RiskQuant
GmbH
Hofheim am
Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3,00 |
3,00 |
| I.
Sachanlagen |
3,00 |
3,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.271,30 |
6.647,74 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.336,77 |
4.488,30 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.934,53 |
2.159,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
43,29 |
43,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.317,59 |
6.694,03 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.449,07 |
4.718,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
20.281,81 |
21.185,53 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.269,12 |
-903,72 |
| B.
Rückstellungen |
2.370,85 |
1.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
497,67 |
575,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
497,67 |
575,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.317,59 |
6.694,03 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
sowie den neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) werden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs.
1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Für die Bilanz wurde das gesetzliche
Gliederungsschema des § 266 HGB verwendet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden, wurde
der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung gewählt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Der Jahresabschluss 2010 enthält einzelne
Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht
vergleichbar sind. Die folgende Aufstellung zeigt die
betreffenden Posten:
| • |
Rückstellung für
Aufbewahrungspflicht
|
Die Abweichung resultiert aus der unterschiedlichen
Bewertung aufgrund des Bilanzmoderniesierungsgesetzes.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
einschl. steuerrechtlicher Maßnahmen
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften nach § 288 HGB in
Anspruch.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Position der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Forderungen
Die Forderungen in Höhe von € 0,00
sind innerhalb von mehr als einem Jahr fällig.
Sämtliche restliche Forderungen sind innerhalb
eines Jahres fällig. Sie wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
€ 25.000,00 und ist voll eingezahlt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren bestehen nicht.
Aufgrund der Abweichung zwischen Handelsbilanz und
Steuerbilanz wurden
passive latente Steuern von € 0,00
berechnet.
IV. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Dr. Franz-Willi Overbeck
geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt (§ 285
Satz 1 Nr. 10 HGB).
Hofheim, den 15. Dezember 2011
Der Geschäftsführer
Herr Dr. Franz-Willi Overbeck
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2011 festgestellt.
|