ergologika
Computer GmbH
Altdorf bei
Nbg.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.521,38 |
5.384,54 |
| I.
Sachanlagen |
6.521,38 |
5.384,54 |
| B.
Umlaufvermögen |
96.412,11 |
93.844,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
51.458,45 |
56.657,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
19.500,00 |
19.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
44.953,66 |
37.187,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
369,93 |
369,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
103.303,42 |
99.598,70 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
92.243,37 |
91.943,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
66.678,78 |
66.379,19 |
| davon
Gewinnvortrag |
66.379,19 |
61.944,38 |
| B.
Rückstellungen |
5.030,40 |
2.962,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.029,65 |
4.692,92 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.029,65 |
4.692,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
103.303,42 |
99.598,70 |
Anhang
der Firma
ergologika Computer GmbH
90518 Altdorf
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresüberschuss wurde nach § 4 Abs. 1
(iVm § 5) EStG durch Betriebsvermögensvergleich
unter Beachtung handels- und steuerrechtlicher
Buchführungsvorschriften nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (§§
238 ff. HGB, §§ 140 ff. AO) und der
Vorschriften gem. § 264a-§264c HGB ermittelt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S.2 EGHGB nicht
angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 285 Abs. 4 HGB und § 288
Abs. 2 HGB wurden in Anspruch genommen.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (handels- und
steuerrechtliche Buchführungs-vorschriften).
- Im Steuerbüro unter Einsatz von der Software
DATEV
Abweichende Handelsbilanzen wurden nicht erstellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses enthält
gegenüber der Gliederung nach HGB die folgenden
Besonderheiten:
| • |
Die nach § 275 Abs. 2 HGB
bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
vorgeschriebene Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde um die
Zwischenergebnispositionen Gesamtleistung und
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit erweitert
|
| • |
Die Bilanz wurde gem. § 268
Abs. 1 HGB unter der vollständigen /teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
|
Abweichende Gliederung des Jahresabschlusses zum
Vorjahr wurde grundsätzlich nicht vorgenommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet. Es waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
| • |
Das abnutzbare
Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßig-nutzungsbedingte Abschreibungen,
angesetzt
|
| • |
Bei der Bemessung der
Abschreibungssätze ist grundsätzlich die in
den amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt.
|
| • |
Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt stets,
sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen
führt.
|
| • |
Bei Zugängen beweglicher
Anlagegüter wurde die AfA zeitanteilig für
volle Monate berechnet.
|
| • |
Die geringwertigen
Wirtschaftsgüter i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG
mit Anschaffungskosten von 150 € - 1.000 €
wurden als Sammelpool aktiviert und auf die
gesetzliche Nutzungsdauer von 5 Jahre verteilt.
|
| • |
Finanzanlagen wurden mit dem
Nennwert bzw. mit den historischen Anschaffungskosten
angesetzt. Soweit hier niedrigere Teilwerte am
Bilanzstichtag ersichtlich waren, wurden diese
angesetzt.
|
| • |
Die Forderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag
angesetzt.
|
| • |
Saldoanerkenntnisse der
Außenstände wurden im Rahmen der
Erstellung des Jahresabschlusses nicht eingeholt.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen, die übrigen
Rückstellungsbeträge nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
|
| • |
Saldobestätigungen haben
nicht vorgelegen.
|
| • |
Grundsätzliche
Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der
Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht
vorgenommen worden.
|
II. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Abschreibungen auf Anlagevermögen wurden
im Berichtszeitraum in Höhe von 1.818,51 €
vorgenommen
Forderungen gegen Gesellschafter haben am
Abschlusszeitpunkt in Höhe von 276,10 €
bestanden:
Eigenkapital:
Das Stammkapital beträgt 25,8 T€
Die Bilanz wurde unter vollständiger
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Sonstige Rückstellungen:
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
T€
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Verb. gg.
Kreditinstituten
|
|
|
|
|
Verb. aus Lieferungen
und Leist.
|
|
|
|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
6,0
|
6,0
|
|
|
|
6,0
|
6,0
|
|
|
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten befinden sich
aus Steuern 5,4 T€, aus Sozialabgaben 0,0 T€ und
gegen Gesellschafter 0,0 T€.
Besondere Sicherungsrechte bestanden nicht.
Datum der Feststellung: 28.09.2011
III. Sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres wurde die
alleinige Geschäftsführung von Herrn Bruno
Hübner wahrgenommen.
Es waren im Unternehmen durchschnittlich 2 Personen
beschäftigt - davon 2 Angestellte - (im Vorjahr gesamt
2).
Altdorf, im September 2011
Bruno Hübner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.09.2011 festgestellt.
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