BOMA
Ersatzteil- und Werkzeughandel GmbH
Grevenbroich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.127,50 |
45.862,85 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
14.127,50 |
45.862,35 |
| B.
Umlaufvermögen |
874.510,96 |
1.058.082,86 |
| I.
Vorräte |
16.245,82 |
281.948,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
67.545,43 |
103.336,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
790.719,71 |
672.798,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
588,96 |
2.906,74 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
206.388,45 |
125.045,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.095.615,87 |
1.231.897,85 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
176.174,59 |
21.438,13 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
81.343,05 |
154.736,46 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
206.388,45 |
125.045,40 |
| B.
Rückstellungen |
788.441,94 |
773.796,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
307.173,93 |
458.101,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
96.151,99 |
109.596,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
211.021,94 |
348.504,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.095.615,87 |
1.231.897,85 |
Anhang
1.
Angaben zur Identifikation (§ 264 Absatz 1a
HGB)
Der vorliegende Jahresabschluss 2018 betrifft die im
Handesregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter
der Registernummer B 7463 eingetragene Firma BOMA
Ersatzteil- und Werkzeughandel GmbH mit Sitz in
Grevenbroich.
2.
Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn-
und
Verlustrechnung
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2018 wurde entsprechend den Vorschriften des Dritten Buches
des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.
Die ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
wurden beachtet.
Von der Möglichkeit der
größenabhängigen Erleichterungen sowie der
Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang anstatt in
der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu
erfüllen, wurde in der Regel Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB)
aufgestellt.
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen
Posten des
Jahresabschlusses (§ 284 Absatz 2 Nr. 1
HGB)
Die Bewertung ist unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens (going-concern-Prinzip)
durchgeführt worden.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt.
Die Abschreibung des Sachanlagevermögens wird
nach der linearen Abschreibung entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens dauerhaft unter dem Wert liegt, der
ihnen am Schlussstichtag beizumessen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00
gemäß § 6 Absatz 2 EStG in voller Höhe
sofort abgeschrieben.
Von der Regelung des § 6 Absatz 2 a EStG
(Sammelposten) wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Auf die Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren wird verzichtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken
durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen werden nach der
Project Unit Credit Method (PUC-Methode) ermittelt. Die
versicherungsmathematische Bewertung erfolgt unter
Verwendung der "Heubeck'schen Richttafeln 2018G". Der
Rechnungszinsfuß, der sich aus einer pauschal
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt,
beträgt 3,21 %, die Gehalts- und Rentendynamik wird
mit 0 % berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
4.
Währungsumrechnung
Fremdwährungsforderungen und
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
5.
Entwicklung des Anlagevermögens - (§ 268
Absatz 2 HGB)
Einzelheiten zur Entwicklung des Anlagevermögens
sind dem beigefügten Anlagenspiegel - Anlage 4 - zu
entnehmen.
6.
Fristigkeit gemäß § 268 Absatz 4 HGB
"Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände"
Art der Forderung
|
Restlaufzeit
|
|
unter 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
größer 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
36.983,45
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr:
|
12.564,90
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
30.561,98
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr:
|
90.771,44
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
67.545,43
|
0,00
|
0,00
|
Summe Vorjahr:
|
103.336,34
|
0,00
|
0,00
|
Die zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Forderungen
in einer Gesamthöhe von EUR 67.545,43 haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Der Bilanzposten "Sonstige
Vermögensgegenstände" enthält Steuer-
forderungen in Höhe von 19.780,00 (Vorjahr: EUR
33.121,42).
7.
Angaben zu Pensionsrückstellungen gem. § 253
Abs. 6 HGB
Aus der Abzinsung der Rückstellung für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7
Jahre ein Unterschiedsbetrag von EUR 60.948,00.
Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
8.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewähr-
leistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus
der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen
gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR
0,00.
9.
Finanzschulden und andere Verbindlichkeiten - § 285
Nr. 1 und Nr. 2 HGB
Die im Bilanzposten "Verbindlichkeiten"
aufgeführten Posten teilen sich in folgende
Fristigkeiten:
Art der Verbindlichkeit
|
Restlaufzeit
|
|
unter 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
größer 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
61.474,92
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr:
|
105.560,78
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
245.699,01
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr:
|
352.540,35
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
307.173,93
|
0,00
|
0,00
|
Summe Vorjahr:
|
458.101,13
|
0,00
|
0,00
|
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte
oder ähnliche Sicherheiten gesichert.
In den "Sonstigen Verbindlichkeiten" sind
Steuerverbindlichkeiten in Höhe von EUR 32.263,31
(Vorjahr EUR 2.371,10) enthalten.
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
bestanden zum Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: EUR 0,00).
10.
Pflichtangaben gemäß § 42 Absatz 3
GmbHG
Der Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten"
enthält Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter in Höhe von EUR 211.021,94.
11.
Ergebnisverwendung (§ 285 Nr. 34 HGB)
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 81.343,05
soll gemäß Auskunft der
Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
Ein entsprechender Gesellschafterbeschluss lag zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch nicht vor.
12.
Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
Im Geschäftsjahr 2018 waren in dem Unternehmen
durchschnittlich 6 Personen beschäftigt (Vorjahr: 6
Personen).
13.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans -
§ 285 Nr. 10 HGB
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Jürgen Mayer, Kaufmann
Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Grevenbroich, den 30. September
2019
Jürgen Mayer
sonstige Berichtsbestandteile
Grevenbroich, den 30. Sept. 2019
Jürgen Mayer
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.11.2019 festgestellt.
|