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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörn Bühler seit 19.2.2026 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
SAGER AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WIEGLA GmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014der WIEGLA GmbHGeschäftsverlauf und Lage A. Darstellung des Geschäftsverlaufes 2014 1. Entwicklung der Branche und Gesamtwirtschaft Die Bautätigkeit in Deutschland ist in 2014 im einstelligen Prozentbereich gewachsen, der Wohnungsbau etwas stärker als der Industrie- und Wirtschaftsbau. Nach wie vor besteht jedoch ein großes Überangebot im Mineralwollemarkt mit entsprechender Preiserosion. 2. Wiegla GmbH Die Wiegla GmbH hat ihre Gesamtleistung in 2014 bei leicht gestiegenen Durchschnittspreisen insgesamt um ca. 13 % gesteigert. B. Darstellung der Lage der Gesellschaft 1. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Gesellschaft ist es im dritten Jahr nach der Übernahme durch die SAGER AG noch nicht gelungen profitabel zu arbeiten. Inzwischen können die variablen Kosten vollständig gedeckt werden. Die Auslastung ist zwar gegenüber dem Vorjahr gestiegen, aber nach wie vor ungenügend. Aufgrund der hohen Fixkosten entstand daher ein leicht verminderter Verlust in Höhe von T€ 3.759 (Vorjahr: T€ 4.107). Seit der Übernahme der Gesellschaft durch die SAGER AG hat diese der Wiegla GmbH Finanzmittel in Höhe von T€ 19.686 gewährt. Davon wurden in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt T€ 11.000 zum Zwecke des Verlustausgleichs in die Kapitalrücklage eingestellt. Der verzinsliche Restbetrag beläuft sich zum Stichtag 31.12.2014 auf TEUR 8.686. Der Gesellschafter steht unverändert hinter dem Investitionskonzept und stellt durch einen schon in 2012 abgegebenen qualifizierten Rangrücktritt nach wie vor einen Risikopuffer in Höhe von T€ 2.000 zur Verfügung. 2. Produktion, Investition und Beschaffung In 2014 wurden TEUR 876 in das Anlagevermögen investiert, um die in der Vergangenheit versäumten Investitionen nachzuholen. Das bei der Übernahme geplante Investitionsprogramm von kumuliert TEUR 8.749 ist nun vollständig abgeschlossen. Die Beschaffungsfunktion wird unverändert durch die Muttergesellschaft ausgeübt. Dasselbe gilt für Servicefunktionen wie IT und Finanzbuchhaltung. 3. Personal Der durchschnittliche Personalbestand betrug in 2014 61 Mitarbeiter. C. Voraussichtliche Entwicklung Wir gehen für Deutschland von einer weiterhin gesunden Baukonjunktur aus. Allerdings wird es auch weiterhin ein Überangebot an Mineralwolleprodukten und einen entsprechenden Preisdruck auf dem Dämmstoffmarkt geben. Zinsen und Inflation werden auf niedrigem Niveau bleiben. Um die Rentabilität zu steigern, strebt die Gesellschaft die Erschließung von höherpreisigen Nischenmärkten, wie zum Beispiel die Produktion unausgehärteter Wolle, an. Ferner sollen zukünftig kundenspezifische Produkte in kleinen Losen hergestellt werden, die auf den großen Produktionslinien der Mitbewerber nicht profitabel hergestellt werden können. Mit dieser Strategie will sich die Gesellschaft dem ruinösen Preiskampf im Standardsegment entziehen. Durch die Erhöhung von Absatzpreisen und -mengen soll bereits in 2015 ein Großteil der fixen Kosten gedeckt werden. Die SAGER AG steht uneingeschränkt hinter diesem Konzept und hat daher gegenüber der WIEGLA GmbH eine sogenannte interne harte Patronatserklärung abgegeben, nach der sie sich gegenüber der WIEGLA GmbH bis auf weiteres, höchstens aber bis zum 30. Juni 2016, verpflichtet, diese durch Bereitstellung von Kapital bzw. Liquidität unverändert in der Lage zu halten, dass sie ihren Verbindlichkeiten jederzeit fristgemäß und vollumfänglich nachkommen kann.
Wiesbaden, den 18. März 2015 Geschäftsführung Willi Roll Marc Lüdi BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses Die WIEGLA GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB, weil aufgrund des Erwerbs des Geschäftsbetriebes in Wiesbaden durch die in den Vorjahren weitgehend inaktive Gesellschaft im Januar 2012, eine wirtschaftliche Neugründung vorliegt und die Rechtsfolgen einer Überschreitung der Größenmerkmale schon am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung vorliegen (§ 267 Abs. 4 Satz 2 HGB). Damit ist die Gesellschaft gemäß § 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes. Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Damit sind die Wertansätze mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den fertigungsbedingten Werteverzehr des Anlagevermögens. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die fertigen Erzeugnisse werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert. Langfristige unverzinsliche Forderungen sind auf den Barwert abgezinst. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Abschläge wegen erkennbarer Ausfallrisiken berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen werden nach dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung zu erwartender Kosten- und Preissteigerungen, angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ggf. mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) Sofern der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen, sind diese zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als 1 Jahr wird ggf. das Niederstwertprinzip beachtet. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Darstellung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem nachfolgenden Anlagenspiegel zu entnehmen: ANLAGEVERMÖGEN
2. Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. 3. Erläuterung der unter dem Posten sonstige Rückstellungen nicht gesondert ausgewiesenen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12 HGB) Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten und Gewährleistungsansprüche, sowie sonstige im Rahmen der Periodenabgrenzung übliche Abgrenzungen. 4. Postenbezogene Aufgliederung des Gesamtbetrags der bilanzierten Verbindlichkeiten nach Fristigkeiten (§§ 268 Abs. 5 Satz 1, 285 Nr. 1 a und 2 HGB )
5. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285 Nr. 1b HGB) Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. 6. Nach dem Abschlussstichtag entstehende Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB) In den Verbindlichkeiten sind keine größeren Beträge enthalten, die erst nach dem Stichtag entstanden sind. 7. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB) Es bestehen keine Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten. 8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 a HGB) Aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in folgender Höhe:
Das Bestellobligo liegt im üblichen Rahmen. 9. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4 HGB) Die Umsatzerlöse der Gesellschaft betreffen hauptsächlich Glaswolle-Produkte, die zu 78 % im Inland und zu 22 % im Ausland erzielt werden. 10. Erträge und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB) In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Beträge in Höhe von € 55.808,01 enthalten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind. 11. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung (§ 277 Abs. 5 Satz 1 HGB) In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind keine Erträge oder Aufwendungen aus Abzinsungen enthalten. IV. Sonstige Angaben 1. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane (§§ 285 Nr. 10, 285 Nr. 9 a-c HGB) Zu Geschäftsführern bestellt sind und waren: - Kaufmann Willi Roll, Altenberge - Marc Lüdi, Schartenfeldstraße 29a, Baden, Schweiz ab 1.4.2014 - Betriebsökonom (FH) Stefan Schwammberger, Schöftland, Schweiz bis 31.3.2014 - Dr. Ing. Thomas Tenzler, Untermeitingen bis 31.1.2014 Kredite zugunsten der Geschäftsführer wurden nicht gewährt. Es wurden keine Vorschüsse gewährt. Zugunsten der Geschäftsführer wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen. 2. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG (Forderungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, § 42 Abs. 3 GmbHG) Folgende Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind zum Bilanzstichtag zu verzeichnen: Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 € Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.702.463,97 € Die SAGER AG hat auf das der Wiegla GmbH gewährte Darlehen einen qualifizierten Rangrücktritt von maximal 2,0 Mio. € erklärt. 3. Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 61, davon 16 Angestellte und 45 gewerbliche Mitarbeiter. 4. Konzernzugehörigkeit (§ 285 Nr. 14 HGB) Die Alleingesellschafterin der WIEGLA GmbH, SAGER AG, Dürrenäsch, Schweiz, stellt einen Konzernabschluss auf, in den der Abschluss der WIEGLA GmbH einbezogen wird. 5. Ergebnisverwendungsvorschlag (§ 325 Abs. 1 HGB) Der Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Wiesbaden, den 18. März 2015 Geschäftsführung Willi Roll Marc Lüdi BestätigungsvermerkWiedergabe des Bestätigungsvermerks Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss und nicht auf den hier unter Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen veröffentlichten Jahresabschluss. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Wiegla GmbH, Wiesbaden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht der Gesellschaft abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Coesfeld, den 18. März 2015 EuReWi
Euregio Revision GmbH
H. Schwaaf, Wirtschaftsprüfer G. Schulze Entrup, Wirtschaftsprüfer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.3.2015. |
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