KEP-Consulting AG
Bad Soden
am Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.191,00 |
690.632,89 |
| I.
Sachanlagen |
56.191,00 |
67.495,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
623.137,89 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.310.901,93 |
2.565.414,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.244.069,47 |
1.542.998,77 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.066.832,46 |
1.022.415,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
378,00 |
347,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.367.470,93 |
3.256.394,52 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
741.573,79 |
630.022,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
405.000,00 |
405.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
175.022,18 |
-175.082,69 |
| IV.
Jahresüberschuss |
111.551,61 |
350.104,87 |
| B.
Rückstellungen |
2.493.321,62 |
2.488.164,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.850,29 |
2.110,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.850,29 |
2.110,59 |
| D.
Passive latente Steuern |
123.725,23 |
136.097,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.367.470,93 |
3.256.394,52 |
Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Die Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des
§ 266 HGB gegliedert. Der Anhang wird gem. § 285
HGB erstellt.
Erleichterungen bei Aufstellung und
Veröffentlichung des Jahresabschlusses werden in
Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr
sowie im Vorjahr keinen Betrag ausweisen, werden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu den steuerlich aktivierungspflichtigen
Anschaffungskosten bewertet und planmäßig nach
der linearen Methode abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen werden nach der linearen Methode
entsprechend der üblichen Nutzungsdauern der
Anlagegüter verrechnet. Geringwertige Anlagegüter
werden im Jahr ihres Zuganges voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Soweit erforderlich werden Wertberichtigungen
auf den niedrigeren beilzulegenden Wert gemäß
§ 253 Abs. 4 HGB bzw. Abschreibungen auf den
Stichtagskurs vorgenommen.
Das Umlaufvermögen ist mit den
Anschaffungskosten oder zum niedrigeren am
Bilanzstichtagtag beizulegenden Wert bilanziert.
Wertberichtigungen auf den niedrigeren Börsen- oder
Marktpreis am Abschlussstichtag werden gemäß
§ 253 Abs. 4 Satz 2 HGB berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert
ausgewiesen.
Die liquiden Mittel sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert angesetzt. Soweit
die Nominalwerte auf fremde Währung lauten, werden sie
mit dem Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Bei der Wahl des
Stichtagskurses wird das Niederstwertprinzip beachtet.
Die Pensionsrückstellung ist mit dem nach
handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelten Barwert des
Erfüllungsbetrages bilanziert.
Die in 2014 steuermindernd gebildete Rücklage
gemäß § 52 Abs. 9 EStG (§ 52 Abs. 14a
EStG a.F.) war nicht zu bilanzieren. Die darauf
entfallenden latenten Steuern sind passiviert und werden
über einen Zeitraum von 14 Jahren aufgelöst.
Die bilanzierten sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie
ungewissen Verpflichtungen und sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die im Jahresabschluss enthaltenen Forderungen und
Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen
wurden mit dem Mittelkurs zum Anschaffungstag bzw. mit dem
niedrigeren (Forderungen) oder höheren
(Verbindlichkeiten) Mittelkurs zum Bilanzstichtag
umgerechnet.
III.
SONSTIGE ANGABEN
1. Vorstand
Im Berichtszeitraum war Herr Kurt Hans Ebert Vorstand.
Er ist einzelvertretungsberechtigt.
2. Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrates waren im
Geschäftsjahr Herr Dr. Jürgen Frodermann,
Rechtsanwalt (Vorsitzender), Frau Victoria Ebert,
Consultant und Frau Antonia Ebert, Studentin.
IV.
VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG
Der Vorstand schlägt vor, den
Jahresüberschuss von 111.551,61 Euro auf neue Rechnung
vorzutragen. Danach setzt sich der Bilanzgewinn wie folgt
zusammen:
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31.12.2018
|
31.12.2017
|
|
|
Euro
|
Euro
|
Jahresüberschuss
|
|
111.551,61
|
350.104,87
|
Gewinn-/Verlustvortrag
aus Vj.
|
|
175.022,18
|
-175.082,69
|
Bilanzgewinn
|
|
286.573,79
|
175.022,18
|
Bad Soden am Taunus,
den 03. Mai 2019
Kurt Ebert, Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2019 festgestellt.
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