Darstellung wurde beibehalten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind teilweise im Anhang aufgeführt.
3. Inanspruchnahme von Erleichterungen nach dem HGB
Die gesetzlichen Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften bei Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses (§§ 274a, 276, 288, 326 HGB)
wurden teilweise in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Sonderposten,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des
§ 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Wesentlichen unverändert zum Vorjahr angewendet.
Der Ansatz der immateriellen
Vermögensgegenstände und des
Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen. Bis einschließlich 2009 wurden
Investitionszulagen, entsprechend den steuerlichen
Regelungen, sofort ergebniswirksam vereinnahmt. Ab dem
Geschäftsjahr 2010 werden entstandene Ansprüche
auf bzw. ausgezahlte Investitionszulagen sowie
Investitionszuschüsse im handelsrechtlichen
Jahresabschluss von den Anschaffungskosten der
geförderten Vermögensgegenstände abgesetzt.
Die Abschreibungen wurden unter Anwendung der
linearen Abschreibungsmethode über die jeweils
steuerlich zulässigen Nutzungsdauern vorgenommen, die
auch für Zwecke des handelsrechtlichen
Jahresabschlusses als zutreffend erachtet werden. Dabei
wurde, soweit zutreffend, die Abschreibungstabelle für
die Schrott- und Abbruchwirtschaft für entsprechende
Investitionen in das Sachanlagevermögen zu Grunde
gelegt. Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten in Höhe von bis zu EUR 800,00
werden gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG vollständig
abgeschrieben und im Jahr des Zugangs sogleich als Abgang
dargestellt. Insoweit wurden auf Grund der insgesamt
untergeordneten Bedeutung die steuerlichen Ansätze in
die Handelsbilanz übernommen.
Darüber hinaus wurden für die bis 1998
getätigten Gebäudeinvestitionen
Sonderabschreibungen nach
§ 4 Fördergebietsgesetz in dem
gesetzlich zulässigen Rahmen in Anspruch genommen. Die
Sonderabschreibungen werden in Ausübung des Wahlrechts
gemäß § 281 Abs. 1 HGB
passivisch als Sonderposten mit Rücklageanteil
ausgewiesen. Infolge der Aufhebung der umgekehrten
Maßgeblichkeit und der Regelungen der
§§ 247 Abs. 3, 270 Abs. 1
Satz 2 und 273 HGB a. F. ist der Ansatz der
Sonderposten mit Rücklageanteil in der Handelsbilanz
grundsätzlich nicht mehr zulässig.
Gemäß Art. 67 Abs. 3 Satz 1
EGHGB erfolgt eine Beibehaltung und Fortführung der
Sonderposten entsprechend der bis einschließlich zum
31. Dezember 2009 geltenden Regelungen des
Handelsgesetzbuches. Der Sonderposten wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr planmäßig in dem Umfang
aufgelöst, in dem die handelsrechtlichen
Abschreibungen die steuerrechtlichen Wertberichtigungen
ersetzt haben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
bilanziert.
Der Bilanzierung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie Waren liegen die Anschaffungskosten gemäß
§ 255 Abs. 1 HGB zu Grunde, die
bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen aus den
durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt wurden. Das
Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Bilanzierung der
unfertigen Leistungen erfolgte zu Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie notwendigen Material- und
Fertigungsgemeinkosten unter Beachtung der verlustfreien
Bewertung. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der Bankguthaben und
Kassenbestände erfolgte zum Nennbetrag.
Bei Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen ist allen risikobehafteten
Posten durch die Bildung angemessener
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das
allgemeine Kreditrisiko ist analog zu Vorjahren durch
pauschale Abschläge in Höhe von 2 % der
nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen aus
Lieferungen und Leistungen berücksichtigt.
Auf Grund der bestehenden sich umkehrenden
Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz der
Gesellschaft resultiert wie im Vorjahr insgesamt ein
aktivischer Überhang latenter Steuern. Die
Gesellschaft nimmt die Befreiungsmöglichkeit des
§ 274a Nr. 4 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Eigene Anteile der Gesellschaft werden in Höhe ihres
Nennbetrags offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der
den Nennbetrag übersteigende Kaufpreis für den
Erwerb der eigenen Anteile wurde mit dem Gewinnvortrag
verrechnet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
wurden nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung in Höhe des notwendigen
Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
entsprechend den Vorschriften des § 253 Abs. 2 HGB
abgezinst. Für Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wird das
Abzinsungswahlrecht nicht in Anspruch genommen.
Die an den Pensionsberechtigten verpfändeten
Vermögenswerte stellen auf Grund der Verpfändung
Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB dar und wurden mit den
Pensionsrückstellungen verrechnet. Die Bewertung der
verpfändeten Vermögenswerte erfolgte zum
Nennbetrag bzw. mit deren beizulegenden Zeitwert.
Die Verbindlichkeiten wurden in Höhe ihres
Erfüllungsbetrags bilanziert. Unter Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten sowie sonstigen
Verbindlichkeiten ausgewiesene
Mietkaufverbindlichkeiten werden in Höhe des
Erfüllungsbetrags einschließlich Zinsen
bilanziert. Korrespondierend erfolgt die Abgrenzung des
Zinsanteils im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Im Übrigen sind die verschiedenen Bilanzposten
zu Nennbeträgen ausgewiesen.
Fremdwährungsposten existieren nicht.
III. Angaben zur Bilanz
Für ein im Geschäftsjahr 2021 begonnenes
und in 2023 abgeschlossenes Investitionsvorhaben wurden
Investitionszuschüsse gewährt, welche in 2021 in
Höhe von TEUR 74, im Vorjahr in Höhe von TEUR 167
sowie in 2023 in Höhe von TEUR 224 von den
Anschaffungskosten der bezuschussten
Vermögensgegenstände abgesetzt wurden.
Gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer
bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr:
TEUR 2). Die Forderungen betreffen in Höhe von
TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 2) ein unbesichertes
Kontokorrentdarlehen, das mit 2 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß
§ 247 BGB verzinst wird.
Gegen übrige Gesellschafter bestehen Forderungen
aus einem unbesicherten Darlehen in Höhe von TEUR 50
sowie korrespondierenden Zinsansprüchen in Höhe
von TEUR 2. Das Darlehen wurde mit einem Prozentpunkt
über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß
§ 247 BGB verzinst. Die Darlehensforderungen
weisen in Höhe von TEUR 50 eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr auf.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten unter anderem
Umsatzsteuererstattungsansprüche (TEUR 29), welche im
Folgejahr rechtlich entstehen.
Im Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien in
Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 9) enthalten.
Die Disagien betreffen Finanzierungskosten für
Mietkaufverpflichtungen, die im Jahresabschluss in
Höhe der Brutto-Rückzahlungsverpflichtung,
inklusive Zinsen, bilanziert sind.
Die Gewinnrücklage resultiert aus der
erstmaligen Anwendung der durch das BilMoG geänderten
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, insbesondere aus der
in diesem Zusammenhang erfolgten Neubewertung langfristiger
Rückstellungen.
Das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2023
wurde infolge der Auflösung der Sonderposten mit
Rücklageanteil in Höhe von TEUR 9
(Vorjahr: TEUR 9) durch steuerliche
Wertansätze beeinflusst. Aus der weiteren
Auflösung der Sonderposten in Folgejahren resultieren
Erträge in Höhe von TEUR 207, die in
Höhe des durchschnittlichen Ertragsteuersatzes der
Gesellschaft von 30 % zu einer Steuerbelastung in
Höhe von TEUR 62 führen werden.
Die Pensionsrückstellungen enthalten die
Verpflichtung aus einer Pensionszusage. Der unter Anwendung
der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelte
Erfüllungsbetrag beläuft sich auf TEUR 706. Die
Berechnung erfolgte unter Zugrundelegung der Richttafeln
2018 G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszins zum
Abschlussstichtag beträgt 1,82 %, der Rententrend
wurde in Höhe von 2,6 % p.a. angesetzt. Die
Rückstellung wurde unter Berücksichtigung eines
zehnjährigen Durchschnittszinssatzes berechnet. Der im
Vergleich zur Bewertung unter Heranziehung des
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren resultierende
Unterschiedsbetrag i. H. v. TEUR 7 ist gemäß
§ 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt.
Zum Abschlussstichtag erfolgte eine Verrechnung der
verpfändeten Vermögenswerte in Form von
Kontokorrent- und Tagesgeldguthaben bei Banken sowie
Wertpapierdepots in Höhe von TEUR 344 mit
Pensionsrückstellungen.
Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sowie Art und
Umfang der gewährten Sicherheiten sind im
beigefügten Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 2 zum
Anhang) dargestellt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in
Höhe von TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 10) übrige
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
IV. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des
§ 285 Nr. 3a HGB betreffen im Wesentlichen
Grundstücksmietverträge sowie
Leasingverträge für Kraftfahrzeuge und sonstige
Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die hieraus
innerhalb der ordentlichen Kündigungsfristen bzw.
Vertragslaufzeiten resultierenden finanziellen
Verpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 50 sind
für die Beurteilung der Finanzlage von untergeordneter
Bedeutung.
Zum Abschlussstichtag besteht ein Bestellobligo
für Anlagevermögen in Höhe von
TEUR 225.
Weiterhin besteht eine bedingte
Rückzahlungsverpflichtung im Falle der Nichteinhaltung
der Förderbedingungen für durch die
Thüringer Aufbaubank gewährte
Investitionszuschüsse in Höhe von TEUR 465.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 38 Arbeitnehmer.
Die Geschäftsführung erfolgte durch Herrn
Rainer Geweniger, Meuselwitz OT Bünauroda, Ingenieur,
und Herrn Steffen Stolberg, Magdeburg, Diplom-Kaufmann.
Meuselwitz, 11. Dezember
2024
Geweniger Recycling GmbH
gez.
Rainer Geweniger
gez.
Steffen Stolberg
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024
festgestellt.
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