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CS GmbH
Gummersbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.194,00 |
17.292,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15.131,00 |
16.815,00 |
| II.
Sachanlagen |
63,00 |
477,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.957,02 |
13.406,77 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.459,76 |
6.435,08 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.497,26 |
6.971,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
81,73 |
| Summe
Aktiva |
22.151,02 |
30.780,50 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.147,72 |
17.027,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.972,15 |
-32.246,05 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.880,13 |
40.218,20 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.003,30 |
11.752,65 |
| Summe
Passiva |
22.151,02 |
30.780,50 |
Anhang
und sonstige Pflichten (§§ 284 - 288 HGB)
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die handelsrechtlichen Vorschriften des
Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
werdenberücksichtigt.
Die einzelnen Bilanzposten werden wie folgt
bilanziert und bewertet:
Aktivseite
Originäre immaterielle Wirtschaftsgüter
(einschließlich Firmenwert) werden nicht aktiviert.
Derivative immaterielle Wirtschaftsgüter werden
mit den Anschaffungskosten bilanziert und
planmäßig abgeschrieben
(außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen
bei dauerhafter Wertminderung).
Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten /
Herstellungskosten bilanziert und planmäßig
abgeschrieben (außerplanmäßige
Abschreibungen erfolgen bei dauerhafter Wertminderung).
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bewertet (außerplanmäßige Abschreibungen
erfolgen bei dauerhafter Wertminderung).
Vorräte werden mit den Anschaffungskosten /
Herstellungskosten bilanziert. Bei den Herstellungskosten
werden neben den Einzelkosten auch die variablen
Gemeinkosten berücksichtigt (Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie produktionsbezogene
Abschreibungen; vgl. § 255 Abs. 2 HGB). Eine
eventuelle Bewertungsvereinfachung erfolgt nur im Rahmen
der Durchschnittsbewertung oder des
lifo-Verbrauchsfolgeverfahrens ("last-in-first-out").
Die
Forderungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Die
Risiken im Forderungsbestand werden durch
Einzelwertberichtigungen und eine Pauschalwertberichtung
berücksichtigt.
Disagio
und
ähnliche
Abgrenzungsposten werden mit dem Differenzbetrag
zwischen Auszahlung und Erfüllungsbetrag bewertet und
entweder linear oder nach der Zinsstaffelmethode
aufgelöst.
Aktive latente Steuern werden gemäß
§ 274a Nr. 5 HGB nicht bilanziert.
Passivseite
Rückstellungen für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften, Rückstellungen für
Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, wenn
künftig Einnahmen oder Gewinne entstehen,
Rückstellungen für Aufwendungen, die zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines
zukünftigen Wirtschaftsgutes gehören, und
Rückstellungen wegen der Verletzung fremder Patent-,
Urheber- oder ähnlicher Schutzrechte werden nach
kaufmännischer Beurteilung sowie der
Berücksichtigung einer marktüblichen Abzinsung
und zukünftiger Kosten- und Preisentwicklungen
gebildet.
Pensionsrückstellungen werden mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet (ermittelt durch
das Anwartschaftsbarwertverfahen).
Rückstellungen für passive latente Steuern
werden gem. § 274a Nr. 5 HGB nicht bilanziert.
Rücklagen gem. § 6 b EStG sowie
Rücklagen für Ersatzbeschaffung werden nicht
passiviert.
Verbindlichkeiten werden mir ihrem Nennwert
bilanziert.
Geschäftsführung und
Vertretung: Herr Eric Bartels (verstorben)
Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ab 29.03.2020 Frau Paola Bartels als
Rechtsnachfolgerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2020
festgestellt.
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