Massivbau
A. Arzer GmbH
Schotten
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
175.017,00 |
162.161,00 |
| I.
Sachanlagen |
175.017,00 |
162.161,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
625.838,06 |
284.624,76 |
| I.
Vorräte |
185.416,37 |
139.333,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
425.421,69 |
130.291,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.000,00 |
15.000,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.373,38 |
2.911,22 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
7.237,59 |
31.611,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
813.466,03 |
481.308,19 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
32.237,59 |
56.611,21 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
806.816,03 |
479.308,19 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.150,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
813.466,03 |
481.308,19 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Massivbau Alexander Arzer
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB,
für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
GmbH.
Angaben zur Bilanzierung einschließlich
steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Massivbau A. Arzer GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis ab einem Wert von Euro 401,01 € wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt. Die Pensionsrückstellungen betragen
Euro 0,00 .
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Gewerbesteuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückstellungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und der
G.u.V.
Bilanz
Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde
gemäß § 240 Abs. 4 HGB das
Durchschnittsverfahren angewandt. Zwischen den Werten
dieses Verfahrens und den auf der Grundlage von
Marktpreisen festgelegten Werten ergaben sich wesentliche
Unterschiede, die an dieser Stelle angegeben werden.
Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurden
gemäß § 256 HGB Verbrauchsfolgeverfahren
angewandt. Zwischen den im Einzelfall angewandten Verfahren
und den auf der Grundlage von Marktpreisen festgelegten
Werten ergaben sich wesentliche Unterschiede, die an dieser
Stelle angegeben werden.
Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährung
in
Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber lag, ist dieser angesetzt.
Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die
Herstellungskosten
Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen
für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des
Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand
betrifft nur die Dauer der Herstellung.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern
Der Saldo des Verrechnungskontos beläuft sich
zum 31.12.2006 auf € .607,46
Gewinn- und Verlustrechnung
In den Abschreibungen sind € € 0,00
Abschreibungen nach den steuerrechtlichen Vorschriften
enthalten.
Durch die allein nach steuerrechtlichen Vorschriften
durchgeführten Maßnahmen und der daraus
resultierenden Beeinflussung des Steueraufwands liegt das
ausgewiesene Jahresergebnis unverändert zu dem Betrag,
der sonst auszuweisen wäre.
Sonstige Pflichtangaben
Angabe der an Mitglieder der Geschäftsführung
gewährten Vorschüsse und Kredite
Zum Bilanzstichtag bestand eine Forderung
gegenüber dem Geschäftsführer in Höhe
von € 0,00
Name des Geschäftsführers
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Alexander
Arzer geführt.
Schotten, den 21.12.2007
Alexander Arzer
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