Weiß Beratende Ingenieure GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Wolfgang Bruder seit 1.9.2022 | Geschäftsführer |
James R. Scapa seit 1.9.2022 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
concept engineering GmbH ASIC- und SoftwaretechnologieFreiburg im BreisgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
AnhangAnlage I Anhang für das Geschäftsjahr 2021 Allgemeine Angaben Die Concept Engineering GmbH hat ihren Sitz in Freiburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg (Reg.Nr. 3782). Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter beträgt gemäß § 285 Nr. 7 HGB 10 Personen. Eine Trennung nach Gruppen unterbleibt gem. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die erneute Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB nicht in Anspruch. Im Geschäftsjahr wurde hinsichtlich der Sachanlagen nicht von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode übergegangen. Die Festbewertung der Bestände an Werkzeugen, soweit vorhanden, wurde durch die Einzelbewertung zu durchschnittlichen Anschaffungskosten ersetzt. In die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden die Fremdkapitalzinsen sowie die Aufwendungen nicht mit einbezogen. Die bisher nach einem pauschalen Verfahren ermittelte Garantierückstellung wurde in Abweichung zum Vorjahr auch und soweit notwendig erstmalsnach Maßgabe des Garantieanfalls ermittelt. Hinsichtlich der Bewertung der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden keine Kompensationsmöglichkeiten von Kursgewinnen und -verlusten berücksichtigt. Diese Änderungen der Bewertungsmethoden könnten per Saldo zu einer wesentlichen Veränderung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. Sowohl das ausgewiesene Gesamtvermögen als auch die dargestellte Ertragslage haben sich dadurch aber nicht verändert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben, soweit dies von der Gesellschaft gewünscht wurde. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten und zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen, soweit vorhanden, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, würden zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen wären zum Barwert angesetzt. Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse würden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, würden bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit würden Bewertungsabschläge vorgenommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden nicht abgezinst. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die selbstgeschaffenen immateriellen Wirtschaftsgüter belaufen sich auf € 440.763,00. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt Forschungs- und Entwicklungskosten Von den Gesamtforschungs- und Entwicklungskosten entfallen 0,- € auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Finanzanlagen Soweit Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens bestehen, werden diese über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet, da eine außerplanmäßige Abschreibung unterbleibt. Es bestehen Ausleihungen an Gesellschafter in Höhe von € 0,00. Ausleihungen an verbundene Unternehmen bestehen nicht. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 0,00 ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Das Stammkapital von € 27.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Im Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von € 1.725.424,64 enthalten. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren durch die jeweilige Versicherungsgesellschaft selbst bewertet. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht kein Gebrauch, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Für die Berechnung der handelsrechtlichen Rückstellung wurde gem. § 253 Abs. 2 HBG ein Zinssatz von 1,87% berücksichtigt. Der Ertragseffekt aus der Umstellung des Zinssatzes von 7-Jahresdurchschnitt (1,35%) auf den 10-Jahresdurchschnitt (1,87%) beträgt 155.543,00 EUR. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen und Abschlusskosten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 0,00 ausgewiesen. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse, mit deren Eintritt aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nicht gerechnet wird. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften Bürgschaftsverbindlichkeiten bestehen nicht. Derzeit bestehen keine Tatsachen, die auf eine Inanspruchnahme aus den gewährten Bürgschaften hindeuten. Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Gerhard Angst und Lothar Linhard Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Anteilsbesitz Es besteht kein Anteilsbesitz an Fremdunternehmen über 1% Stammkapital.
Bildung von Bewertungseinheiten Die Gesellschaft hat keine Bewertungseinheit gebildet. Ausschüttungssperre Es liegt eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB vor. Sie beträgt insgesamt € 576.028,50. Für aktive latente Steuerabgrenzungen im Zusammenhang mit der Anpassung der Pensionsverpflichtungen ergibt sich eine Ausschüttungssperre von € 267.494,40. Auf die selbstgeschaffenen immateriellen Wirtschaftsgüter in Höhe von € 440.763,00, abzüglich der darauf entfallenden latenten Steuerabgrenzung von € 132.228,90 entfällt eine Aus-schüttungssperre in Höhe von € 308.534,10. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Freiburg, den 27.05.2022 Gerhard Angst Lothar Linhard Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.5.2022. |
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