Huntmann
GmbH
Lotte
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.000,00 |
22.000,00 |
| I.
Finanzanlagen |
22.000,00 |
22.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.872,73 |
7.432,70 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.099,20 |
6.948,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
773,53 |
484,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.872,73 |
29.432,70 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.187,27 |
26.134,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.187,27 |
1.134,11 |
| B.
Rückstellungen |
1.509,00 |
1.640,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
176,46 |
1.658,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.872,73 |
29.432,70 |
Anhang
A N H A N G für das Geschäftsjahr 2010
Grundlagen und Methoden
Allgemeine Jahresabschlussgrundlagen
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010 wurde unter Anwendung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung auf
der Grundlage der durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB) unter
besonderer Berücksichtigung der Vorschriften für
die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung und
des Umfangs der Angaben im Jahresabschluss wurde Gebrauch
gemacht.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Eine
Wertanpassung aufgrund der erstmaligen Anwendung der
Vorschriften des BilMoG war nicht erforderlich, da die
Gesellschaft für sämtliche relevanten
Sachverhalte von den nach Art. 67 EGHGB möglichen
Beibehaltungswahlrechten Gebrauch gemacht hat.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde unter
Bezugnahme auf die Regelung des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB
verzichtet.
In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze und
Bewertungsmethoden aufgestellt worden.
In der Bilanz sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden enthalten,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten
der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite
verrechnet.
Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
geltenden gesetzlichen Vorschriften. Bei der Bewertung wird
von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Der Anlagenspiegel ist gemäß § 268
Abs. 2 HGB als Anlage zur Bilanz dargestellt.
Die
Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen sind im Rahmen des § 249
HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
gebildet worden. Die Auflösung der Rückstellungen
erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Von den Verbindlichkeiten haben EUR 176,46 (Vj. EUR
1.658,50) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonstige Pflichtangaben
Der Tätigkeitsbereich der Gesellschaft
beschränkte sich im Geschäftsjahr auf die
Geschäftsführung bei der Huntmann GmbH & Co.
KG, Lotte, sowie die Übernahme der persönlichen
Haftung als Komplementärin dieser Gesellschaft.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer, Herrn Jörg Huntmann, Lotte,
geführt.
Ibbenbüren, 01.12.2011
Nachrichtliche Angabe gemäß § 328
Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB:
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am
14.12.2011
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