KRIEGER IMMOBILIEN GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ihor Lytvynov seit 27.9.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Avice GmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz
Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Zur Geschäftsführung ist Herr Ihor Lytvynov bestellt worden, er vertritt die Gesellschaft stets allein und ist von den Beschränkungen §181 BGB befreit. II. GRUNDSÄTZE ZUR BILANZIERUNG Der vorliegende Jahresabschluss der Fa. Avice GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kleinstkapitalgesellschaften aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde auf Grund der Neugründung erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Soweit Wahlrechte für Abgaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der § 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und Schuldpostens sowie die Aufwendungen und Erträge sind in den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet. Von den Erleichterungen des § 288 BGB wurde Gebrauch gemacht. Vorgänge von besonderer Bedeutung ./. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung der Vermögen- und Schuldposten entspricht den Vorschriften der §252 bis 256a HGB. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich Im Einzelnen nachfolgenden Grundsätzen: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, soweit den Finanzanlagen ein niedrigerer Wert beizulegen ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeitentsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. SONSTIGE PFLlCHTANGABEN: HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S. v. § 285 Nr. 3a HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Wiesbaden, 25.11.2022
gez. Ihor Lytvynov sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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