SKA-3000 GmbHLiquidiert

52062 Aachen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 12527
Eingetragen
30.6.2004
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit Wasch-, Putz- und ReinigungsmittelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen, Körperpflegemitteln, Putz- und Reinigungsmitteln
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Reinigungs- und Aufräumarbeiten nach Hausfrauenart sowie die Durchführung von Inventuren und Sortiertätigkeiten in Kaufhäusern und Lagern, der Handel mit Tonträgern, die Durchführung von Werbemaßnahmen und die Führung eines Musikverlages sowie die Führung eines Bewachungsunternehmens und einer Detektei. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Sie kann andere Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Ali Soheili-Khansari
seit 30.6.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

SKA-3000 GmbH

Aachen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

Bericht über den Jahresabschluss zum 31.12.2006

Inhaltsverzeichnis

HAUPTBERICHT

Auftrag und Auftragsdurchführung

Rechtliche Verhältnisse

Steuerliche Verhältnisse

Bilanzanalyse

Entwicklung der Ertragslage

Kapitalflussrechnung

Bilanzkennzahlen

Definition der Bilanzkennzahlen

Buchführung

Jahresabschluss

Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des AGENDA Programms "FIBU"

ERLÄUTERUNGSBERICHT

Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Erläuterungen zu den Posten der Gewinn-und Verlustrechnung

ANHANG

Grundlagen und Methoden

Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden

Einzelerläuterungen

Angaben zur Bilanz

Angaben zur Gewinn-und Verlustrechnung

Sonstige Angaben

Bescheinigung

ANLAGEN

Bilanz zum 31.12.2006

Gewinn-und Verlustrechnung vom 01.01.2006 bis 31.12.2006

Anlagespiegel

Allgemeine Auftragsbedingungen

Vollständigkeitserklärung

HAUPTBERICHT

Auftrag und Auftragsdurchführung

Mein Büro ist beauftragt, den Jahresabschluss mit den entsprechenden Erläuterungen zu erstellen.

Für die Durchführung des Auftrags und meine Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht als Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften" maßgebend.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte im Rahmen des erteilten Auftrags.

Über Art, Umfang und Ergebnis der vorgenommenen Prüfungen unterrichtet dieser Bericht.

Auskünfte erteilte die Geschäftsführung.

Rechtliche Verhältnisse

Firma:

SKA 3000 GmbH

Rechtsform:

GmbH

Sitz:

52062 Aachen

Anschrift:

Promenadenstr. 7-952062Aachen

Gründung am:

01.08.2004

Eintragung ins Handelsregister:

Amtsgericht Aachen12527

Gegenstand des Unternehmens:

Bewachungsunternehmen

Geschäftsjahr:

01.01.2006bis 31.12.2006

Dauer der Gesellschaft:

auf unbestimmte Zeit

Stammkapital:

25.000 €

Gesellschafter:

Ali Soheili

Geschäftsführung:

Ali Soheili

Größenklasse:

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267Abs.1HGB, da keine der drei Größenmerkmale überschritten wurden.

Steuerliche Verhältnisse

Beim Finanzamt Aachen-Stadtwird das Unternehmen unter der Steuernummer 201/5990/3845 geführt.

Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 UStG.

Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1GewStG.

Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.

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Bilanzanalyse

AKTIVA

31.12.2006 31.12.2005 Veränderung
T(Euro) % T(Euro) % T(Euro) %
Sachanlagen 49,2 20,3 4,1 2,4 45,1 1.095,4
Forderungen 176,0 72,7 152,4 87,4 23,6 15,5
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16,8 7,0 17,9 10,2 -1,1 -5,7
242,0 100,0 174,4 100,0 67,6 38,7

PASSIVA

31.12.2006 31.12.2005 Veränderung
T(Euro) % T(Euro) % T(Euro) %
buchmäßiges Eigenkapital 75,0 31,0 45,7 26,2 29,3 64,0
Sonderposten mit 0,0 0,0 34,4 19,7 -34,4 -100,0
Rücklagenanteil
Rückstellungen 43,5 18,0 21,4 12,3 22,1 103,1
Verbindlichkeiten 123,5 51,0 72,9 41,8 50,6 69,5
242,0 100,0 174,4 100,0 67,6 38,7

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Entwicklung der Ertragslage

31.12.2006 31.12.2005
T(Euro) % T(Euro) %
Umsatzerlöse 860,3 100,0 682,5 100,0
Gesamtleistung 860,3 100,0 682,5 100,0
Sonstige betriebliche Erträge 43,7 5,0 1,1 0,1
Rohergebnis 904,0 105,0 683,6 100,1
Personalaufwand 447,8 52,0 219,2 32,1
Abschreibungen 10,9 1,2 1,3 0,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen 400,4 46,5 458,6 67,1
Betriebsergebnis 44,8 5,2 4,4 0,6
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2,3 0,2 1,6 0,2
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 47,2 5,4 6,1 0,9
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 17,4 2,0 2,4 0,3
Sonstige Steuern 0,4 0,0 0,0 0,0
Jahresüberschuss 29,2 3,4 3,6 0,5
Veränderung
T(Euro) %
Umsatzerlöse 177,8 26,0
Gesamtleistung 177,8 26,0
Sonstige betriebliche Erträge 42,5 3.573,7
Rohergebnis 220,3 32,2
Personalaufwand 228,5 104,2
Abschreibungen 9,6 703,4
Sonstige betriebliche Aufwendungen -58,1 -12,6
Betriebsergebnis 40,3 898,1
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,7 43,2
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 41,0 666,6
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 14,9 606,0
Sonstige Steuern 0,4 0,0
Jahresüberschuss 25,6 693,9

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Kapitalflussrechnung

Kapitalflussrechnung in Anlehnung an DRS 2

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
Einzahlungen von Kunden für den Verkauf von Erzeugnissen, Waren und Dienstleistungen 874.200,86 711.701,85
Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte 840.664,49 677.320,16
Sonstige Einzahlungen, die nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 25.469,49 8.344,14
Sonstige Auszahlungen, die nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 4.028,31 78.017,98
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 54.977,55 -35.292,15
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 56.011,34 1.419,78
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -56.011,34 -1.419,78
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0,00 17.032,53
Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von Krediten 48.125,24 0,00
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und Krediten 48.125,24 0,00
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 17.032,53
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe
aller Cashflows) -1.033,79 -19.679,40
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 17.939,37 54.651,30
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 16.905,58 17.939,37

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Bilanzkennzahlen

Geschäftsjahr Vorjahr
Definition der Variablen Anlagevermögen 49.158,00 4.112,00
Sachanlagen 49.158,00 4.112,00
Umlaufvermögen 192.884,23 170.303,30
Forderungen 175.978,65 152.363,93
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 78.824,90 37.618,90
Flüssige Mittel 16.905,58 17.939,37
Eigenkapital 75.014,98 45.721,91
Nennkapital 25.000,00 25.000,00
Fremdkapital 167.027,25 94.293,39
kurzfristiges Fremdkapital 167.027,25 94.293,39
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24.140,01 35.629,04
Nettoverbindlichkeiten 150.121,67 76.354,02
Gesamtvermögen 242.042,23 174.415,30
Gesamtkapital 242.042,23 140.015,30
Umsatzerlöse 860.321,62 682.497,23
Gesamtleistung 860.321,62 682.497,23
Rohgewinn 860.321,62 682.497,23
Abschreibungen 10.965,34 1.364,78
Zinsaufwendungen 2,98 0,00
Steuern vom Einkommen und Ertrag 17.424,00 2.468,00
Jahresüberschuss 29.293,07 3.689,38
Personalkosten 447.806,55 219.233,79
Sonstige betriebliche Aufwendungen 393.763,56 452.859,10
Sonstige Steuern 485,50 0,00
Ordentliches Finanz- und sonstiges neutrales Ergebnis 2.386,63 1.667,62
Übrige Kosten 853.020,95 673.457,67
Ordentliches Betriebsergebnis 7.300,67 9.039,56
Ordentliches Ergebnis 9.687,30 10.707,18
Geschäftsjahr Vorjahr
Kennzahlen zur Vermögens- und Kapitalstruktur
Eigenkapitalanteil 30,99 32,65
Verschuldungsgrad 222,66 206,23
Anteil kurzfristiges Fremdkapital 69,01 67,35
Anlagenintensität 20,31 2,36
Umlaufvermögensintensität 79,69 121,63
Vermögenselastizität 392,38 4.141,62
Ausnutzungsgrad der Sachanlagen 1.750,12 16.597,70
Forderungsquote 72,71 108,82
Anteil der flüssigen Mittel 6,98 12,81
Kennzahlen zur Finanz- und Liquiditätsstruktur
Anlagendeckung I 152,60 1.111,91
Anlagendeckung II 152,60 1.111,91
Liquidität I 10,12 19,03
Liquidität II 115,48 180,61
Liquidität III 115,48 180,61
Umschlagskennzahlen
Umschlagshäufigkeit der Forderungen 4,89 4,48
Durchschnittliche Kreditdauer 73,64 80,37
Umschlagshäufigkeit des Eigenkapitals 11,47 14,93
Durchschnittliche Umschlagsdauer des Eigenkapitals 31,39 24,12
Durchschnittliche Kapitalumschlagsdauer 101,28 73,85
Kennzahlen zur Rentabilität
Eigenkapitalrentabilität 39,05 8,07
Eigenkapitalrentabilität vor Steuern 62,28 13,47
Gesamtkapitalrentabilität vor Zinsen und Steuern 19,30 4,40
Umsatzrentabilität I 3,40 0,54
Umsatzrentabilität II 0,85 1,32
Handelsspanne 100,00 100,00
Cashflow-Kennzahlen
Betriebsbedingter Cashflow 18.266,01 10.404,34
Ordentlicher Cashflow 20.652,64 12.071,96
Eigenkapitalrentabilität bezogen auf Cashflow 27,53 26,40
Umsatzrentabilität bezogen auf Cashflow 2,40 1,77
Nettoverschuldung in Jahren bezogen auf Cashflow 7,27 6,32
Kennzahlen zur Produktivität
Umsatz je 1 EUR Personalkosten 1,92 3,11
Umschlagshäufigkeit des Gesamtkapitals 3,55 4,87
Zielgewährung an Kunden 32,98 19,84
Sonstige Kennzahlen
Personalintensität bezogen auf Umsatz 52,05 32,12
Abschreibungsintensität bezogen auf Umsatz 1,27 0,20

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Definition der Bilanzkennzahlen

Kennzahlen zur Vermögens- und Kapitalstruktur

Eigenkapitalanteil in %

Eigenkapital x 10
Gesamtkapital

Verschuldungsgrad in %

Fremdkapital x 100
Eigenkapital

Anteil langfristiges Fremdkapital in %

Langfristiges Fremdkapital x 100
Gesamtkapital

Anteil kurzfristiges Fremdkapital in %

Kurzfristiges Fremdkapital x 100
Gesamtkapital

Grad der Selbstfinanzierung in %

Rücklagen x 100
Nennkapital

Anlagenintensität in %

Anlagevermögen x 100
Gesamtkapital

Umlaufvermögensintensität in %

Umlaufvermögen x 100
Gesamtkapital

Vermögenselastizität in %

Umlaufvermögen x 100
Anlagevermögen

Ausnutzungsgrad der Sachanlagen in %

Gesamtleistung x 100
Sachanlagen

Vorratsquote in %

Vorratsbestand x 100
Gesamtkapital

Forderungsquote in %

Forderungsbestand x 100
Gesamtkapital

Anteil der flüssigen Mittel in %

Flüssige Mittel x 100
Gesamtkapital

Kennzahlen zur Finanz- und Liquiditätsstruktur

Anlagendeckung I in %

Eigenkapital x 100
Anlagevermögen

Anlagendeckung II in %

(Eigenkapital + langfr. Fremdkapital) x 100
Anlagevermögen

Liquidität I in %

Flüssige Mittel x 100
Kurzfristiges Fremdkapital

Liquidität II in %

(Flüssige Mittel + Forderungen) x 100
Kurzfristiges Fremdkapital

Liquidität III in %

Umlaufvermögen x 100
Kurzfristiges Fremdkapital

Umschlagskennzahlen

Lagerumschlagshäufigkeit

Wareneinsatz
Vorratsbestand

Durchschnittliche Lagerdauer in Tagen

360 Tage
Lagerumschlagshäufigkeit

Umschlagshäufigkeit der Forderungen

Umsatzerlöse
Forderungen

Durchschnittliche Kreditdauer in Tagen

360 Tage
Umschlagshäufigkeit der Forderungen

Umschlagshäufigkeit des Eigenkapitals

Umsatzerlöse
Eigenkapital

Durchschnittliche Umschlagsdauer des Eigenkapitals in Tagen

360 Tage
Umschlagshäufigkeit des Eigenkapitals

Durchschnittliche Kapitalumschlagsdauer in Tagen

360 Tage
Umsatzerlöse / Gesamtkapital

Kennzahlen zur Rentabilität

Eigenkapitalrentabilität in %

Gewinn x 100
Eigenkapital

Eigenkapitalrentabilität in %
vor Steuern

(Gewinn + Ertragsteuern) x 100
Eigenkapital

Gesamtkapitalrentabilität in %
vor Zinsen und Steuern

(Gewinn + Zinsaufwendungen + Ertragsteuern) x 100
Gesamtkapital

Umsatzrentabilität I in %

Gewinn x 100
Umsatzerlöse

Umsatzrentabilität II in %

Ordentliches Betriebsergebnis x 100
Gesamtleistung

Rohgewinn - Aufschlagssatz in %

Rohgewinn x 100
Wareneinsatz

Handelsspanne in %

Rohgewinn x 100
Gesamtleistung

Cashflow-Kennzahlen

Ordentlicher Cashflow

Ordentliches Ergebnis + AfA +
Änderung Pensionsrückstellung

Betriebsbedingter Cashflow

Ordentliches Betriebsergebnis + AfA +
Änderung Pensionsrückstellung

Eigenkapitalrentabilität bezogen auf Cashflow in %

Cashflow x 100
Eigenkapital

Umsatzrentabilität bezogen auf Cashflow in %

Cashflow x 100
Gesamtleistung

Nettoverschuldung bezogen auf Cashflow in Jahren

Nettoverbindlichkeiten
Cashflow

Kennzahlen zur Produktivität

Jahresüberschuss je Beschäftigten

Gewinn
Anzahl der Mitarbeiter

Umsatz je Beschäftigten

Gesamtleistung
Anzahl der Mitarbeiter

Umsatz je 1,00 EUR Personalkosten

Gesamtleistung
Personalkosten

Umschlagshäufigkeit des Gesamtkapitals

Umsatzerlöse
Gesamtkapital

Zielgewährung an Kunden in Tagen

Forderungen aus LuL x 360 Tage
Umsatzerlöse

Zielgewährung von Lieferanten in Tagen

Verbindlichkeiten aus LuL x 360 Tage
Wareneinsatz

Reichweite der Erzeugnisse, Leistungen und Waren in Tagen

Erzeugnisse, Leistungen, Waren x 360 Tage
Umsatzerlöse

Reichweite der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren in Tagen

Roh, Hilfs-, Betriebsstoffe x 360 Tage
Wareneinsatz

Sonstige Kennzahlen

Personalintensität bezogen auf Umsatz

Personalkosten x 100
Umsatzerlöse

Materialintensität bezogen auf Umsatz

Wareneinsatz x 100
Umsatzerlöse

Abschreibungsintensität bezogen auf Umsatz

AfA x 100
Umsatzerlöse

Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die Buchführung wurde mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung auf dem System AGENDA erstellt. Die Kontierung sowie Erfassung der Belege erfolgte ebenfalls in der Steuerkanzlei.

Jahresabschluss

Die Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.

Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des § 6 EStG.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.

Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag bewertet.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.

Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des AGENDA Programms "FIBU"

Vorliegender Jahresabschluss wurde mit dem Buchführungsprogramm AGENDA FIBU erstellt.

Die Ordnungsmäßigkeit des AGENDA - Buchführungsprogrammes wurde zuletzt durch Einzelsystemprüfung der TREUCURATOR GmbH, München am 30. März 2007 nachgewiesen.

Das geprüfte System wurde sachgemäß angewendet.

ERLÄUTERUNGSBERICHT

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Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Euro 49.158,00
Vorjahr Euro 4.112,00
0320 Pkw 45.973,00 0,00
0400 Betriebsausstattung 2.805,00 3.670,00
0410 Geschäftsausstattung 379,00 442,00
0480 Geringw. Wirtschaftsgüter bis 410 Euro 1,00 0,00
49.158,00 4.112,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Euro 78.824,90
Vorjahr Euro 37.618,90
1400 Forderungen aus Lieferungen u. Leistung 78.824,90 37.618,90
2. sonstige Vermögensgegenstände Euro 97.153,75
Vorjahr Euro 114.745,03
1500 Sonstige Vermögensgegenstände 17.000,00 0,00
1501 Verr.konto SKA 3000 73.830,06 108.528,33
1531 Forderungen gegen Personal (bis 1Jahr) 2.852,37 1.250,00
1545 USt-Forderungen 3.471,32 3.466,70
1550 Darlehen 0,00 1.500,00
97.153,75 114.745,03
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Euro 16.905,58
Kreditinstituten und Schecks Vorjahr Euro 17.939,37
1000 Kasse 749,31 257,20
1200 Dreba 0225194200 16.156,27 17.682,17
16.905,58 17.939,37
Summe Aktiva 242.042,23 174.415,30

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital Euro 25.000,00
Vorjahr Euro 25.000,00
0800 Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag Euro 20.721,91
Vorjahr Euro 17.032,53
0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 20.721,91 17.032,53
III. Jahresüberschuss Euro 29.293,07
Vorjahr Euro 3.689,38
0000 Jahresüberschuss 29.293,07 3.689,38
B. Sonderposten mit Rücklagenanteil Euro 0,00
Vorjahr Euro 34.400,00
0947 Sopo mit Rücklageanteil § 7g Abs.1 EStG 0,00 34.400,00
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen Euro 33.036,00
Vorjahr Euro 15.612,00
0957 Gewerbesteuerrückstellung 13.728,00 6.961,00
0963 Körperschaftsteuerrückstellung 19.308,00 8.651,00
33.036,00 15.612,00
2. sonstige Rückstellungen Euro 10.442,61
Vorjahr Euro 5.795,25
0970 Sonstige Rückstellungen 6.782,61 4.295,25
0977 Rückstellungen f. Abschluss u. Prüfung 3.660,00 1.500,00
10.442,61 5.795,25
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Euro 24.140,01
Vorjahr Euro 35.629,04
1600 Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen 24.140,01 35.629,04
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 24.140,01
Vorjahr Euro 35.629,04
1600 Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen 24.140,01 35.629,04
2. sonstige Verbindlichkeiten Euro 99.408,63
Vorjahr Euro 37.257,10
1400 Forderungen aus Lieferungen u. Leistung 55.085,24 0,00
1700 Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 1.987,07
1736 Verbindl. Betriebssteuern und -abgaben 11.161,29 9.956,58
1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 27.195,81 16.428,82
1741 Verbindlichk. Lohn- und Kirchensteuer 1.936,20 1.822,54
1742 Verbindlichkeiten soziale Sicherheit 3.696,00 6.728,00
1748 Verbindl.für Einbehaltg.v.Arbeitnehmern 334,09 334,09
99.408,63 37.257,10
- davon aus Steuern Euro 13.097,49
Vorjahr Euro 11.779,12
1736 Verbindl. Betriebssteuern und -abgaben 11.161,29 9.956,58
1741 Verbindlichk. Lohn- und Kirchensteuer 1.936,20 1.822,54
13.097,49 11.779,12
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 3.696,00
Vorjahr Euro 6.728,00
1742 Verbindlichkeiten soziale Sicherheit 3.696,00 6.728,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 99.408,63
Vorjahr Euro 37.257,10
1400 Forderungen aus Lieferungen u. Leistung 55.085,24 0,00
1700 Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 1.987,07
1736 Verbindl. Betriebssteuern und -abgaben 11.161,29 9.956,58
1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 27.195,81 16.428,82
1741 Verbindlichk. Lohn- und Kirchensteuer 1.936,20 1.822,54
1742 Verbindlichkeiten soziale Sicherheit 3.696,00 6.728,00
1748 Verbindl.für Einbehaltg.v.Arbeitnehmern 334,09 334,09
99.408,63 37.257,10
Summe Passiva 242.042,23 174.415,30

Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
1. Umsatzerlöse Euro 860.321,62
Vorjahr Euro 682.497,23
8400 Erlöse 16% USt 880.911,14 704.037,36
8720 Erlösschmälerungen 16% USt -15.008,24 -19.804,25
8735 Gewährte Skonti 16% USt -5.581,28 -1.735,88
860.321,62 682.497,23
3. sonstige betriebliche Erträge
a. ordentliche betriebliche Erträge
aa. sonstige ordentliche Erträge Euro 6.134,51
Vorjahr Euro 0,00
8611 Verrechn. sonstige Sachbezüge 16% USt 6.134,51 0,00
b. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Euro 34.400,00
Rücklageanteil Vorjahr Euro 0,00
2739 Erträge Auflösung Ansparabschreibungen 34.400,00 0,00
c. sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Euro 3.162,40
Geschäftstätigkeit Vorjahr Euro 1.189,44
2520 Periodenfremde Erträge 3.144,90 873,31
2700 Sonstige Erträge 17,50 316,13
3.162,40 1.189,44
4. Personalaufwand
a. Löhne und Gehälter Euro 368.231,31
Vorjahr Euro 185.633,76
4110 Löhne 0,00 7.683,88
4120 Gehälter 360.762,18 151.420,87
4145 Freiwillige soziale Aufwendung. LStpfl. 0,00 10.029,00
4149 Pausch. Steuer auf so.Bezüge/Zuschüsse 752,22 1.692,19
4151 LfzG-Erstattung -2.236,75 -432,00
4152 Sonstige Personalkosten 1.685,01 0,00
4190 Aushilfslöhne 7.128,92 15.239,82
4199 Pauschale Steuer für Aushilfen 139,73 0,00
368.231,31 185.633,76
b. soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung Euro 79.575,24
und für Unterstützung Vorjahr Euro 33.600,03
4130 Gesetzliche Sozialaufwendungen 72.792,63 29.304,78
4138 Beiträge zur Berufsgenossenschaft 6.782,61 4.295,25
79.575,24 33.600,03
5. Abschreibungen
a. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände Euro 10.965,34
des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Vorjahr Euro 1.364,78
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des
Geschäftsbetriebs
4830 Abschreibungen AV (oh. Kfz u. Gebäude) 928,00 907,33
4832 Abschreibungen auf Kfz 9.197,00 0,00
4855 Sofortabschreibung GWG 840,34 457,45
10.965,34 1.364,78
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
a. ordentliche betriebliche Aufwendungen
aa. Raumkosten Euro 5.730,51
Vorjahr Euro 2.852,08
4210 Miete 5.241,81 2.343,74
4240 Gas, Strom, Wasser 457,30 256,74
4250 Reinigung 0,00 100,74
4280 Sonstige Raumkosten 31,40 150,86
5.730,51 2.852,08
ab. Versicherungen, Beiträge und Abgaben Euro 323,00
Vorjahr Euro 472,66
4380 Beiträge 323,00 375,00
4390 Sonstige Abgaben 0,00 13,00
4396 Abzugsf.Verspätungszuschlag/Zwangsgeld 0,00 84,66
323,00 472,66
ac. Reparaturen und Instandhaltungen Euro 268,64
Vorjahr Euro 31,43
4805 Reparatur/Instandh. Betriebs- u. Gesch. 68,97 0,00
4806 Wartungskosten für Hard- und Software 199,67 31,43
268,64 31,43
ad. Fahrzeugkosten Euro 7.231,53
Vorjahr Euro 4.149,87
4520 Kfz-Versicherungen 1.898,04 0,00
4530 Laufende Kfz-Betriebskosten 3.844,78 243,05
4540 Kfz-Reparaturen 165,50 73,71
4550 Garagenmieten 835,52 595,59
4580 Sonstige Kfz-Kosten 89,41 9,48
4595 Fremdfahrzeuge 398,28 3.228,04
7.231,53 4.149,87
ae. Werbe- und Reisekosten Euro 86.115,31
Vorjahr Euro 45.995,36
4610 vWerbekosten 14.614,93 4.922,85
4620 Dekorationskosten 0,00 104,67
4650 Bewirtungskosten 358,79 1.093,83
4654 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten 461,31 543,78
4664 Reisekosten AN Verpflegungsmehrauf. 0,00 31.127,70
4666 Reisekosten AN Übernachtungsaufwand 66.873,33 0,00
4670 Reisekosten Unternehmer 1.794,20 0,00
4671 Reisekosten 1.959,30 7.985,63
4674 Reisekosten UN Verpflegungsmehrauf. 0,00 21,21
4676 Reisekosten UN Übernachtungsaufwand 53,45 195,69
86.115,31 45.995,36
af. Kosten der Warenabgabe Euro 276.905,10
Vorjahr Euro 384.593,65
4780 Fremdarbeiten (Vertrieb) 276.905,10 384.593,65
ag. verschiedene betriebliche Kosten Euro 23.323,98
Vorjahr Euro 14.764,05
2300 Sonstige Aufwendungen 98,14 141,95
4900 Sonstige betriebliche Aufwendungen 407,95 130,53
4910 Porto 528,71 919,93
4920 Telefon 7.124,46 4.195,84
4921 Internetkosten 134,36 38,76
4930 Bürobedarf 222,42 555,76
4940 Zeitschriften, Bücher 88,41 0,00
4945 Fortbildungskosten 1.400,00 900,00
4950 Rechts- und Beratungskosten 2.621,32 958,11
4955 Buchführungskosten 7.735,00 4.778,50
4957 Abschluss- und Prüfungskosten 1.500,00 1.500,00
4970 Nebenkosten des Geldverkehrs 1.402,87 523,48
4980 Betriebsbedarf 0,00 81,95
4985 Werkzeuge und Kleingeräte 60,34 39,24
23.323,98 14.764,05
b. sonstige Aufwendungen im Rahmen der gewöhnlichen Euro 532,63
Geschäftstätigkeit Vorjahr Euro 5.739,24
2020 Periodenfremde Aufwendungen 532,63 5.739,24
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Euro 2.389,61
Vorjahr Euro 1.667,62
2650 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.389,61 1.667,62
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Euro 2,98
Vorjahr Euro 0,00
2110 Zinsaufwendungen f.kfr.Verbindlichkeit. 2,98 0,00
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Euro 17.424,00
Vorjahr Euro 2.468,00
2200 Körperschaftsteuer 10.102,00 1.436,00
2208 Solidaritätszuschlag 555,00 78,00
4320 Gewerbesteuer 6.767,00 954,00
17.424,00 2.468,00
11. sonstige Steuern Euro 485,50
Vorjahr Euro 0,00
4510 Kfz-Steuern 485,50 0,00
Jahresüberschuss 29.293,07 3.689,38

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ANHANG

Grundlagen und Methoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2006 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238ffHGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Nach den in § 267HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264Abs.1S.3HGB verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Einzelerläuterungen

Angaben zur Bilanz

Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer.

In den Fällen, in denen dies zu einen höheren Abschreibung führte, wurde von der degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen.

Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6Abs.2EStG wurde in Anspruch genommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen wurden 2006 nicht vorgenommen.

Sonstige Angaben

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.

Im Wirtschaftsjahr 2006 waren durchschnittlich 25 Personen beschäftigt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Ali Soheili

Aachen, den

SKA 3000 GmbH

(Geschäftsführer

Bescheinigung

Vorstehender Jahresabschluss wurde von mir auf der Grundlage der von mir geführten Bücher, der vorgelegten Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte des Auftraggebers

SKA 3000 GmbH erstellt Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand meines Auftrags.

Aachen, den 10.06.2008

Schütz, Steuerberater

ANLAGEN

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Bilanz zum 31.12.2006

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 49.158,00 4.112,00
49.158,00 4.112,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 78.824,90 37.618,90
2. sonstige Vermögensgegenstände 97.153,75 114.745,03
175.978,65 152.363,93
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.905,58 17.939,37
242.042,23 174.415,30

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 20.721,91 17.032,53
III. Jahresüberschuss 29.293,07 3.689,38
75.014,98 45.721,91
B. Sonderposten mit Rücklagenanteil 0,00 34.400,00
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 33.036,00 15.612,00
2. sonstige Rückstellungen 10.442,61 5.795,25
43.478,61 21.407,25
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 24.140,01 35.629,04
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr Euro 24.140,01 (Euro 35.629,04)
2. sonstige Verbindlichkeiten 99.408,63 37.257,10
- davon aus Steuern Euro 13.097,49 (Euro
11.779,12)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
Euro 3.696,00 (Euro 6.728,00)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr Euro 99.408,63 (Euro 37.257,10)
123.548,64 72.886,14
242.042,23 174.415,30

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Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2006 bis 31.12.2006

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
1. Umsatzerlöse 860.321,62 682.497,23
2. Gesamtleistung 860.321,62 682.497,23
3. sonstige betriebliche Erträge
a) ordentliche betriebliche Erträge
aa) sonstige ordentliche Erträge 6.134,51 0,00
b) Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
mit Rücklageanteil 34.400,00 0,00
c) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit 3.162,40 43.696,91 1.189,44
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 368.231,31 185.633,76
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 79.575,24 447.806,55 33.600,03
5. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen sowie auf aktivierte
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs 10.965,34 1.364,78
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) ordentliche betriebliche Aufwendungen
aa) Raumkosten 5.730,51 2.852,08
ab) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 323,00 472,66
ac) Reparaturen und Instandhaltungen 268,64 31,43
ad) Fahrzeugkosten 7.231,53 4.149,87
ae) Werbe- und Reisekosten 86.115,31 45.995,36
af) Kosten der Warenabgabe 276.905,10 384.593,65
ag) verschiedene betriebliche Kosten 23.323,98 14.764,05
b) sonstige Aufwendungen im Rahmen der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 532,63 400.430,70 5.739,24
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.389,61 1.667,62
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2,98 0,00
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 47.202,57 6.157,38
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 17.424,00 2.468,00
11. sonstige Steuern 485,50 0,00
12. Jahresüberschuss 29.293,07 3.689,38

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Anlagespiegel

Inv.-Nr.Gegenstand ND % Art Jh
01.01.2006 2006 2006 2006 31.12.2006
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
320 Pkw
001 BMW X 5 AC-TU 991 6 16,67 1 06
320 Summe
400 Betriebsausstattung
001 Camcorder Panasonic 5 20,00 1 04
002.3 Sitzer, Pallen 8 12,50 1 04
003 Panasonic Digitalcamera 5 20,00 1 05
400 Summe
410 Geschäftsausstattung
001 Teppich-Nain 8 12,50 1 05
410 Summe
480 Geringw. Wirtschaftsgüter bis
410 Euro
001 Zugänge 2005 1 100,00 4 05
002 Zugänge 2006 1 100,00 4 06
480 Summe
1. Summe
I. Summe
Summe Anlagevermögen
Inv.-Nr.Gegenstand Hist. AK/HK Zugänge Abgänge Umbuchung
01.01.2006 2006 kumuliert 31.12.2006 31.12.2005
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
320 Pkw
001 BMW X 5 AC-TU 991 0,00 55.170,00 0,00 0,00
320 Summe 0,00 55.170,00 0,00 0,00
400 Betriebsausstattung
001 Camcorder Panasonic 3.315,09 0,00 0,00 0,00
002.3 Sitzer, Pallen 862,07 0,00 0,00 0,00
003 Panasonic Digitalcamera 462,33 0,00 0,00 0,00
400 Summe 4.639,49 0,00 0,00 0,00
410 Geschäftsausstattung
001 Teppich-Nain 500,00 0,00 0,00 0,00
410 Summe 500,00 0,00 0,00 0,00
480 Geringw. Wirtschaftsgüter bis
410 Euro
001 Zugänge 2005 457,45 0,00 0,00 0,00
002 Zugänge 2006 0,00 841,34 0,00 0,00
480 Summe 457,45 841,34 0,00 0,00
1. Summe 5.596,94 56.011,34 0,00 0,00
I. Summe 5.596,94 56.011,34 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 5.596,94 56.011,34 0,00 0,00
Inv.-Nr.Gegenstand Hist. AK/HK AfA AfA Buchwert
01.01.2006
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
320 Pkw
001 BMW X 5 AC-TU 991 55.170,00 9.197,00 9.197,00 45.973,00
320 Summe 55.170,00 9.197,00 9.197,00 45.973,00
400 Betriebsausstattung
001 Camcorder Panasonic 3.315,09 664,00 1.439,09 1.876,00
002.3 Sitzer, Pallen 862,07 108,00 225,07 637,00
003 Panasonic Digitalcamera 462,33 93,00 170,33 292,00
400 Summe 4.639,49 865,00 1.834,49 2.805,00
410 Geschäftsausstattung
001 Teppich-Nain 500,00 63,00 121,00 379,00
410 Summe 500,00 63,00 121,00 379,00
480 Geringw. Wirtschaftsgüter bis
410 Euro
001 Zugänge 2005 457,45 0,00 457,45 0,00
002 Zugänge 2006 841,34 840,34 840,34 1,00
480 Summe 1.298,79 840,34 1.297,79 1,00
1. Summe 61.608,28 10.965,34 12.450,28 49.158,00
I. Summe 61.608,28 10.965,34 12.450,28 49.158,00
Summe Anlagevermögen 61.608,28 10.965,34 12.450,28 49.158,00
Inv.-Nr.Gegenstand Buchwert
01.01.2006
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
320 Pkw
001 BMW X 5 AC-TU 991 0,00
320 Summe 0,00
400 Betriebsausstattung
001 Camcorder Panasonic 2.540,00
002.3 Sitzer, Pallen 745,00
003 Panasonic Digitalcamera 385,00
400 Summe 3.670,00
410 Geschäftsausstattung
001 Teppich-Nain 442,00
410 Summe 442,00
480 Geringw. Wirtschaftsgüter bis
410 Euro
001 Zugänge 2005 0,00
002 Zugänge 2006 0,00
480 Summe 0,00
1. Summe 4.112,00
I. Summe 4.112,00
Summe Anlagevermögen 4.112,00

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Allgemeine Auftragsbedingungen
für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

1. Geltungsbereich

Die folgenden "Allgemeinen Auftragsbedingungen" gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im Folgenden "Steuerberater" genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.

(2) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.

(3) Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit er Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.

(4) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

(5) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.

3. Verschwiegenheitspflicht

(1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(2) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.

(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters.

(4) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist,

(5) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt.

(6) Der Steuerberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Darüber hinaus besteht keine Verschwiegenheitspflicht, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/ Auditor Einsicht in seine - vom Steuerberater abgelegte und geführte - Handakte genommen wird.

4. Mitwirkung Dritter

(1) Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie Daten verarbeitende Unternehmen heranzuziehen.

(2) Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat der Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 3 Abs. 1 verpflichten.

(3) Der Steuerberater ist berechtigt, allgemeinen Vertretern (§ 69 StBerG) sowie Praxistreuhändern (§ 71 StBerG) im Falle ihrer Bestellung Einsichtnahme in die Handakten i.S.d. § 66 Abs. 2 StBerG zu verschaffen.

(4) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern der Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Nr. 2 Abs. 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

5. Mängelbeseitigung

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht, wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag gemäß §§ 611, 675 BGB handelt, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats durch einen anderen Steuerberater festgestellt wird.

(2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

6. Haftung

(1) Der Steuerberater haftet für eigenes Verschulden und für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Steuerberater auf Ersatz eines nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schadens wird auf 1.000.000,00 € (in Worten: Einemillion Euro) begrenzt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen "Allgemeinen Auftragsbedingungen" bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.

(4) Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er

- in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste,

- ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von seiner Entstehung an,

- ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an.

Maßgeblich ist die früher endende Frist.

(5) Die in den Absätzen 1 bis 4 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder außervertragliche Beziehungen auch zwischen dem Steuerberater und diesen Personen begründet werden.

7. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Mandant ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

(2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

(4) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu vervielfältigen. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht.

8. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 7 oder sonstwie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Steuerberater den Vertrag fristlos kündigen (vgl.Nr. 11 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

9. Bemessung der Vergütung

(1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.

(2) Für Tätigkeiten, die in der Gebührenverordnung keine Regelung erfahren (z. B. § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB).

(3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

10. Vorschuss

(1) Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern.

(2) Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Mandanten einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Mandanten rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.

11. Beendigung des Vertrags

(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.

(2) Der Vertrag kann - wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt - von jedem Vertragspartner außerordentlich nach Maßgabe der §§ 627 BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen "Allgemeinen Auftragsbedingungen" bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.

(3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). Auch für diese Handlungen haftet der Steuerberater nach Nr. 6.

(4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.

(5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen.

(6) Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen.

12. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags

Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen "Allgemeinen Auftragsbedingungen" bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.

13. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen

(1) Der Steuerberater hat die Handakten auf die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.

(2) Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.

(3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

(4) Der Steuerberater kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.

14. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

(1) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung bzw. der Ort der weiteren Beratungsstelle, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.

15. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

16. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Stand: 1. März 2007

Vollständigkeitserklärung

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006

Wir bestätigen, dass wir Ihnen für die Erstellung des vorgenannten Abschlusses alle Aufklärungen, Auskünfte und Nachweise, um die Sie uns gebeten haben, nach bestem Wissen und Gewissen gegeben haben.

Alle Geschäftsbücher und sonstigen erforderlichen Unterlagen, die für den Jahresabschluss erforderlich sind, wurden vollständig zur Verfügung gestellt. In den zur Verfügung gestellten Geschäftsbüchern sind alle Geschäftsvorfälle erfasst, die für das vorgenannte Geschäftsjahr buchungspflichtig sind.

Wir bestätigen, dass in dem von Ihnen erstellten Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) nach unserer Überzeugung alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen und Wagnisse (z.B. Verluste aus schwebenden Geschäften) berücksichtigt sind, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

 

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