ROTARY
POWER Vertriebsgesellschaft mbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2019 bis zum 30.04.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2020
EUR |
30.4.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.482,00 |
4.350,00 |
| I.
Sachanlagen |
43.482,00 |
4.350,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.132.018,54 |
2.304.425,31 |
| I.
Vorräte |
897.207,48 |
1.224.734,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.038.771,00 |
852.135,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
196.040,06 |
227.554,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.921,99 |
9.751,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.201.422,53 |
2.318.526,68 |
Passiva
|
|
30.4.2020
EUR |
30.4.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.759.278,19 |
1.448.607,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
76.693,78 |
76.693,78 |
| II.
Kapitalrücklage |
51.129,19 |
51.129,19 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.320.784,07 |
1.015.026,12 |
| IV.
Jahresüberschuss |
310.671,15 |
305.757,95 |
| B.
Rückstellungen |
82.019,80 |
107.628,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
360.124,54 |
762.290,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
360.124,54 |
762.290,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.201.422,53 |
2.318.526,68 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2020
I. Allgemeine Erläuterungen
Die ROTARY POWER Vertriebsgesellschaft mbH
(nachstehend als "Gesellschaft" bezeichnet) ist zum
Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 264, 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.05.2019 und
endet am 30.04.2020.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden
Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
anzubringen sind, teilweise im Anhang aufgeführt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Die Nutzungsdauer der
Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt
zwischen 3 und 14 Jahren.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
geringwertigen abnutzbaren beweglichen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens,
die selbständig nutzbar sind, werden im
Geschäftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder
Einlage in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne
Wirtschaftsgut EUR 800 nicht übersteigen.
Die
Vorräte sind zu Herstellungskosten und unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch
angemessene Wertabschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Realisierung mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen
Ausfallrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung auf die
nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden jeweils zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind so bemessen, dass die
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in
Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige (Sachleistungs- und)
Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Alle
Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr und bedürfen daher keiner Abzinsung nach
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Sämtliche
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines
Jahres fällig.
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen
in voller Höhe sonstige
Vermögensgegenstände.
Das im Handelsregister eingetragene und voll
eingezahlte
gezeichnete Kapital beträgt DM 150.000,00;
ausgewiesen wird der in Euro umgerechnete Betrag von EUR
76.693,78.
Die
sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR
61.562,00 bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen
für die Erstellung des Jahresabschlusses und der
Steuererklärungen sowie aus Rückstellungen
für ausstehende Rechnungen.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe
von EUR 109.012,25 (Vorjahr: EUR 498.591,83)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter/in.
IV. Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 9
Mitarbeiter (Vorjahr: 9) beschäftigt.
Konzernverhältnisse
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird
gemäß §§ 290 ff. HGB in den
Konzernabschluss der British Engines Ltd., mit Sitz in
Newcastle Upon Tyne/Großbritannien, die den
Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von
Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der
British Engines Ltd. ist am Sitz der Gesellschaft
erhältlich und wird in Newcastle Upon Tyne,
Großbritannien, veröffentlicht.
Aachen, den 18.01.2022
gez.: Jörg Hansen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.02.2022 festgestellt.
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