Kunigk's
Textil GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.024,00 |
15.123,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
76.613,58 |
75.863,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.653,60 |
2.116,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
127.291,18 |
93.102,93 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.425,82 |
26.527,54 |
| B.
Verbindlichkeiten |
109.865,36 |
66.575,39 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
25.768,20 |
28.435,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
71.581,16 |
66.575,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
127.291,18 |
93.102,93 |
Anhang
I.
Bilanzierungsgrundsätze
Die Gesellschaft stellt ihren Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2015 nach den Vorschriften des HGB in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMog) vom
25.05.2009 auf.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs.8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend
zu den Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Für Aufwendungen zur Gründung des
Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten
nach § 248(1) HGB angesetzt.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240
(1) HGB aufgestellt worden.
Das bewegliche Anlagevermögen wird in einem
Anlageverzeichnis geführt.
Das Vorratsvermögen ist in einer Liste
aufgeführt.
Eine mengenmäßige und
wertmäßige Prüfung wurde nicht vorgenommen.
Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten
nachgewiesen. Die Geldbestände sind aus dem Kassenbuch
ersichtlich.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
genau aufgezeichnet.
Die Schulden sind in Saldenlisten bzw. durch
Bestätigungen der Banken nachgewiesen.
II.
Bewertungsgrundsätze
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
übernommen werden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorherigen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen (
Going-concern-Prinzip ).
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Bilanzstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ist durch eine Anlagenkartei
sowie durch andere geeignete Unterlagen nachgewiesen. Die
Bewertung erfolgt grundsätzlich zu den Werten, wie sie
in der Abschlussbilanz zum 31. Dezember 2015 festgehalten
sind, abzüglich angemessener Abschreibungen. Die
Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist
beigefügt.
Vorräte
Die Vorräte werden zum Bilanzstichtag
körperlich aufgenommen und in einer Inventurliste
erfasst. Die Bewertung erfolgt zu den individuellen
Anschaffungs- und Herstellungskosten oder den niedrigeren
Werten am Bilanzstichtag.
Eine wertmäßige Prüfung wurde nicht
vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Der Bestand ist durch Saldenlisten nachgewiesen. Die
Forderungen werden grundsätzlich zum Nennwert
abzüglich Einzelwertberichtigungen für
zweifelhafte Forderungen angesetzt. Für das allgemeine
Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung von 1% der
nicht einzelwert-berichtigten Forderungen gebildet.
Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei
Kreditinstituten
Der Bestand ist durch Saldenlisten,
Kassenaufnahmeprotokolle, Saldenbestätigungen der
Banken, Kontoauszüge und andere geeignete Unterlagen
nachgewiesen. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie
werden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Laufzeit
beträgt weniger als 12 Monate, so dass eine Abzinsung
entfällt.
Übrige Vermögensgegenstände und
Schulden
Die übrigen Vermögensgegenstände und
Schulden sind durch geeignete Unterlagen nachgewiesen. Die
Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag
nach § 253 (1) 21. Halbsatz HGB angesetzt.
III.
Gliederung
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften
der §§ 266 und 275 HGB.
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden.
Die in § 266 (2) + (3) HGB bezeichneten Posten
sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren ermittelt worden.
Die in § 275 (2) HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
IV.
Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Buchführung wurde durch unser Büro auf
Grund der uns übergebenen, nicht vorkontierten
Buchungsbelege erstellt.
Die Auswertung erfolgte im DATEV-Rechenzentrum.
Die Grundlage für die Kontierung und die
Auswertung erfolgte nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03.
V.
Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit
des DATEV-Programmes
Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des
DATEV-Pogramms Kanzlei-Rechnungswesen pro erstellt.
Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Programms
Kanzlei-Rechnungswesen pro wurde zuletzt durch die
Produktprüfung der ERNST & YOUNG GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München, am
20.02.2015 bestätigt.
Eine sachgemäße Anwendung des
geprüften Systems lag vor.
VI.
Beschäftigtenzahl
Im Durchschnitt waren 1 Arbeitnehmer und 1
Geschäftsführer beschäftigt.
VII.
Organe
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Dirk Kunigk, Dortmund.
VIII.
Ergebnisverwendung
Der Jahresverlust von EUR 9.101,72 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Dortmund, den 27.12 2016
Gezeichnet: Dirk Kunigk
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2016 festgestellt.
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