BWS-Beratungs UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Henning Weber seit 30.9.2003 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BWS Schweißtechnik GmbHBuseckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz BWS Schweißtechnik GmbH 31.12.2014AKTIVA
BWS Schweißtechnik GmbH- Sitz: 35418 Buseck - Registergericht: Gießen-HRB-Nr.: 3307 Anhang 31.12.2014A . Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluß auf den 31.12.2014 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften ( §§ 264 ff HGB) erstellt. Die Gewinn-und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang anderseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. I. Anlagevermögen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden überwiegend linear im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG (volle Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagespiegel nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-oder Herstellungskosten zwischen 150 € bis 1.000 € werden in einem Sammelposten erfaßt. Davon werden jährlich 20% aufgelöst (§ 6 Abs.2a EStG). Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens unter dem Wert liegt, der ihnen am Abschlußstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. II. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. III. Rückstellungen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB) unter Zugrundelegung der aktuellen Sterbetabelle für die Bundesrepubilk Deutschland abgezinst. Die Altersversorgungsverpflichtungen wurden nach dem beizulegenden Zeitwert der diesen Verpflichtungen zugeordneten Wertpapiere des Anlagevermögens angesetzt, da dieser den garantierten Mindestbetrag überschreitet (§ 253 Abs. 1 Satz 3 HGB). Der übersteigende Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,00 € ist als Aktiver Unterschiedsbetrag ausgewiesen. Die übrigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von nicht mehr als einem Jahr wurden nicht abgezinst (§253 Abs.2 Satz 1 HGB) IV. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. C. Angaben zu Posten der Bilanz I. Angaben zur Aktivseite 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung ist in den Anlagengittern dargestellt. 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
davon gegenüber Gesellschaftern: 0,00 Euro davon rechtlich nach dem Bilanzstichtag entstanden: 0,00 Euro 3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält i.W. vorausbezahlte Versicherungsbeiträge. II. Angaben zur Passivseite 1. Eigenkapital/ Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 7.329 € wurden gebildet für
3. Verbindlichkeiten
davon gegenüber Gesellschaftern : davon rechtlich nach dem Bilanzstichtag entstanden : davon gegenüber verbundenen Unternehmen: D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse untergliedern sich wie folgt:
E. Sonstige Angaben I. Angaben über Arbeitnehmer
II. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Zu Geschäftsführern waren während des Geschäftsjahres bestellt: Hans-Henning Weber ; Gießen-Rödgen Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer. |
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