Futuretrans
Transport GmbH
Döbeln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
309.687,00 |
293.003,00 |
| I.
Sachanlagen |
309.687,00 |
293.003,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
110.513,26 |
106.890,18 |
| I.
Vorräte |
5.222,17 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
98.854,34 |
80.005,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.436,75 |
26.884,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.607,82 |
25.066,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
440.808,08 |
424.959,37 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.435,16 |
35.174,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
8.020,06 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
2.154,86 |
| IV.
Bilanzgewinn |
10.435,16 |
0,00 |
| davon
Gewinnvortrag |
10.174,92 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
12.563,33 |
14.699,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
392.809,59 |
375.084,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
90.359,55 |
156.179,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
440.808,08 |
424.959,37 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
B. Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die dem Abschluss zu Grunde liegende Buchführung
entspricht den GoBD.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden
von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer
Datenverarbeitung erfasst und über das Programm
Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit
Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben
einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird
ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den
Anschaffungspreis sowie alle Verkehrszahlen, insbesondere
die Abschreibungen geführt.
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wird ebenfalls
mit elektronischer Datenverarbeitung geführt.
Die Organisation der Buchhaltung, das interne
Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen
ermöglichen die vollständige, zeitgerechte und
geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung
haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen
erfahren.
Die Buchführung entspricht nach meinen
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2019 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2018.
C. Angaben zu Bilanzierung- und Bewertungsgrundlagen
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte
unter Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften.
Vorliegende Bilanz wurde auf der Grundlage der
Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG
erstellt.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit
zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Ein grundlegender
Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern am Bilanzstichtag ein
niedrigerer Wert vorlag wurde dieser angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
D. Angaben zur Bilanz
Angaben zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 90.359,55
€.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
302.450,04 €.
sonstige Berichtsbestandteile
Sven Wille
gesetzlicher Vertreter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2020 festgestellt.
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