IDC
GmbH
Zimmern
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
66.305,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.046,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.259,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
66.305,76 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
64.105,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
110.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
45.894,24 |
| B.
Rückstellungen |
2.200,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
66.305,76 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der IDC GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben die das
Umsatzkostenverfahren betreffen entfallen daher.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
Mitzugehörigkeitsvermerke
Sachverhalte welche im Gliederungsschema mehreren
Bilanzposten zugeordnet werden können sind nicht
vorhanden.
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluß enthält keine Posten,
deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
sind.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der IDC GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend wurden
steuerliche Vorschriften beachtet um, soweit möglich,
eine handels- und steuerrechtliche Einheitsbilanz
aufzustellen.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Steuerliche Abschreibungswahlrechte wurden ausgeübt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens-
gegenstände und entsprechend den steuerlichen
Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Sofern der Jahresabschluss auf fremde Währung
lautende Sachverhalte enhält die in Euro umgerechnet
werden mussten, wurden folgende Grundsätze angewandt:
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber lag, ist dieser angesetzt.
Bei Deckung durch Termingeschäfte war
darüber hinaus der Terminkurs maßgebend.
Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die
Herstellungskosten
Das Wahlrecht gemäß § 255 Abs. 3 HGB
zur Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital wurde
nicht ausgeübt.
Unterlassene Zuschreibungen
Aufgrund des steuerlichen Wertaufholungsgebotes des
§ 7 Abs. 1 S. 7 EStG werden
außerplanmäßige Abschreibungen
grundsätzlich rückgängig gemacht sofern der
Grund für sie in einem späteren Wirtschaftsjahr
entfällt. Das Wahlrecht nach § 280 Abs. 2 HGB
wird nicht ausgeübt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Geschäftsjahresabschreibung
Im Geschäftsjahr wurden keine Abschreibungen
vorgenommen
Aktive latente Steuern
Von der Möglichkeit einen Aktivposten für
latente Steuererträge zu bilden wurde kein Gebrauch
gemacht.
Sonderposten mit Rücklageanteil
Sonderposten mit Rücklageanteil waren im
Geschäftsjahr keine vorhanden.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren waren keine vorhanden
Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind
Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind, waren keine vorhanden.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine weiteren
Haftungsverhältnisse vorhanden.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung vom 11. Dezember
2007 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführerin: Minmin Kuhn
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine
Rechte und Pflichten.
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
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