Lvov Electronics GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Pavel Lvov seit 23.3.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lvov Electronics GmbHHerbornJahresabschluss zum 31.12.2006BILANZ
ANHANG
Anwendung des Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben.
Zugänge bis zu einem Wert von EUR 410,-- sind gemäß § 6 (2) EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben worden.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert, bzw. einem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr von TEUR 1,5.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.
Die Position Verbindlichkeiten enthält Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern von TEUR 36.
Die Position Verbindlichkeiten enthält Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren von TEUR 0.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei
Herrn Pavel Lvov, Dolgorukowskaja ul 29, kw 17, Moskau/Rußland
und
Frau Marina Hofmann, Dollenbergstraße 4, 35745 Herborn.
Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Herborn, im Mai 2008
Pavel Lvov / Marina Hofmann |
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