CS Photolabor
GmbH
Kronach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
3.789,69 |
3.400,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.027,88 |
3.208,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
761,81 |
191,82 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
39.595,73 |
46.304,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
43.385,42 |
49.704,81 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
61.355,03 |
61.355,03 |
| II.
Verlustvortrag |
100.950,76 |
107.659,78 |
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
0,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
39.595,73 |
46.304,75 |
| B.
Rückstellungen |
250,00 |
250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
43.135,42 |
49.454,81 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.044,70 |
5.650,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
43.385,42 |
49.704,81 |
Anhang zum 31. Dezember 2011
CS Photolabor GmbH
Fotofachlabor
Schwedenstr. 11
96317 Kronach
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Vermögensgegenstände 03
Verbindlichkeiten
Steuern von Einkommen und Ertrag
Ergebnisverwendung
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder
derUnternehmensorgane
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH 05
Unterschrift der Geschäftsführung 05
Angaben zur Bilanzierung und Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses sind die
handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des HGB.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Dabei waren folgende Grundsätze und Methoden zu
beachten:
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Sofortabzug gem. § 6 Abs. 2 EStG für
geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis 150 € erfolgt auch in der Handelsbilanz. Die
Poolbildung und -abschreibung gem. § 6 Abs. 2a EStG
für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
über 150 € bis 1.000 € führt im
Berichtsjahr zu keiner Überbewertung der so bilanzierten
Vermögensgegenstände, da der sog. Sammelposten
insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist und die
tatsächliche Nutzungsdauer der darin enthaltenen
einzelnen Gegenstände im Schnitt so gut wie nicht von
der gleichmäßigen steuerlichen Abschreibungsdauer
des Sammelpostens abweicht. Deshalb kann dieses Poolverfahren
aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz
angewendet werden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Höhe
der Rückstellung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Vermögensgegenstände
Im Posten sonstige Vermögensgegenstände sind
größere Beträge enthalten, die erst nach dem
Bilanzstichtag rechtlich entstehen.
Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach
dem Bilanzstichtag zu Einnahmen werden, aber zum Zwecke der
periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag
als Ertrag erfaßt wurden.
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind in branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalt
gesichert.
In den Verbindlichkeiten sind größere
Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag
rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge,
die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen,
aber zum Zwecke der periodengerechten Gewinnermittlung
bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfaßt wurden.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag ergeben sich fast
ausschließlich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Frau Cornelia Olgemöller, wohnhaft in 96317
Kronach, Schwedenstr. 11
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
|
Sachverhalte
|
Betrag
|
| Forderungen |
0,00 € |
| Verbindlichkeiten |
39.090,72 € |
Unterschrift der Geschäftsführung nach §
245 HGB
Kronach, 30.11.2012
Cornelia Olgemöller
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2012 festgestellt.
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